Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Formulierung im Widerspruch
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Formulierung im Widerspruch

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Verwaltungsrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
karlxx
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 31.08.2006
Beiträge: 2
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 31.08.06, 20:25    Titel: Formulierung im Widerspruch Antworten mit Zitat

Hallo,
kann mir jemand einen Tipp geben, wie ich den Widerspruch gegen einen Bescheid vom Gesundheitsamt formulieren sollte.
Im Dezember 2005 hatte ich mich zum wiederholten Male (nach zwei Jahren) zur Heilpraktiker-Prüfung angemeldet. Seitens des Gesundheitsamtes wurde mir dann ein Termin frühestens im März 2007 angeboten. Außerdem sollte ich nochmal einen aktuellen Lebenslauf einreichen. Die anderen Unterlagen lagen ja noch vor. Vor zwei Wochen stornierte ich meine Anmeldung. Heute kam eine Rechnung über 82,00 Euro, zahlbar innerhalb zwei Wochen, die eine Verwaltungsgebühr darstellen sollen. Ich bin der Meinung, dass es keinen Verwaltungsaufwand gegeben hat, den ich nicht schon bezahlt hätte - im Jahre 2003 (damals bin ich erst in der mündlichen Prüfung durchgefallen, sodass ich die "Aufwände" für die schriftliche ganz und die für die misslungene mündliche zur Hälfte bezahlen musste, da kommt schon was zusammen). Die Leute beim Gesundheitsamt mussten diesmal nichts machen, außer den neuen Lebenslauf in meine ihnen vorliegende (dicke) Akte einheften.
Ich könnte deren Aufregung ja verstehen, wenn meine Prüfung schon jetzt im Oktober stattfinden sollte, dann wäre der Aufwand erfahrungsgemäß fortgeschritten, aber bis März 2007?

Geschockt

Vielen Dank im Voraus

karlxx
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
ThomasS
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.08.2006
Beiträge: 1050

BeitragVerfasst am: 01.09.06, 07:57    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

grundsätzlich beinhaltet ein Kostenbescheid auch die Rechtsgrundlage für die Gebührenerhebung. Da würde ich im Zweifelsfall mal nachlesen. Es gibt im Gebührenbereich durchaus hier und da die Möglichkeit, Gebühren zu erheben, ohne dass die beantragte Amtshandlung abgeschlossen wird bzw. Möglichkeiten, einen bestimmten Prozentsatz der voraussichtlichen Gebühr im Vorwege bei Antragstellung (also ohne Amtshandlung) zu erheben. Das hängt von der jeweils zugrunde zu legenden Gebührenordnung ab.

Noch ein Tip: Forumsregeln lesen!

Thomas
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
karlxx
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 31.08.2006
Beiträge: 2
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 01.09.06, 10:54    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Thomas, danke für Ihre Antwort.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Verwaltungsrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.