Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Verfasst am: 28.08.06, 16:09 Titel: Rechtschutz: Ablehnung der Kostenübernahme
Hallo!
vielleicht kann mir jemand weiterhelfen??
Habe 2002 meine Rechtschutzversicherung mit einer Versicherungsmaklerin abgeschlossen und sie während der Unterzeichnung gefragt, ob die Rechtschutz eintritt falls ich Ärger mit meiner Berufsunfähigkeitsversicherung bekomme. Diese hatte ich bereits 2000 abgeschlossen. Sie beantwortete diese Frage mit Ja, Zeuge ist mein Vater.
Jetzt müsste ich die Rechtschutz in Anspruch nehmen, da ich die BU auf Zahlung verklagen müsste und wie sollte es anders sein, lehnt die Rechtschutz Kostenübernahme ab.
Kann mir vielleicht jemand diesbezüglÃch weiterhelfen, ob man gegen diese Ablehnung vorgehen kann.
Ich glaub das wird schwierig. In den AGBs der Versicherungen findet sich eigentlich immer ein § in dem steht, dass nur Rechtsschutzfälle gedeckt werden, wenn das zugrunde liegende streitige Vertragsverhältnis ab bzw. nach einem gewissen Zeitpunkt des Vertragsschlusses des Rechtsschutzversicherungsvertrages liegt.
Verfasst am: 29.08.06, 19:28 Titel: Re: Rechtschutz: Ablehnung der Kostenübernahme
Brandy78 hat folgendes geschrieben::
Habe 2002 meine Rechtschutzversicherung mit einer Versicherungsmaklerin abgeschlossen und sie während der Unterzeichnung gefragt, ob die Rechtschutz eintritt falls ich Ärger mit meiner Berufsunfähigkeitsversicherung bekomme. Diese hatte ich bereits 2000 abgeschlossen. Sie beantwortete diese Frage mit Ja, Zeuge ist mein Vater.
Jetzt müsste ich die Rechtschutz in Anspruch nehmen, da ich die BU auf Zahlung verklagen müsste und wie sollte es anders sein, lehnt die Rechtschutz Kostenübernahme ab.
Die Rechtsschutzversicherung dürfte die Kostenübernahme für diesen Rechtsstreit aufgrund der "Vorvertraglichkeit" ablehnen, sofern kein vorhergehender Rechtsschutz durch einen anderen Versicherer bestanden hat.
Die Aussage der Versicherungsvertreterin ist allerdings ziemlich eindeutig (sofern tatsächlich nachweisbar). Vielleicht lässt sich eine Schadensersatzpflicht gegen die Versicherungsvertreterin durchsetzen - dazu benötigen Sie allerdings mit Sicherheit einen im Versicherungsrecht erfahrenen Rechtsanwalt.
so eindeutig ist die sache hier m.e. nicht.
die frage ist doch welche streitigkeit mit der bu-v. vorliegt.
sofern es um vorvertragliche anzeigepflicht geht könnte die rs-v. sehr wohl die kostenübernahme ablehnen, geht es aber um die feststellung einer aktuellen bu dann wäre sie m.e. eintrittspflichtig.
umgekehrt müsste ich ja sonst am besten mit geschäftsfähigkeit eine rs-v abschließen und dürfte die nie mehr wechseln, weil ja sonst alle evtl. vers-fälle vor abschluß des vertrages liegen würden. _________________ MfG,
Duisburger
ich muss hier Duisburger zustimmen. Die Problematik liegt im Zeitpunkt der Ursache der Probleme mit der BU.
Sollte die BUVersicherung Leistungen aufgrund einer vorvertraglichen Anzeigeplichtverletzung (z.B wissentlich falsche Angaben bei den Gesundheitsfragen) ablehnen und liegt diese vor Beginn der Rechtschutzversicherung ist letztgenannte nicht leistungspflichtig.
Handelt es sich um aktuelle Streitigkeiten (z.B. BUVersicherung erkennt BU nicht an) ist die RS leistungspflichtig.
(Allerdings ist der Wechsel schon möglich. Eine neue RS verlangt die Daten der Alten um einen übergangslosen VSSchutz zu gewährleisten)
@ Nebelhörnchen:
Hier aus der Aussage der Vertreterin eine Haftung abzuleiten halte ich für mehr als gewagt. Eine Versicherung ist dazu da um Probleme der Zukunft zu vermeiden, nicht solche, die vor Beginn der VS lagen. War es Deine Aussage an anderer Stelle" der böse Vertreter der einen Kunden hereinlegt der nicht lesen kann??... _________________ Kind regards
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.