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Trotz eindeutigem Internetangebot - Zahlung verweigert.

 
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Honkytonk
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Anmeldungsdatum: 26.08.2006
Beiträge: 37

BeitragVerfasst am: 31.08.06, 10:18    Titel: Trotz eindeutigem Internetangebot - Zahlung verweigert. Antworten mit Zitat

Ich poste das auch mal hier.

Kann man gegen eine Berufsgenossenschaft ein Mahnverfahren einleiten, weil die BG ab dem falschen Zeitpunkt Verletztengeld berechnet hat?

Fall: BG zahlt vorzeitiges Verletzengeld. Aus unerfindlichen Gründen nicht ab 1. Tag sondern Tage später. Patient beschwert sich - ohne Erfolg. BG gibt abschlägigen Bescheid.

Patient kann anhand des BG-Angebotes auf der Versicherungs-Webseite genau darlegen, daß BG Fehler macht und die BG gegen das eigene Angebot handelt.

Kann man sofort Mahnverfahren einleiten - oder muß man zum Sozialgericht?

Es ging um die Frage welches Gericht zuständig sein könnte. Sozialgericht , normales Gericht oder einfach Gerichtsvollzieher. Es wurde eindeutig gegen das Gesetz verstoßen. Leistung wird beweisbar im Internet beworben, aber dann nicht geleistet.
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ralf
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.09.2004
Beiträge: 652
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 31.08.06, 11:17    Titel: Re: Trotz eindeutigem Internetangebot - Zahlung verweigert. Antworten mit Zitat

Honkytonk hat folgendes geschrieben::
Kann man sofort Mahnverfahren einleiten - oder muß man zum Sozialgericht?.


Was steht denn in der Rechtsbehelfsbelehrung? Bestimmt nichts von Mahnung. Eher von einem Widerspruch. Monatsfrist einhalten, sonst ist der Zug abgefahren.

Zitat:
Leistung wird beweisbar im Internet beworben, aber dann nicht geleistet.


Verletzengeld: http://de.wikipedia.org/wiki/Verletztengeld

Da es sich um eine gesetzliche Leistung handelt, kommt es nur darauf an, was im Gesetz steht, nicht auf irgendwelchen Internetseiten.
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Cephalotus
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.08.2006
Beiträge: 393

BeitragVerfasst am: 31.08.06, 12:54    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

da wären ein paar Fragen zu klären, bevor man näheres sagen kann:

Ist der Verletzte selbständig oder Arbeitnehmer?

Bestand ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung? Wenn nein, weshalb nicht?

Ab wann genau wurde die Arbeitsunfähigkeit ärztlich bescheinigt?

War der abschlägige Bescheid über eine frühere Zahlung mit einer Rechtsbehelfsbelehrung versehen?

Wie wurde die Ablehnung begründet?

(Wird das Verletztengeld über die Krankenkasse ausgezahlt oder zahlt die BG selber?)

Im Übrigen hat ralf Recht. Das Verletztengeld ist eine gesetzliche Sozialleistung, die entsprechend gesetzlicher (und evtl. satzungsmäßiger) Bestimmungen geleistet wird.

Ein Mahnverfahren geht nicht, weil es sich um einen Anspruch auf eine Sozialleistung handelt und hier andere Wege vorgeschrieben sind (Widerspruch, Sozialgerichtsverfahren).

Viele Grüße,

Cephalotus
_________________
Cuiusvis hominis est errare, nullius nisi insipientis in errore perseverare.
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