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Leitungswasserschaden verursacht durch Mieterin

 
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thomasWillig
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 08.09.2005
Beiträge: 41

BeitragVerfasst am: 29.08.06, 23:16    Titel: Leitungswasserschaden verursacht durch Mieterin Antworten mit Zitat

Hallo, eine Mieterin hat den Absperrhahn zur Waschmaschine nicht richtig geschlossen. Folge ist eine Überschwemmung der Wohnung und der darunterliegenden Wohnungen. Nun meine Frage: Wer zahlt den entstandenen Schaden in der Wohnung der Mieterin und in der darunterliegenden Wohnung? Wer zahlt den Schaden am Gebäude? Wenn keine Versicherung vorhanden ist, zahlt dann die Wohngebäudeversicherung des Vermieters wenigstens den Schaden am Gebäude? Die Mieterin ist mittellos. Vielen Dank für eure Antworten.

Viele Grüße

Thoams
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Mogli
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 30.08.06, 06:10    Titel: Re: Leitungswasserschaden verursacht durch Mieterin Antworten mit Zitat

thomasWillig hat folgendes geschrieben::
Wenn keine Versicherung vorhanden ist, zahlt dann die Wohngebäudeversicherung des Vermieters wenigstens den Schaden am Gebäude?


Wenn keine Versicherung vorhanden ist, wie kann dann eine Wohngebäudeversicherung Schadenersatz leisten? Oder wie war das gemeint?

Grundsätzlich gilt: Sofern eine Gebäude-Leitungswasser-Versicherung besteht, wird die den Gebäudeschaden regulieren.

Die Hausratversicherung des Mieters in der darunterliegenden Wohnung ist für den Schaden an dessen Hausrat zuständig.

Die Hausratversicherung der Mieterin mit der Waschmaschine kümmert sich um deren Schaden.

Die Wohngebäudeversicherung kann möglicherweise bei der Schadenverursacherin (bzw. deren PHV) Regress nehmen, genauso wie die Hausratversicherung der darunterliegenden Wohnung.

Das alles gilt natürlich für den Fall, dass die entsprechenden Verträge bestehen. Wenn dies nicht der Fall ist, haftet die Mieterin, die den Schaden verursacht hat, selbst (vorausgesetzt, ihr Verschulden wird nachgewiesen). Dafür würde ihre Privathaftpflichtversicherung eintreten (sofern vorhanden). Wenn sie keine hat und auch sonst mittellos ist - ja dann haben die Geschädigten Pech gehabt und tragen ihren Schaden selber.
_________________
Grüße, Mogli
********************
Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
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Duisburger
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.03.2006
Beiträge: 665

BeitragVerfasst am: 30.08.06, 06:27    Titel: Antworten mit Zitat

interessant zur Abgrenzung des Schadens zwischen den Versicherern ist auf jeden Fall der Mietvertrag.
Der Gebäudeleitungswassser-VR kümmert sich in diesem Fall zuerst einmal um die Trocknung der Gebäudesubstanz und wird diese Kosten bei der Schadenverursacherin regressieren.
Bei den Schäden an Bodenbelägen und Malerarbeiten kommt es darauf an, was der Mietvertrag hergibt, d.h. wer hier die Gefahr trägt.
Wurde eine Wohnung unrenoviert vermietet und ist bei Mietende "besenrein" zu hinterlassen, so ist für entsprechende Schäden auch der Hausrat-VR des Mieters zuständig. Der Gebäude-VR wird hier nicht in die Regulierung eintreten. Anders, wenn die Wohnung renoviert vermietet wurde.
Hat der Mieter Oberböden ausgetauscht, z.B. Teppich gg. Laminat hilft auch ein Blick in den Mietvertrag. Muss das Laminat bei Mietende vom Mieter entfernt werden (oder an den Nachmieter "verkauft" werden) und der ursprüngliche Zustand (Teppich) hergestellt werden, so trägt ein Schaden am Laminat auch nur der Hausrat-VR.
Besteht keine Hausrat-V. so ist der Mieter in den Popo gekniffen.

Hausrat-V. bzw. betroffener Mieter kann sich aber genauso wie der Gebäude-VR an den Schadenverursacher wenden und versuchen seine Aufwendungen im Rahmen des BGB (Zeitwert) erstattet zu bekommen.

Und da zeigt sich wie wichtig eine PHV und Hausrat-V. tatsächlich ist...
_________________
MfG,
Duisburger

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