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hat jemand Kenntnisse über gerichtlich bestellte Gutachten, wenn die Versicherung den BU-Vertrag anfechtet und Klärung nur noch per Gericht möglich ist?
Und sollte man bestimmte Verhaltensregeln beachten, wenn man persönlich erscheinen muss und kann man evtl. Einfluß nehmen, welcher Gutachter die Krankengeschichte beurteilt?
Verhaltensregel beim Gutachter: man verhalte sich so, wie man ist bzw. sich fühlt. Simulation wird i.d.R sehr schnell erkannt und auch nicht gerade zugunsten des Klägers gewertet.
Gutachtervorschlag: natürlich kann man über seinen RA Vorschläge einreichen, welche Gutachter man für kompetent erachtet. Ob sich das Gericht daran hält, ist eine andere Frage. Nach dem, was ich bislang gehört habe lassen sich jedoch die Gerichte auf solche Vorschläge normalerweise nicht ein; man scheint eher die Gutachter zu bevorzugen, die dem Gericht bereits bekannt sind.
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