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Anmeldungsdatum: 31.08.2006 Beiträge: 2 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 31.08.06, 20:25 Titel: Formulierung im Widerspruch
Hallo,
kann mir jemand einen Tipp geben, wie ich den Widerspruch gegen einen Bescheid vom Gesundheitsamt formulieren sollte.
Im Dezember 2005 hatte ich mich zum wiederholten Male (nach zwei Jahren) zur Heilpraktiker-Prüfung angemeldet. Seitens des Gesundheitsamtes wurde mir dann ein Termin frühestens im März 2007 angeboten. Außerdem sollte ich nochmal einen aktuellen Lebenslauf einreichen. Die anderen Unterlagen lagen ja noch vor. Vor zwei Wochen stornierte ich meine Anmeldung. Heute kam eine Rechnung über 82,00 Euro, zahlbar innerhalb zwei Wochen, die eine Verwaltungsgebühr darstellen sollen. Ich bin der Meinung, dass es keinen Verwaltungsaufwand gegeben hat, den ich nicht schon bezahlt hätte - im Jahre 2003 (damals bin ich erst in der mündlichen Prüfung durchgefallen, sodass ich die "Aufwände" für die schriftliche ganz und die für die misslungene mündliche zur Hälfte bezahlen musste, da kommt schon was zusammen). Die Leute beim Gesundheitsamt mussten diesmal nichts machen, außer den neuen Lebenslauf in meine ihnen vorliegende (dicke) Akte einheften.
Ich könnte deren Aufregung ja verstehen, wenn meine Prüfung schon jetzt im Oktober stattfinden sollte, dann wäre der Aufwand erfahrungsgemäß fortgeschritten, aber bis März 2007?
grundsätzlich beinhaltet ein Kostenbescheid auch die Rechtsgrundlage für die Gebührenerhebung. Da würde ich im Zweifelsfall mal nachlesen. Es gibt im Gebührenbereich durchaus hier und da die Möglichkeit, Gebühren zu erheben, ohne dass die beantragte Amtshandlung abgeschlossen wird bzw. Möglichkeiten, einen bestimmten Prozentsatz der voraussichtlichen Gebühr im Vorwege bei Antragstellung (also ohne Amtshandlung) zu erheben. Das hängt von der jeweils zugrunde zu legenden Gebührenordnung ab.
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