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Gläubier und Nachfolgedirma

 
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auriga
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 29.08.2006
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 29.08.06, 09:22    Titel: Gläubier und Nachfolgedirma Antworten mit Zitat

Wenn eine Firma (OHG) aufgelöst ist und eine Nachfolgefirma existiert, die notariell beglaubigt die Fortführung des Geschäfts sowie alle Aktiva und Passiva übernimmt.

Reicht dieses notarielle Schreiben aus, um einem Gläubiger nicht zahlen zu müssen ?
Also dem Gläubiger das notarielle Schreiben zuzusenden, damit er sich an diese neue Firma wendet ?

Oder ist eine Zahlung zuerst erforderlich und kann danach aufgrund des Schreibens die Forderung erst später gegenüber der Nachfolgefirma geltend gemacht werden?
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Rembrandt
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.08.2005
Beiträge: 2634
Wohnort: Saarbrücken

BeitragVerfasst am: 29.08.06, 20:05    Titel: Antworten mit Zitat

Von wem genau verlangt der Gläubiger eine Zahlung?

Wird von der "Nachfolgefirma" auch der Firmenname in gleicher oder ähnlicher Form weitergeführt?
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auriga
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 29.08.2006
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 31.08.06, 15:05    Titel: Antworten mit Zitat

die nachfolgefirma heisst genauso nur die rechtform ist jetzt e.k.

verlangt wird eine zahlung gegenüber mir, um genau zu sein, ob die nachfolgefirma auch eine entsprechende forderung erhalten hat ist nicht genau bekannt.

es wurde keine exakte summe ganannt: der betrag beläuft sich auf ca. 700 € steht im schreiben
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