Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Was ist Werbung an Privatpersonen?
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Was ist Werbung an Privatpersonen?

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Medien u. Wettbewerb
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
dagobertduck09
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 31.08.2006
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 31.08.06, 14:58    Titel: Was ist Werbung an Privatpersonen? Antworten mit Zitat

Folgernder Sachverhalt: Ich (als Mitarbeiter einer Werbeagentur) möchte ein Mailing an Besitzer von Ferienwohnungen, Gästehäusern etc. erstellen und versenden. Ziel ist es, auf unsere Kompetenz bei der Erstellung von Internet Seiten hinzuweisen. Adressat ist immer z.B. Gästehaus Elise und dann der Eigentümer. Meine Frage ist: Darf ich diesen Personen Werbung via Mailing schicken oder gelten Sie als Privat Personen? Das Gästehaus etc. ist bei den meisten ja nur ein zusätzlicher Erwerb neben einem "normalen" Beruf.

Schon mal vielen Dank für die Hilfe
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Richard Gecko
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.11.2006
Beiträge: 7763

BeitragVerfasst am: 31.08.06, 15:00    Titel: Antworten mit Zitat

Natuerlich duerfen sie ein Mailing ueber die normal Post verschicken. Das ist ueberhaupt kein Problem.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
BuGeHof
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 04.03.2005
Beiträge: 2086

BeitragVerfasst am: 31.08.06, 17:02    Titel: Re: Was ist Werbung an Privatpersonen? Antworten mit Zitat

dagobertduck09 hat folgendes geschrieben::
Darf ich diesen Personen Werbung via Mailing schicken oder gelten Sie als Privat Personen?


Jedenfalls darf nicht in "unzumutbar belästigender Weise" Werbung getrieben werden.

Wenn per eMail geworben wird, dann wird dies gegenüber JEDEM (egal ob Gewerbetreibender oder Privatperson) als "unzumutbar belästigend" angesehen, wenn keine vorherige Zustimmung erteilt worden war (während mit Telefonanrufen gegenüber Nicht-Verbauchern auch OHNE vorherige Zustimmung geworben werden darf, sofern nur eine zumindest mutmaßliche Einwilligung vorliegt.)

Zustimmungslose eMail-Werbung ist ausnahmsweise nur dann nicht "unzumutbar belästigend", wenn

der Werbetreibende von seinen Kunden deren eMail-Adresse erhalten hatte, wenn er für eigene Waren/Dienstleistungen Direktwerbung betreibt, wenn sein Kunde nicht widersprochen hatte und wenn der Kunde bei der eMail-Adresserhebung klar und deutlich auf eine jederzeitige kostenlose Widerspruchsmöglichkeit hingewiesen wurde.

mbG
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Medien u. Wettbewerb Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.