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Anmeldungsdatum: 31.10.2005 Beiträge: 8443 Wohnort: Am Meer
Verfasst am: 23.08.06, 07:39 Titel: Mehrere Vornamen
Bei "Wikipedia" (und in diversen anderen Quellen), habe ich folgende Aussage gefunden: "Bei Verwendung mehrerer Vornamen wird der Vorname, mit dem die Person gerufen wird, als Rufname bezeichnet. Die Reihenfolge der Vornamen stellt keine Rangfolge dar. Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung steht es in Deutschland dem Namensträger frei, zwischen seinen standesamtlich eingetragenen Namen zu wählen. Ein Rufname ist also nicht unveränderlich festgelegt."
Das entsprechende Urteil ist nicht angegeben. Auch in den sonstigen Quellen nicht, die ich gefunden habe.
Kennt jemand dieses Urteil und das Aktenzeichen? _________________ Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
無爲 / 无为
für die Kennzeichnung eines Vornamens als Rufnamen fehlt es an einer gesetzlichen Grundlage. Alle Vornamen haben untereinander den gleichen Rang (BGH 15.04.1959, BGHZ 30, 132, 136, oder in der StAZ 1959, 236/ 237).
StAZ = Das Standesamt, Verlag für Standesamtswesen in Frankfurt, sollte in jedem Standesamt verfügbar sein
Grüße
Ronny _________________ Vielen Dank auch für die positiven Bewertungen.
Alle Vornamen haben untereinander den gleichen Rang
Was heißt denn das im Klartext? Kann man sich die Reihenfolge seiner Vornamen beliebig aussuchen? Siegfried Kunibert Maria Redfox (Reffox ist wohl der Nachname)
Kann man welche weglassen? Siegfried Redfox; Kunibert Maria Redfox
Kann Kunibert Maria Siegfried Redfox sich auch nur Maria nennen? Dies wohl eher nicht, weil Maria allein ja eindeutig weiblich ist.
Bezieht sich auf den Rechtsverkehr, im Privaten kann man sich ja nennen wie man will, z.B. Kalle, Willi oder Ronny.
Anmeldungsdatum: 31.10.2005 Beiträge: 8443 Wohnort: Am Meer
Verfasst am: 24.08.06, 16:24 Titel:
Ich habe bisher nichts Gegenteiliges gefunden. Auch "Maria Redfox" müßte gehen. _________________ Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
無爲 / 无为
Im täglichen Leben langt es aus, wenn man einen der vielen Vornamen verwendet.
Offiziell, also gegenüber Behörden wäre der vollständige Name zu führen. Ich weiß aber aus fast 30-jähriger Erfahrung mit demFinanzamt, dass dieses noch nie mehr als meinen Rufnamen verwendet hat. Auch die Steuerkarte wird nur mit dem Rufnaen ausgestellt.
Grüße
Ronny _________________ Vielen Dank auch für die positiven Bewertungen.
Anmeldungsdatum: 31.10.2005 Beiträge: 8443 Wohnort: Am Meer
Verfasst am: 25.08.06, 07:57 Titel:
Ronny1958 hat folgendes geschrieben::
Im täglichen Leben langt es aus, wenn man einen der vielen Vornamen verwendet.
Natürlich langt es. Aber in diesem Forum wurde ja schon häufig die Frage gestellt, was passiert, wenn man einen "falschen" Namen verwendet. Nun, insbesondere jemand mit einem häufien Nachnamen braucht sich diese Mühe gar nicht zu machen; er nimmt einfach verschiedene Vornamen, so er welche hat.
Ronny1958 hat folgendes geschrieben::
Offiziell, also gegenüber Behörden wäre der vollständige Name zu führen. Ich weiß aber aus fast 30-jähriger Erfahrung mit demFinanzamt, dass dieses noch nie mehr als meinen Rufnamen verwendet hat. Auch die Steuerkarte wird nur mit dem Rufnaen ausgestellt.
Also das Finanzamt fragt auch in der Steuererklärung nur nach "Vorname", nicht nach "Vornamen". Da kann man sich wohl einen aussuchen, oder?
Und einen Teil seiner Einkünfte auf dem anderen Vornamen laufen lassen. Steuerrrechtlich nicht legal, namensrechtlich schon. _________________ Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
無爲 / 无为
namensrechtlich ist es so, dass man unterscheiden muss:
hat jemand mehrere Vornamen, dann kann er sich ohne Beachtung der im Geburtsregister vermerten Reihenfolge einen dieser namen als Rufnamen aussuchen, kann zwischen diesen auch wechseln! Das bleibt ihm überlassen. Eine Einschränkung gilt für durch einen Bindestrich verbundene Namensteile (Karl-Heinz), die als ein Name gelten! Personenstandsrechtlich gibt es den Begriff des Rufnamen nicht, wie hier ja auch bereits festgestellt wurde. Allerdings müssen nicht immer alle Vornamen angegeben bzw. eingetragen werden (§ 14 GewO: Familienname und mindestens ein ausgeschriebener Vorname).
Ich glaube, dass die Speicherung eines sog. Rufnamens im Melderegister eher dazu dient, bei Serienanschreiben (Lohnsteuerkarte, Wahlbenachrichtigung) nicht eine endlose Namenskette im Adressfeld zu haben, die womöglich zu Schwierigkeiten führen könnte.
