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Teile von Hauswand / Dach fallent auf PKW

 
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Samad.Dibai
Interessierter


Anmeldungsdatum: 01.11.2005
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: 01.09.06, 10:01    Titel: Teile von Hauswand / Dach fallent auf PKW Antworten mit Zitat

Dieser Fall ist ähnlich schon besprochen worden, ich werde aber aus den Beiträgen und auch aus Suche im Forum und bei Google nicht schlau.

Folgender Fall


A wohnt in einer Wohnung zur Miete. Auf dem nicht-öffentlichen Hof mit PKW-Stelleplätzen stell A seinen neuen PKW (Wert 16.000 €) ab. Er geht zur Haustür und hört *kabumm*. Ein Schieferstück der Hauswand / Dachl hat sich gelöst und ist auf die PKW-Motorabdeckung gefallen.

A holt Zeugen und fotographiert Dach und Auto. Er meldet seinen Schaden Vermieter B, der den Schaden an den Hausverwalter C meledet.

Hausverwalter C meldet den Schaden Versicherung D (Eigentümer Haftpflicht). Versicherung D weist unter Hinweis auf regelmäßige Überprüfung des Daches Schadensansprüche von A an C/D zurück.

Vermieter B spricht mit Hausverwalter C über die regelmäßige Prüfung / Wartung des Daches. Dieser sagt er würde als Hausverwalter das Dach nicht von Handwerkern überprüfen und warten lassen. Das sein unüblich und nicht nötig. Er schaue halt ab und zu von unten (!) auf das Dach.

Nachfrage bei Versicherung D ergibt, daß C eine Regelmäßige Begutachtung durch C selbst ggü. D angegeben hat. Diese Begutachtung ist unter Augenschein nehmen und ist nicht schriftlich festgehalten. Hausverwalter C hat keine Ausbildung (Dachdecker oder ähnliches) um Dächer / Hauswände zu begutachten.

In Monat X waren zwar Windboen bis 62 Km/h gemessen worden (am Schadenstag 42 Km/h), was aber noch keiner Windstärke entsprich, die die Teilkasko übernimmt. Der Schaden (ca. 1000 € Kostenvoranschlag Werkstatt E) übersteigt die Kosten einer Hochstufung der bestehenden Vollkasko (auch wegen der Selbstbeteiligun in der Vollkasko)

A ist ohne Selbstbeteiligung rechtschutzversichert. Soll er einen Rechtsanwalt beauftragenß Die Frage läßt sich vor allem am schuldhaften Tun oder Unterlassen (denke hier käme wohl nur Unterlassen von Wartungs- / Inspektionsarbeiten in Frage) klären. Wie schätzt ihr die Situation ein?

Mit freundlichen Grüßen

Samad Dibai

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Zuletzt bearbeitet von Samad.Dibai am 01.09.06, 12:31, insgesamt 3-mal bearbeitet
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ktown
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 31.01.2005
Beiträge: 4210
Wohnort: Auf diesem Planeten

BeitragVerfasst am: 01.09.06, 10:10    Titel: Antworten mit Zitat

Also das läuft alles darauf hinaus, dass ein Gutachter prüfen muß in welchem Allgemeinzustand das Dach ist und ob aufgrund des Alters des Daches eine genauere Überprüfung vonnöten gewesen wäre.
Kommt er zu diesem Ergebniss muß der VM bzw. die Hausverwaltung zahlen. Fällt aber das Ergebnis für den VM positiv aus, wird Mieter A auf dem Schaden sitzen bleiben.
_________________
Alles was ich schreibe ist meine private Meinung.
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Werner
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 7530
Wohnort: Koblenz

BeitragVerfasst am: 01.09.06, 10:24    Titel: Antworten mit Zitat

Vielleicht ein Fall für Versicherungsrecht?
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Samad.Dibai
Interessierter


Anmeldungsdatum: 01.11.2005
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: 01.09.06, 10:32    Titel: Antworten mit Zitat

Das Dach / Hauswand wurde natürlich nach dem Schaden in Stand gesetzt. Ich bezweifle, dass ein Gutachter jetzt den Schaden vor der Instandsetzung erkennen kann. Wer würde die Kosten des Sachverständigen tragen?

