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Verfasst am: 30.08.06, 10:56 Titel: legal ein Album zu "laden" wenn man es schon besit
ALso es ist so ein Gerücht im Umlauf, das besagt das wenn man ein Album schon legal erworben hat, darf man es straffrei soviel "illiegal" runterladen wie man will.
Stimmt das?
Und wie ist es überhaupt mit dem Laden, welche Strafen können einem da aufgebrummt werden?
Liegt es auch an der Menge der geladenen Liedern?
Verfasst am: 30.08.06, 13:34 Titel: Re: legal ein Album zu "laden" wenn man es schon b
fionn hat folgendes geschrieben::
Stimmt das?
Wenn man es so formuliert, nein.
- Für die Anfertigung einer Privatkopie (Download) nach §53 UrHG ist es unerheblich ob man den Inhalt schon erworben hat, das ist erlaubt.
- Für die Anfertigung einer Privatkopie (Download) nach §53 UrHG unter Verwendung einer offensichtlich rechtswidrigen Vorlage und/oder von einer Quelle der offensichtlich das Recht zur Verbreitung fehlt, ist es ebenfalls unerheblich ob man den Inhalt schon erworben hat, das ist nicht erlaubt.
- Für die Anfertigung von Kopien die nicht durch das Urheberrecht gedeckt ist, ist es so wie so unerheblich, das ist nicht erlaubt.
Verfasst am: 30.08.06, 22:41 Titel: Re: legal ein Album zu "laden" wenn man es schon b
Martin R. hat folgendes geschrieben::
Für die Anfertigung einer Privatkopie (Download) nach §53 UrHG unter Verwendung ... einer Quelle der offensichtlich das Recht zur Verbreitung fehlt, ist es ebenfalls unerheblich ob man den Inhalt schon erworben hat, das ist nicht erlaubt.
Ich würde sagen, daß man auch dann eine Vorlage für zulässige Kopien zu Privatzwecken benutzen darf, wenn offensichtlich wäre, daß sie ohne/entgegen der Zustimmung des Verbreitungsrechte-Inhabers verbreitet wurde - solange nicht offensichtlich wäre, daß die betreffende Vorlage rechtswidrig hergestellt wurde.
So darf man z.B. auch von solchen "Original-Vorlagen" zulässige Privatkopien erstellen, deren Verbreitung (in Europa) ohne Genehmigung des Rechteinhabers unzulässig wäre - weil die eben nicht auch "offensichtlich rechtswidrig" hergestellt worden zu sein bräuchten.
ich blicke schon durch, aber habe irgendwie das gefühl das ich vor Gericht auf jedenfall n gescheiten Anwalt und einen Richter der gutmütig ist.
Weil ganz offensichtlich ist diese Angelegenheit ja nicht....
Ähm, ich habe auch gehöt, das da Alter eine entscheidende Rolle spielt. Also das Jugendliceh oft eine geringere/keien Strafe bekommen. Nur eine Verwahrnung oder so.
Warum könnte das sein (wenn es denn stimmt) und inwieweit bin jugendlich/angehörig der Gruppe der Verschonten ?
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