Hm, wie verhält es sich denn dann in folgendem Fall:
Drei Vornamen. In der Geburtsurkunde (1963 in der ehemaligen DDR) ist der Rufname unterstrichen. Die beiden weiteren Namen sind die Vornamen von Tanten.
Den Rufnamen gibt es in ganz Deutschland nur äußerst selten, also eher ein Exot. Jeder, der ihn einmal gehört und auch begriffen hat, ordnet diesen Namen einem Gesicht zu. Darf man sich, weil man ständig namenstechnisch "falsch verstanden" wird oder man sich endloses Lob über einen ach so seltenen und doch so schönen Namen anhören muss, einen der anderen beiden Namen (Jedermannsnamen) im täglichen Rechtsverkehr aussuchen?
PS: Ein Bekannter auf dem FA hat mir mal erklärt, dass er bei der Suche nur meinen Vornamen eingibt, komme immer nur ich raus. Was würde passieren, wenn bei der nächsten Steuererklärung ein anderer Vorname angegeben wird? _________________ LG Maus
Streite nie mit einem Idioten, er zieht dich auf sein Niveau und schlägt dich dann mit seiner Erfahrung.
grundsätzlich ist es erstmal egal, auch in den "alten Ländern" wurde seinerzeit noch ein Rufname unterstrichen. Für beide ehemaligen Teilstaaten gilt jetzt, dass alle Vornamen absolut gleichrangig sind, solange kein Bindestrich irgendwo dazwischen gezaubert wurde. Rein rechtlich kannst Du jeder Behörde, sofern sie nur auf einen Vornamen wert legt, einen anderen angeben, das ist rechtlich in Ordnung, weil Du das auch wechseln kannst. Niemand kann Dir verwehren, wenn Du z.B. 5 Vornamen hast, Dir jede Woche einen anderen auszusuchen! Nur ist die Frage, ob das Sinn macht, weil Du dann vielleicht irgendwann Probleme hast, weil die Daten beim Finanzamt nicht mit denen bei der RV oder Deiner Krankenkasse übereinstimmen. Aber wenn Du die Jungs untereinander komplett verwirren wolltest, wäre das ein Feld ohne Ende!
Wenn das aber mehr theoretische Gedanken sind, würde ich das lassen, Du musst das nur irgendwann wieder gerade ziehen. Wenn Du z.B. Kati Anna Birgit Susi heißt und dann bei der RV Kati, beim Finanzamt Anna, bei der KV Birgit und beim Arbeitsamt Susi, dann mach denen mal klar, dass das jeweils Du bist! Bei den Behörden hierzulande wechselt dann der Spaß auf die andere Schreibtischseite, kannste glauben.
Nur kann Dir namensrechtlich keiner was, was das angeht, ist alles korrekt
Anmeldungsdatum: 31.10.2005 Beiträge: 8443 Wohnort: Am Meer
Verfasst am: 31.08.06, 07:41 Titel: Re: Vornamen
ThomasS hat folgendes geschrieben::
Ich glaube, dass die Speicherung eines sog. Rufnamens im Melderegister eher dazu dient, bei Serienanschreiben (Lohnsteuerkarte, Wahlbenachrichtigung) nicht eine endlose Namenskette im Adressfeld zu haben, die womöglich zu Schwierigkeiten führen könnte.
Soweit sie denn den Rufnamen überhaupt speichern dürfen: www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?t=80491&highlight= _________________ Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
無爲 / 无为
ich denke, dass ist heutzutage am ehesten ein Problem der angewandten Software, die Melderegister werden ja alle elektronisch geführt (oder gibt's noch irgendwo Karteikarten?).
Es werden alle Vornamen eingetragen, sofern der Bürger sie denn angibt. Die Speicherung eines "Rufnamens" erfolgt in aller Regel zusätzlich, eben wegen der Sereinschreiben (so meine ich zumindest). In aller Regel nimmt man dafür, wenn keine Angaben gemacht werden, den ersten (z. B. bei der Eintragung von Neugeborenen).
Ansonsten hat es mit dieser Form der Datenspeicherung rechtlich (meines Wissens) keine Bewandnis.
Allerdings hat es wohl in der Vergangenheit Probleme gegeben, wenn jemand mit 5 oder 7 Vornamen diese nicht vollständig bzw. in der richtigen Reihenfolge angegeben hat. Deswegen gibt es ja jetzt auch viele Ämter, die bei Pass- und Ausweisanträgen die Vorlage einer Geburts- oder Abstammungsurkunde verlangen.
Ich würde das nicht so verbissen sehen, nennen wir es Vereinfachung?
Soweit sie denn den Rufnamen überhaupt speichern dürfen
Warum denn nicht? Es handelt sich ja um einen Vornamen, und die dürfen bzw. müssen sogar gespeichert werden.
Praktischerweise macht man das so: 1 Feld für den ersten Vornamen, ein weiteres Feld für weitere Vornamen. Wenn man sich dabei an dem Begriff "Rufname" stört, ist das m.E. Erbsenzählerei, denn es bleibt ja trotzdem ein Vorname.
Welcher Vorname nun im ersten Feld gespeichert wird, dürfte der Bürger selbst in der Hand haben, es wird ja i.d.R. der sein, der im Meldeformular an erster Stelle steht.
Meine Kids werden damit jedenfalls nie Probleme bekommen, die haben jeweils nur einen Vornamen erhalten.
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