Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Private Absicherung ? Wie ?
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Private Absicherung ? Wie ?

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Bank- u. Bürgschaftsrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
stoeberli
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 31.08.2006
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 31.08.06, 16:06    Titel: Private Absicherung ? Wie ? Antworten mit Zitat

*überarbeitet*

Zuletzt bearbeitet von stoeberli am 01.09.06, 13:26, insgesamt 1-mal bearbeitet
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Karsten11
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 17.06.2005
Beiträge: 3169

BeitragVerfasst am: 01.09.06, 13:05    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

bitten im Sinne der Forenregeln http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?t=3619 umformulieren, dann können wir darüber diskutieren.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
stoeberli
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 31.08.2006
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 01.09.06, 13:25    Titel: Wie privat absichern ? Antworten mit Zitat

Folgender angenommener Sachverhalt :
Person A hat einen Kredit aufgenommen.und ist alleiniger Darlehensnehmer. Der Kreditbetrag wird jedoch auch noch zusätzlich von einer Person B genutzt. Von dem Kredit wird eine berufliche Weiterbildung bezahlt, welche beide Personen gemeinsam machen. Desweiteren hat Person B noch zusätzlich einen Schaden an dem PKW von Person A gemacht der von dem Kreditbetrag beglichen werden soll.
Frage:Der Kreditbetrag soll von Person A und Person B jeweils hälftig über die Laufzeit abbezahlt werden. Wie kann sich Person A für alle Eventualitäten privatrechlich absichern, nicht dass Person B vielleicht Person A irgendwann mit den Ratenzahlungen alleine stehen lässt. Wie müsste der Vertrag hierzu gestalten werden ? Reicht da eine individueller/formlos selbst aufgesetzter Vertrag (Worddokument), der dann von beiden Personen A und B unterschieben wird aus? Oder müssen/sollten die beiden Personen das notariell machen ? Wenn der selbst aufgesetzte Vertrag reichen sollte, welche Punkte müssen denn unbedingt enthalten sein, damit er notfalls vor Gericht auch Gültigkeit hat?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Karsten11
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 17.06.2005
Beiträge: 3169

BeitragVerfasst am: 01.09.06, 20:51    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

wir müssen hier unterscheiden:

Der Bank gegenüber haftet A allein. Egal, was A und B vereinbaren: Wenn B seine Vereinbarungen gegenüber A nicht einhält, muss A trotzdem den gesamten Betrag an die Bank zurückzahlen.

Dieses Risiko kann A nicht vermeiden.

Dass diese Konstruktion gewählt wurde ist für mich ein Hinweis darauf, dass die Bonität von B nicht ausreicht, selbst den Kredit von der Bank zu erhalten. Wenn dies so ist sollte A auf keinen Fall das Risiko eingehen, dass die Bank vermeidet!!!

Was A machen kann ist folgendes: A hat mit B einen Kreditvertrag geschlossen. Dieser soll die gleichen Bedingungen haben wie der Vertrag von A mit der Bank (abgesehen davon, dass er nur über den halben Betrag geschlossen wurde).

Dieser Vertrag sollte auf jeden Fall schriftlich geschlossen werden. In diesem Vertrag sollten die gleichen Dinge geregelt werden, wie im Kreditvertrag mit der Bank:

Betrag, Zinsen, Fälligkeit, Raten, Sicherheiten, Kündigungsrechte.

Der Vertrag bedarf keiner notariellen Form. Bei Verträgen über relevante Beträge kann es nie verkehrt sein, einen Anwalt mit der Aufstellung zu beauftragen. Eine Pflicht hierzu gibt es nicht.

Das der Vertrag von beiden unterzeichnet sein muss, ist wohl nicht überraschend.

Um die Sicherheit für A zu vergrößern, kann A eine Lohn- und Gehaltsabtretung verlangen. Wenn diese gegenüber dem Arbeitgeber von B offen gelegt wird, zahlt dieser direkt an A. Viele Arbeitgeber schätzen das nicht. Das kann bis zu einer Kündigung gehen, womit niemand gedient ist (auch Banken legen die Gehaltsabtretung erst im Notfall (nach Kündigung) offen).

A kann auch ein notarielles Schuldanerkenntnis von B verlangen. Dies erspart A, den Betrag einklagen zu müssen. Hierzu ist aber ein Notar notwendig..
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Bank- u. Bürgschaftsrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.