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Rechtsberatungsgesetz

 
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Redfox
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Anmeldungsdatum: 31.10.2005
Beiträge: 8443
Wohnort: Am Meer

BeitragVerfasst am: 07.08.06, 15:36    Titel: Rechtsberatungsgesetz Antworten mit Zitat

§ 1 RBerG verbietet die geschäftsmäßige Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten - ohne Unterschied zwischen haupt- und nebenberuflicher oder entgeltlicher und unentgeltlicher Tätigkeit.

Das BVerfG hat sich diesem Verbot so nicht (mehr) angeschlossen, da auch Gesetze einem "Alterungsprozess" unterliegen. Nach Auffassung des BVerfG haben "die Gerichte ... bei der Auslegung und Anwendung der Vorschriften des Rechtsberatungsgesetzes (bisher) nicht erwogen, obder Begriff der „Geschäftsmäßigkeit“ unter Berücksichtigung der durch
das Rechtsberatungsgesetz geschützten Interessen und des Grundrechts des ...
(Beratenden) auf allgemeine Handlungsfreiheit von Verfassungs wegen im konkreten
Fall eine Auslegung erfordert, die die unentgeltliche Rechtsbesorgung
durch einen berufserfahrenen Juristen nicht erfasst. "

(siehe dazu www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg04-076.html und www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg06-017.html ).

Demnach ist eine unentgeltliche Rechtsberatung "berufserfahrener" Personen offenbar erlaubt.

Die Entscheidungen scheinen bisher von der Öffentlichkeit nicht so sehr wahrgenommen worden zu sein.

Was haltet Ihr von dieser Rechtsprechung? Und welche Auswirkungen könnte diese Rechtsprechung auf Internetforen haben?
_________________
Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
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Michael A. Schaffrath
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Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 07.08.06, 21:43    Titel: Re: Rechtsberatungsgesetz Antworten mit Zitat

Redfox hat folgendes geschrieben::
Die Entscheidungen scheinen bisher von der Öffentlichkeit nicht so sehr wahrgenommen worden zu sein.


Doch. Cool

Redfox hat folgendes geschrieben::
Was haltet Ihr von dieser Rechtsprechung?


Sie kommt jedenfalls dem Geist des RBerG nahe, das ja keine Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für Juristen ist, sondern den Laien vor quacksalbernden anderen Laien schützen soll.

Redfox hat folgendes geschrieben::
Und welche Auswirkungen könnte diese Rechtsprechung auf Internetforen haben?


Warum sollte das speziell auf Internetforen besondere Auswirkungen haben? Daß Juristen oder Ex-Juristen einzelfallrechtsberatend tätig werden, ist doch auch im Internet nicht so häufig.
_________________
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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Redfox
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Anmeldungsdatum: 31.10.2005
Beiträge: 8443
Wohnort: Am Meer

BeitragVerfasst am: 08.08.06, 06:43    Titel: Re: Rechtsberatungsgesetz Antworten mit Zitat

Michael A. Schaffrath hat folgendes geschrieben::

Warum sollte das speziell auf Internetforen besondere Auswirkungen haben? Daß Juristen oder Ex-Juristen einzelfallrechtsberatend tätig werden, ist doch auch im Internet nicht so häufig.


Vielleicht, weil sie annehmen, sie dürften es nicht?
_________________
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Cicero
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Anmeldungsdatum: 24.11.2005
Beiträge: 5793

BeitragVerfasst am: 09.08.06, 09:01    Titel: Antworten mit Zitat

Um mal den Zusammenhang mit Internetforen zu erläutern: Angenommen, es gäbe ein juristisches Fachforum, welches in seinen Forenregeln die individuelle Rechtsberatung nicht verbeitet. Angenommen, in diesem Forum wird nur auf das RBerG hingewiesen mit der Bitte, nicht gegen dieses zu verstoßen. Das würde bedeuten:

1.) Das Rechtsanwälte in diesem Forum schreiben dürfen, was sie wollen,

2.) Das auch Volljuristen ohne Anwaltszulassung dies dürfen, wenn sie sich in den Grenzen der Rechtsprechung des BVerfG bewegen.
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normi
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Anmeldungsdatum: 28.05.2006
Beiträge: 51

BeitragVerfasst am: 31.08.06, 22:15    Titel: Antworten mit Zitat

Rechtsberatungsgesetz
§ 1 [Behördliche Erlaubnis]
(1) Die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten, einschließlich der Rechtsberatung und der Einziehung fremder oder zu Einziehungszwecken abgetretener Forderungen, darf geschäftsmäßig - ohne Unterschied zwischen haupt- und nebenberuflicher oder entgeltlicher und unentgeltlicher Tätigkeit - nur von Personen betrieben werden, denen dazu von der zuständigen Behörde die Erlaubnis erteilt ist.

Dr. Helmut Kramer ehemaliger vorsitzender OLG Richter, der aufgrund einer Selbstanzeige ein Ordnungsgeld von 1000 DM erhielt nach jahrelangem Rechtsstreit:

''Wasch mir den Pelz,
aber mach mich nicht nass – zu dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 29.07.2004''
http://www.forumjustizgeschichte.de/Wasch_mir_den_P.198.0.html

Um ein ähnliches Gesetz handelt es sich bei der Schornsteinfegerverordnung (und Handwerksordnung) anno 1937:
Zum monopolisiert geschützten Schornsteinfeger ist bevorzugt zu bestellen.
a) Träger des goldenen Parteiabzeichens und des Blutordens,
b) um die Partei vor der Machtergreifung verdiente Parteigenossen, die vor dem 14 September 1930 Mitglied der NSDAP geworden sind.

