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Leitfaden für einen Haftpflichtversicherungfall?!

 
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Stumpy
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 31.08.2006
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 31.08.06, 17:42    Titel: Leitfaden für einen Haftpflichtversicherungfall?! Antworten mit Zitat

Guten Tag,

Da der vorherige Beitrag wegen einigen Forenverletzungen gelöscht wurde, hoffe ich das es jetzt korrekt ist.

Hier eine kleine Beschreibung eines Problems zwischen Mister X und Mister Y,
Stellen sie sich folgendes vor:
Bei MisterX hatte sich heute vor 4 Wochen ein Unfall am Auto ereignet.
Folgendes ist passiert:

Ein Mister Y hatte einen Kinderwagen (Buggy) nicht richtig gesichert, dadurch ist er den leichten Abhang runter gerollt und in den Wagen von Mister X reingeknallt, wodurch eine etwas größere Delle entstanden ist.
Es gab zu dem Zeitpunkt noch 2 weitere Menschen die als Zeugen dienten, da sie diesen Vorgang beobachtet hatten.
Mister X hatte zu dem Zeitpunkt aber nicht die Polizei angerufen, sondern nur die Daten des Mister Y aufgeschrieben.

Am selben Abend wurden Mister X von Mister Y angerufen der mitteilte das er über keine Haftpflicht-Versicherung verfügen. Mister X sagte dem guten Mann das er dann schauen müßte wie er das Geld für die anstehende Reparatur (der Wagen ist knapp 1 Jahr alt) he rbekäme.

Mister X war dann auch am nächsten Tag bei der Werkstatt um einen Kostenvoranschlag machen zu lassen. Dort wurde Mister X aber nur geschätzt wieviel es kosten würde. Er meinte so zwischen 150 und 300€ (oder noch mehr). Er konnte es nicht genau sagen da derjenige der es dann lakieren würde, falls es notwendig wäre nicht da ist.

Mit diesen Informationen wandte sich Mister X wieder an Mister Y um ihn darauf vorzubereiten. Darauf hin kam Mister Y mit dem Vorschlag an, ob man denn das Datum des Unfalls nicht ändern könnten weil er noch schnell eine Haftpflicht-Versicherung abgeschlossen hat. Darauf hin meinte Mister X das er dies nicht tun würde da es ja sonst ein Versicherungbetrug wäre. Nach einer Verbalen Attacke seiner Seits sagte Mister Y dann Mister Y solle es machen lassen, er würde dann zahlen.

Kapp eine Woche später lies Mister X es dann auch machen, wobei der Betrag dann aber bei 500€ lag, da man es anscheinend nicht mit der leichten Methode machen konnte da sich die Delle sehr ungeschickt im Eck platziert hatte.
Die Kopie der Rechnung schickte Mister X dem Mister Y dann zu worauf hin er dann anrief und darauf behaarte es mit dem Versicherungbetrug zu machen, was Mister X aber verneinte. Am nächsten Tag bekam Mister X dann einen Anruf von einem Versicherung-Makler der Mister X erklärte das der gute Mister Y total verschuldet sei und Mister X es doch mit der Unfalltags-Änderung machen sollte, da Mister X sonst nicht an sein Geld käme.

Was wäre in diesam Fall ratsam für Mister X? Den Schaden hat Mister X schon bezahlt und will nicht auf ihm sitzen bleiben.

Wäre dies der richtige Weg? Müßte Mister X die Kosten eines Anwalts zahlen falls er diesen in Anspruch nehmen würde?


Mister X hatte auch einige Unkosten (die Fahrten zur Werkstatt, die ganzen Telefonate, das auskommen ohne Fahrzeug als es ihn der Werkstatt war)

MfG
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Mogli
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Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 31.08.06, 17:52    Titel: Re: Leitfaden für einen Haftpflichtversicherungfall?! Antworten mit Zitat

Stumpy hat folgendes geschrieben::
Wäre dies der richtige Weg? Müßte Mister X die Kosten eines Anwalts zahlen falls er diesen in Anspruch nehmen würde?


ja klar. Der Anwalt verlangt erstmal einen Vorschuss ("ohne Schuss kein jus"). Die Kosten kann sich der Geschädigte (prinzipiell) vom Schadenverursacher wieder holen - wenn der denn zahlungsfähig ist. Das ist hier ja zweifelhaft.