Mit freundlichen Grüßen

Samad Dibai
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Samad.Dibai
Interessierter


Anmeldungsdatum: 01.11.2005
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: 01.09.06, 10:34    Titel: Antworten mit Zitat

Werner hat folgendes geschrieben::
Vielleicht ein Fall für Versicherungsrecht?


Ich habe natürlich nichts dagegen, wenn der Fall in ein sinvolleres Forum verschoben wird...

MfG
Samad Dibai
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Karsten
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 12.11.2004
Beiträge: 9688
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 01.09.06, 10:35    Titel: Antworten mit Zitat

Obendrein zahlt die besagte Rechtschutzversicherung immer für ein anwaltliches Erstgespräch.
_________________
Es heißt Frist, nicht Frits, auch nicht First, sondern Frist, Frist, Frist, Frist, Frsit... Ich lern's nicht mehr.
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Schickse
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 16.02.2005
Beiträge: 610

BeitragVerfasst am: 01.09.06, 11:41    Titel: Antworten mit Zitat

Was für eine Versicherung unterhält der Eigentümer denn bei D? Der Zweck einer Haftpflichtversicherung liegt doch darin, dass sie dann eintritt, wenn eine versicherte Person oder Sache einen Schaden verursacht hat, den der Versicherungsnehmer nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich verschuldet hat.
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Samad.Dibai
Interessierter


Anmeldungsdatum: 01.11.2005
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: 01.09.06, 12:34    Titel: Antworten mit Zitat

Schickse hat folgendes geschrieben::
Was für eine Versicherung unterhält der Eigentümer denn bei D? Der Zweck einer Haftpflichtversicherung liegt doch darin, dass sie dann eintritt, wenn eine versicherte Person oder Sache einen Schaden verursacht hat, den der Versicherungsnehmer nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich verschuldet hat.


Ist eine Eigentümer-Haftpflicht. Habe es oben ergänzt. Die zahlt lt. eigener Aussage aber nur wenn der Schaden

Zitat:
Durch Schuldhaftes Tun oder Unterlassen unseres Versicherten verursacht wurde
Zitat Ende

Sie beruft sich auf
Zitat:
Regelmäßige Kontrolle des Daches durch den Versicherten
Zitat Ende

Der Zweifel ist ob eine Kontrolle einer Hauswand durch einfaches Anschauen ausreichen ist...

MfG
Samad Dibai
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Biber
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 01.09.06, 16:33    Titel: Antworten mit Zitat

Samad.Dibai hat folgendes geschrieben::
Ich habe natürlich nichts dagegen, wenn der Fall in ein sinvolleres Forum verschoben wird...
Ja dann... Auf den Arm nehmen
_________________
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant)
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talla
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2452
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 02.09.06, 07:48    Titel: Antworten mit Zitat

grundsätzlich ist es aufgabe der haftpflichtversicherung, die haftung zu prüfen, berechtigte ansprüche zu begleichen und unberechtige ansprüche zurückzuweisen.

eine fachmännische überprüfung kann m.e. nicht mit einem kurzen blick unters dach durch einen "laien" ersetzt werden kann.

ich würde nochmal an die versicherung herantreten, den sachverhalt schrifltich schildern (auch schildern wie die überprüfung des daches abläuft) und die versicherung bitten, den vorfall nochmal konkret zu prüfen.
einen nachweis über die regelmässige fachmännische (!) überprüfung (z.b. anhand rechnungen eines dachdeckers) kann es ja nicht geben.

sofern eine rechtschutzversicherung für solche fälle besteht würde ich evtl. direkt einen anwalt aufsuchen.

Zitat:
Die Frage läßt sich vor allem am schuldhaften Tun oder Unterlassen (denke hier käme wohl nur Unterlassen von Wartungs- / Inspektionsarbeiten in Frage) klären. Wie schätzt ihr die Situation ein?


ich schätze es so ein, daß hier tatsächlich ein "unterlassen" vorliegt, und damit eine haftung gegeben ist. wenn bei einem "leichten" wind ziegel vom dach fallen, kann ja irgendwas nicht ok gewesen sein.
_________________
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