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Verfasst am: 09.12.04, 08:49 Titel: Wer zahlt die Portokosten? Allgemeine Fassung
Hallo zusammen,
jemand hat bei E-Bay eine Ware ersteigert, die der Käufer auch bezahlt und erhalten hat. Die Ware (ein Pullover) war ein Plagiat. Der Verkäufer hat dem Käufer den Kaufpreis zurück erstattet, hat aber die dem Verkäufer angefallenen Portokosten abgezogen. Der Käufer hat ihm das Paket per Nachname zurückgeschickt und nur die ihm diesmal entstandenen Portokosten zuzüglich der Nachnamegebühr einziehen lassen. Der Verkäufer weigert sich jetzt das Paket anzunehmen. Darf der betrogene Käufer Portokosten nicht auch auf den Verkäufer abwälzen wenn der Verkäufer ein Plagiat schickt???
Kannst ihn natürlich auch noch bei dem Originalhersteller der Markenware anschwärzen, dazu müsstest Du aber den Pullover als Beweismittel zur Verfügung stellen.
Liegt Nichterfüllung des Kaufvertrages durch den Verkäufer vor, so muss er den Käufer so stellen, als habe der Kaufvertrag nicht bestanden, d. h. er muss dem Käufer die zweimaligen Transportkosten der Ware erstatten. Bei der Wahl der Rücksendekosten muss der Käufer aber selbstverständlich die preiswerteste Transportart wählen, die die Ware sicher zum Verkäufer zurückbringt. Dies ist versicherter Versand, es sei denn, der Verkäufer hätte ausdrücklich den Nachnahmeversand gewünscht. Unnötige Kosten der Rücksendung muss der Käufer tragen.
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