Der Geschädigte kann aber auch den (etwas kostengünstigeren) Weg gehen und einen gerichtlichen Mahnbescheid gegen den Schädiger erwirken. Kostet auch ein paar Euro, und das Geld ist genauso verloren, wenn der Schädiger keine pfändbare Habe und kein Einkommen hat, aber einen Versuch ist´s wert.

(Übrigens: was hat das Thema denn mit dem Versicherungsrecht zu tun? Das Problem wird doch nur dadurch zum Problem, weil eben keine Privathaftpflichtversicherung besteht....) Vielleicht verschieben in den Bereich, wo man sich mit Mahnungen, Inkasso und Zwangsvollstreckung beschäftigt?
_________________
Grüße, Mogli
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Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
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Stumpy
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 31.08.2006
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 31.08.06, 18:06    Titel: Re: Leitfaden für einen Haftpflichtversicherungfall?! Antworten mit Zitat

Mogli hat folgendes geschrieben::
Stumpy hat folgendes geschrieben::
Wäre dies der richtige Weg? Müßte Mister X die Kosten eines Anwalts zahlen falls er diesen in Anspruch nehmen würde?


ja klar. Der Anwalt verlangt erstmal einen Vorschuss ("ohne Schuss kein jus"). Die Kosten kann sich der Geschädigte (prinzipiell) vom Schadenverursacher wieder holen - wenn der denn zahlungsfähig ist. Das ist hier ja zweifelhaft.

Der Geschädigte kann aber auch den (etwas kostengünstigeren) Weg gehen und einen gerichtlichen Mahnbescheid gegen den Schädiger erwirken. Kostet auch ein paar Euro, und das Geld ist genauso verloren, wenn der Schädiger keine pfändbare Habe und kein Einkommen hat, aber einen Versuch ist´s wert.

(Übrigens: was hat das Thema denn mit dem Versicherungsrecht zu tun? Das Problem wird doch nur dadurch zum Problem, weil eben keine Privathaftpflichtversicherung besteht....) Vielleicht verschieben in den Bereich, wo man sich mit Mahnungen, Inkasso und Zwangsvollstreckung beschäftigt?


Ja, das hatte ich bereits in dem Post geschrieben, welches ja leider gelöscht wurde (wußte nicht ob ich hier richtig bin). Mit den Augen rollen

Die Frage wegen den Kosten stand deshalb im Raum, da dem Geschädigten gesagt wurde (von einem Versicherungvertreter) das der Unfallverursacher die Kosten tragen müsste. Leider weiß der Geschädigte nicht ob der Versicherungs-Makler auch seriös ist und auch sonst weiß dieser nicht ob die Angaben stimmen welche er vom ihm bekommen hat. Der Geschädigte hat wohl keine Möglcihkeit diese zu Prüfen, oder?

Falls ja, wie hoch wären die Chancen das der Geschädigte auch sein Geld bekommt?
Wieviel kostet so ein gerichtlicher Mahnbescheid?

Kann ich dies hier in einen anderen Bereich verschieben, oder macht das der administrator?


Zuletzt bearbeitet von Stumpy am 31.08.06, 19:10, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Anmeldungsdatum: 20.03.2006
Beiträge: 3613

BeitragVerfasst am: 31.08.06, 19:06    Titel: Re: Leitfaden für einen Haftpflichtversicherungfall?! Antworten mit Zitat

Stumpy hat folgendes geschrieben::
Kann ich dies hier in einen anderen Bereich verschieben, oder macht das der administrator?


Das kann der Admin und das können die Moderatoren.

Der Petz verschiebt mal in den Inkasso-Bereich und löscht den dort eingestellten Artikel.
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nebelhoernchen
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Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 31.08.06, 19:32    Titel: Re: Leitfaden für einen Haftpflichtversicherungfall?! Antworten mit Zitat

Stumpy hat folgendes geschrieben::
Falls ja, wie hoch wären die Chancen das der Geschädigte auch sein Geld bekommt?

Woher sollen wir das wissen?
Wenn der Schädiger zahlungsunfähig ist, bekommen Sie nicht nur den Schaden nicht ersetzt, sondern bleiben auch noch auf den Kosten für die Titulierung der Forderung sitzen.
Allerdings ist die Titulierung der Forderung die einzige Möglichkeit, die Forderung vor Verjährung zu schützen.
Aus einem gerichtlichen Schuldtitel können Sie bis zu 30 Jahre gegen den Schädiger vollstrecken (oder es zumindest versuchen).
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