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Kann man gegen eine Berufsgenossenschaft ein Mahnverfahren einleiten, weil die BG ab dem falschen Zeitpunkt Verletztengeld berechnet hat?
Fall: BG zahlt vorzeitiges Verletzengeld. Aus unerfindlichen Gründen nicht ab 1. Tag sondern Tage später. Patient beschwert sich - ohne Erfolg. BG gibt abschlägigen Bescheid.
Patient kann anhand des BG-Angebotes auf der Versicherungs-Webseite genau darlegen, daß BG Fehler macht und die BG gegen das eigene Angebot handelt.
Kann man sofort Mahnverfahren einleiten - oder muß man zum Sozialgericht?
Es ging um die Frage welches Gericht zuständig sein könnte. Sozialgericht , normales Gericht oder einfach Gerichtsvollzieher. Es wurde eindeutig gegen das Gesetz verstoßen. Leistung wird beweisbar im Internet beworben, aber dann nicht geleistet.
Kann man sofort Mahnverfahren einleiten - oder muß man zum Sozialgericht?.
Was steht denn in der Rechtsbehelfsbelehrung? Bestimmt nichts von Mahnung. Eher von einem Widerspruch. Monatsfrist einhalten, sonst ist der Zug abgefahren.
Zitat:
Leistung wird beweisbar im Internet beworben, aber dann nicht geleistet.
da wären ein paar Fragen zu klären, bevor man näheres sagen kann:
Ist der Verletzte selbständig oder Arbeitnehmer?
Bestand ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung? Wenn nein, weshalb nicht?
Ab wann genau wurde die Arbeitsunfähigkeit ärztlich bescheinigt?
War der abschlägige Bescheid über eine frühere Zahlung mit einer Rechtsbehelfsbelehrung versehen?
Wie wurde die Ablehnung begründet?
(Wird das Verletztengeld über die Krankenkasse ausgezahlt oder zahlt die BG selber?)
Im Übrigen hat ralf Recht. Das Verletztengeld ist eine gesetzliche Sozialleistung, die entsprechend gesetzlicher (und evtl. satzungsmäßiger) Bestimmungen geleistet wird.
Ein Mahnverfahren geht nicht, weil es sich um einen Anspruch auf eine Sozialleistung handelt und hier andere Wege vorgeschrieben sind (Widerspruch, Sozialgerichtsverfahren).
Viele Grüße,
Cephalotus _________________ Cuiusvis hominis est errare, nullius nisi insipientis in errore perseverare.
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