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Verfasst am: 22.09.04, 22:51 Titel: Erste Hilfe im Betrieb
Hallo,
in den Vorschriften und diversen Nachschlagewerken habe ich schon viel gelesen über die Erste Hilfe im Betrieb und über die Rettungskette.
Doch die Ausführungen beziehen sich auf normale Arbeitsunfälle oder besonders gefährliche Arbeiten.
Keine eindeutige Informationen habe ich zum Beispiel für die beiden Fälle entdecken können:
Ein(e) Mitarbeiter(in) [nachstehend nur noch "MA" genannt] sucht eine Arbeitsstätte
auf, um dienstliche Arbeiten zu verrichten.
Möglichkeit A: Die Tätigkeit wird während der regulären Arbeitszeit verrichtet.
Der MA ist allerdings vollkommen alleine an dem Arbeitsplatz, da die
anderen Personen - es ist ein Freitag nach einem Feiertag - Urlaub
haben.
Möglichkeit B: Die Tätigkeit wird außerhalb der regulären Arbeitszeit verrichtet,
zum Beispiel abends oder am Wochenende. Wie bei der Möglichkeit A
ist sonst keine weitere Person in der Nähe.
Der Vorgesetzte kann in beiden Varianten davon unterrichtet sein bzw. es
stillschweigend geduldet haben oder auch nicht.
Während des Aufenthaltes an der Arbeitsstätte
- ereignet sich ein Arbeitsunfall, der MA rutscht aus, fällt hin, schlägt mit dem Kopf
auf einen harten Gegenstand auf und wird bewußtlos, hat unter Umständen noch
eine offene, blutende Wunde.
- wird der MA aufgrund einer auftretenden, akuten Gesundheitsstörung nicht mehr
handlungsfähig.
In beiden Fällen kann der MA keine Erste Hilfe anfordern und erleidet dadurch bleibende Gesundheitsschäden oder stirbt sogar. In der BGI 509 ist die Situation mit dem Begriff "Notfallpatient" erwähnt.
In den oben angerissenen Fällen wurden keine organisatorischen Maßnahmen ergriffen oder sonstigen Regelungen getroffen, dem MA eine vertretbare Rettungskette sicherzustellen. Argumentation: Der MA habe ja in erreichbarer Nähe ein Telefon, verrichtet keine gefährlichen Arbeiten und was sollen wir sonst noch alles tun.
Zählen die Fälle tatsächlich zum allgemeinen Lebensrisiko, wie es gerne eingestuft wird, weil keine Verantwortung durch den Unternehmer "erkannt" wird? Bleibt die Fürsorgepflicht wirklich auf der Strecke?
Verfasst am: 23.09.04, 08:06 Titel: Re: Erste Hilfe im Betrieb
Worauf wollen Sie hinaus? Soll aus diesen Überlegungen die Pflicht folgen, daß niemand alleine am Arbeitsplatz sein darf? Da wird man dann viele Arbeitsplätze ganz streichen müssen. Nicht in jeden kleinen Laden kann man 2 Verkäuferinnen gleichzeitig bezahlen. Auch ein Großunternehmen wie die Bahn hätte wohl ein Problem, wenn jede Lok mit 2 Leuten besetzt werden muß.
Verfasst am: 23.09.04, 21:14 Titel: Re: Erste Hilfe im Betrieb
Nein, ich denke das tut nichts zur Sache.
Aber mir ist immer noch nicht klar, auf was Sie hinaus wollen. Wenn ein Telefon am Arbeitsplatz für Notfälle nicht ausreichen soll, bliebe doch nur, daß niemand allein arbeiten darf. Ein paar Beispiele dazu habe ich schon genannt, in denen das nicht geht. Nehmen wir z.B. noch die Tankstelle in der Nacht: wenn der Pächter trotz geringem Umsatz zwei Verkäufer in jeder Nacht bezahlen soll, wird er lieber nachts nicht mehr öffnen und damit einen Arbeitsplatz abschaffen. Übrigens sind auch zuhause sehr viele Menschen oft alleine in der Wohnung, was zeigt daß es ein doch recht alltägliches Risiko ist.
Verfasst am: 24.09.04, 12:58 Titel: Re: Erste Hilfe im Betrieb
Na da bin ich doch für ein Leben wie bei BigBrother, da kann wenigstens geich der Notarzt sofort anrücken, wenn ich mir beim einschalten der Kaffeemaschine die Hand verstauche
Verfasst am: 24.09.04, 17:44 Titel: Re: Erste Hilfe im Betrieb
Ich denke das Risiko liegt bei dem AN selbst, wenn er unaufgefordert in die Firma fährt und arbeitet.
Allerdings würde ich meinen, das der AG haftbar gemacht werden kann, wenn dem AN etwas passiert wenn er beauftragt wurde, z.B. abends alleine eine Arbeiten im Betrieb zu verrichten.
Ich nehme mal an das hat was mit Aufsichts/Fürsorgepflicht zu tun.
Das trifft sicherlich auch dann zu, wenn er es geduldet hat.
Verfasst am: 24.09.04, 18:20 Titel: Re: Erste Hilfe im Betrieb
Hallo Gast10,
dem Fragesteller geht es aber darum, dass stets keine Erste Hilfe geleistet werden, kann, weil der AN alleine im Büro tätig ist. Mir ist das auch klar, dass der Versicherungsschutz greift, sobald der Arbeitgeber anordnet, dass der AN zu arbeiten hat bzw. auch während der normalen Arbeitszeit. Ihm geht es aber explizit darum, dass im Endeffekt kein AN alleine an irgendeinem Ort eingesetzt werden darf, was ein Ding der Unmöglichkeit ist. Aber wenn man eben keine Probleme hat, dann macht man sich welche.
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