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Verfasst am: 29.08.06, 20:27 Titel: Widerruf beim Kredit nicht möglich wegen falschem Datum?
Hallo zusammen, ich hätte da einen Fall, wo ich mir nicht so ganz sicher bin, bitte den sachverhalt genau lesen.
Kunde K reagieret an das Angebot von der Bank Filialleiterin B und möchte einen Kredit aufnehmen. Am Telefon klären K und B die Höhe der Summe und der Zins und alle benötige Unterlagen werden durchgefaxt, dass B den Kreditvertrag am 25.07.06 schon zum Unterschrift vorbereitet.
Durch einen Urlaub kommen K und seine Frau F erst am 08.08.06 zur Bank und finden die B nicht dort, da die im Urlaub ist. Sie treffen dort auf die Vetrettung V, der den schon vorbereiteten Vertrag am dem Tisch liegen hat. Mit vollem Vertrauen unterschreiben nur die K und F den Vertrag da schon alle Einzelheiten vorher mit B besprochen wurden.
2 tage später war das Geld vereinbart auf dem Konto. Alle waren zufrieden.
Am 28.08.06 erhält der K einen Versicherungschein wonach er sämtliche Versicherungen abgeschlosen hat, die er gar nicht braucht. Nach genauer Untersuchung stellt er fest, dass die Versicherung von der Bank der B ermittlet wurde.
K schaut sich den Kreditvertrag noch mal richtig an uns stellt dabei fest, dass er irrtümlich auch RSV und noch weitere 2 Vers. mit abgeschlossen hatte ohne dass man ihn dabei hingewiesen hätte.
Weiter stellt er fest dass das Datum des Abschlusses des Kreditvertrages nicht am 08.08.06 in der Bank von V abgeändert wurde, sondern es steht immer noch 25.07.06 drauf. K und F hatten es beim Abschluss nicht gemerkt.
Darauf weigert sich die Versicherung den Widerruf anzunehmen, da die 30 Tage rum sind(die schauen nur auf das Datum auf dem Vertrag).
Die B sagt dem K dass er selber Schuld ist, da er schauen soll was er unterschreibt.
Anmeldungsdatum: 06.06.2005 Beiträge: 2351 Wohnort: Wolkenkukucksheim h.d. Mond
Verfasst am: 30.08.06, 06:07 Titel:
Hallo !
Hmmm, da hat natürlich B Recht, auch wenn das sicher ziemlich schroff formuliert ist.
Noch eine Frage : hätte denn K den Kredit überhaupt, ohne den Abschluss dieser Versicherungen bekommen ? Gelegentlich, meine ich, machen Banken eine Kreditzusage vom Abschluss einer Risikolebensversicherung oder Verdienstausfallversicherung abhängig, wenn die Summe recht hoch ist (im Verhältnis zu evt. Rücklagen des Nehmers und/oder dessen Gehalt und dem, was von dem Kredit finanziert werden soll)
Herzliche Grüsse
Lulu _________________ Jeder Satz, den ich äussere, muss als Frage verstanden werden, nicht als Behauptung.(Niels Bohr)
viel wichtiger jedoch und keine Frage :
Jeder Einzelne zählt ! Du auch ! www.dkms.de
das es hilfreich ist, durchzulesen, was man unterschreibt, hatten wir schon.
Die Widerspruchsfrist ist in BGB § 355 geregelt. Hier gibt es 2 Regelungen, die hilfreich sind:
- Ist der Vertrag schriftlich abzuschliessen, so beginnt die Frist erst, wenn der verbraucher ein Exemplar (Kopie) des Vertrages erhalten hat
- Beweislast bezüglich des Fristbeginns liegt beim Umternehmer
Die Schriftform beim Verbraucherdarlehensvertrag ergibt sich auf BGB § 492
Also: Der Vertrag ist erst am 08.08. zustande gekommen. Weiterhin erfolgte die Aushändigung des Kundenexemplars erst am 08.08. Die 14-Tagesfrist begann daher erst am 08.08. zu laufen. Einen Gegenbeweis müßte Bank/Versicherung führen (wobei der unterschriebene Vertrag nur ein Indiz ist. Dem stehen die Aussagen der Kunden, erst am 08.08. unterschrieben zu haben (die die Kundenbetreuerin sicher bestätigen wird) und die Auszahlung am 10.08. gegenüber)
Gemäß BGB § 358 erstreckt sich das Widerufsrecht des Kunden auch auf die (mit dem Kreditvertrag) "verbundenen Verträge" mit der Versicherung.
Exkurs:
Da die Bank laut Kreditvertrag sogar 30 tage für Widerruf der RSV einräumt, kündigt der K die RSV noch in der Frist am 02.09.06
Daraufhin bekommt er von B eine Antwort, daß es nicht möglich ist, da RSV ein fester Bestandteil des Kreditvertrages ist, obwohl in dem Vertrag auf eine Widerruf-Frist von 30 Tage hingewisen ist.
Demzufolge ist K verärgert und widerruft am 04.09.06 den kompletten Darlehensvertrag und will von der B nichts mehr hören. Noch bevor er das Geld zurück überwiesen hatte, bekommt er Fax von der B, daß die der Widerruf nicht angenommen wird, da dort die Frist von 14 Tagen schon rum ist.
Wenn der verbundenen Vertrag wirksam widerrufen wurde, ist der Kunden nicht mehr an seine Willenserklärung zum Abschluss des verbundenen Kreditvertrages gebunden.
d.H. der erste Widerruf (gegen die RSV) war wirksam (da fristgerecht). Nun hat der Kunde die Wahl, den Kredit (ohne RSV) zu behalten (wobei die Bank eine Ersatzsicherheit bezüglich des Todesfallschutzes fordern könnte) oder (wie hier geschehen) auch vom Hauptvertrag zurückzutreten.
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