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Ein Kunde A bestellt bei einem Händler B Waren und erteilt zur Rechnungsbegleichung eine Einzugserlaubnis (Lastschrift).
Waren werden geliefert und Beträge abgebucht.
Nach einem Jahr bekommt A eine Zahlungsaufforderung über einen angeblich noch offenen Betrag mit der Aufforderung zur Überweisung auf ein Konto oder um Übersendung eines Nachweises über die erbrachte Zahlung.
Da Kunde A keine Kontoauszüge aus dieser Zeit mehr hat, sich aber recht sicher ist, dass seinerzeit abgebucht wurde, möchte er nicht zahlen, kann aber die Zahlung auch nicht nachweisen.
Frage: Wäre Kunde A in diesem Fall einer erteilten Einzugserlaubnis tatsächlich noch nach einem Jahr in der Beweispflicht oder wäre Händler B nachweispflichtig, dass er den Einzug evtl. nicht getätigt hat?
Geldschulden sind Bringschulden, von daher muß A im Streitfall nachweisen, daß er tatsächlich gezahlt hat. Da Banken die Unterlagen 10 Jahre lang aufbewahren, kann A seine Hausbank mit der Erstellung eines Doppels des betreffenden Kontoauszuges beauftragen (das ist allerdings meist kostenpflichtig).
A sollte seine Kontoauszüge künftig länger aufbewahren (mindestens 3 Jahre, analog zur Verjährungsfrist).
Von Papa Leitz gibt es da tolle Hilfsmittel, die A das Leben einfacher machen könnten ...
Anmeldungsdatum: 21.11.2005 Beiträge: 11363 Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!
Verfasst am: 29.08.06, 22:42 Titel:
mano hat folgendes geschrieben::
Das funktioniert bestens.
Also, in Zusammenhang mit den Produkten des Herrn Gates von 'funktioniert bestens' zu reden, dürfte bei jedem halbwegs erfahrenen Computernutzer im besten Fall zu Heiterkeits-, im schlechtesten Fall zu Wutausbrüchen führen! _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart. Sapere Aude!(Kant)
im Gegensatz zur Firma von Herrn Gates ist die Bank kein Monopolist und verhält sich daher auch nicht wie einer. Sie wird daher gerne dem Kunden den Gefallen tun und Zweitschriften der Kontoauszüge erstellen. Diese Dienstleistung wird sie sich natürlich bezahlen lassen. Daher ist die Lösung mit der Ordnerherstellerfirma (Wortsperre: Firmenname) sicher besser.
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