Auch die Fernshsender sind bereits einmal erfolgreich vor Gericht geschleift worden, weil dort Anrufer im Einzelfall von Juristen rechtlich kostenlos beraten worden sind, danach ging es folgend weiter:
Nun haben sich schon länger aber auch mehrere Fernsehsendanstalten solcher Fälle angenommen. Das bringt ihnen nämlich deshalb ''Quote'', weil von den Missständen des Justizsystems zunehmend mehr Menschen betroffen sind, als öffentlich eingeräumt wird. Diese Sender berichten kritisch über Einzelfälle, etwa indem sie diese nachspielen oder sie klären die Bevölkerung gezielt auf, wie sie sich rechtlich in bestimmten wirtschaftlichen oder behördenrechtlichen Situationen verhalten sollen.
Das wiederum brachte nun aber den Berufsstand der Rechtsanwälte gegen die Fernsehanstalten auf. Mit der Begründung: Rechtsberatung sei den Fernsehsendern grundsätzlich verboten, zogen sie wider die Fernsehsender vor Gericht.
Dabei hätte man als Verbraucher eigentlich erwartet, dass die Anwaltschaft zu ihren rechtlich behüteten ''Schafen'' stehen und es daher begrüßen, wenn die Fernsehanstalten ebenfalls ein Problembewusstsein für die doch gerade für Anwälte so offensichtlichen Schwächen des Justizsystems schaffen. Schließlich wollen Anwälte dem Bürger zu seinem Recht verhelfen, verhindern, dass jemand, den sie für ein sattes Honorar vertreten, überhaupt zum Justizopfer wird. Denken viele!
Aber solche Fernsehsendungen gehen im Kern nun nicht nur an das Einkommen der Anwaltschaft, sondern sie kratzen - vielleicht unabsichtlich - erheblich am Ruf dieser ''dritter Säule'' im Rechtssystem.
Wer seinen Rechtsrat nämlich bereits durch eine gut informierende Fernsehsendung oder anderswo her bekommt, der lässt nun mal nicht mehr so willig sein Geld beim Anwalt. Vor allem ist der Informierte kritischer gegenüber dem Anwalt und nimmt als Mandant manches vor allem nicht mehr so ''schicksalhaft'' hin, was ihm der Anwalt so alles - auch und gerade über die angebliche Schlechtigkeit des Justizsystems - erzählt/weismacht. Motto: Justitia ist eben blind.
Ein gut informierter Bürger stellt an den Anwalt somit insgesamt höhere fachliche und sachliche Ansprüche - wenn er denn überhaupt noch einen aufsucht und beauftragt!
Das will die Anwaltschaft natürlich nicht hinnehmen. Dabei leiden Anwälte gewöhnlich nicht darunter, dass man ihr Verhalten oder ihre fachliche Qualifikation in Zweifel zieht. Nach meiner Erfahrung schmerzen sie nur mögliche oder tatsächliche Einkommensverluste.
Kein Wunder, dass die Anwaltschaft daher die Fernsehsender vor die Gericht schleiften. Als Waffe nutzten sie dabei ein noch heute gültiges Nazi-Gesetz: Das Rechtsberatungsgesetz von 1935!


Zitat:
Was haltet Ihr von dieser Rechtsprechung? Und welche Auswirkungen könnte diese Rechtsprechung auf Internetforen haben?


Die Rechtssprechung ist teilweise bereits durch das zukünftige neue Rechtsdienstleitungsgesetz überholt, da man dort alles das eingebracht hat was das BVerfG bisher als Grundrechtsverstoßend festgestellt hat.

"Das Gesetz soll Mitte 2007 in Kraft treten und bedarf
nicht der Zustimmung des Bundesrats. Es löst das von den Nationalsozialisten im Jahr 1935 in Kraft gesetzte Rechtsberatungsgesetz ab.":
http://www.stern.de/wirtschaft/immobilien/verbraucher/:Rechtsdienstleistungsgesetz-Rechtsberatung/568252.html

Im Ingenieurbereich wo ich bereits tätig war hat jeder sogar einen Anspruch auf Entlohnung nach HOAI, der eine Architekten- oder Ingenieurleistung erbringt ganz unabhängig davon über welche 'Qualifikation" (In dem Fall welchen Schein er hat) er verfügt. Denn die erbrachte Qualifikation ergibt sich ja aus der entsprechenden Leistung selbst. Ich kenne keinen Fall in dem es deswegen jemals Probleme gab oder jemanden dadurch Schaden entstanden ist, sondern ganz im Gegenteil es war bisher stets dem Fortschritt sehr dienlich.
Wenn ich mit Studiium fertig bin sichert mir die entsprechende Rechtsberatungs-Regelung zwar gewissermaßen mein Einkommen aber das 'gesicherte' Einkommen lockt eben auch nur noch eine riesige entsprechende Heerschar an weiteren Menschen an, so daß davon nicht unbedingt etwas übrigbleibt und es ist weder dem Fortschritt noch der Qualität dienlich.
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