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Part A hat eine große ETW und ein Konto, wo jeden Monat ALG II draufkommt.
Part A muss laut Gericht eine feste Summe an Part B (titel vorhanden) zahlen.
Was Part A auch eine Zeitlang gemacht hat.
Ohne Ankündigung zahlt Part A plötzlich nichts mehr. Auf Anfrage hieß es -> kein Geld mehr da!
Kann Part B vom Konto des Part A pfänden lassen ??
Danke _________________ Man lernt niemals aus - aber stets dazu!
Kann B das Konto pfänden lassen? Mit Titel ja. (Vordrucke gibt es hier)
Kann B damit rechnen Beträge aus der Pfändung zu erhalten? Wenn A sich nicht zu blöd anstellt, wahrscheinlich nein.
Ja, das wäre evtl. möglich .... sowas in der Richtung hat Part B auch erfahren ...
Merkwürdig ist nur ... als Part B das gegenüber Verteidiger von A erwähnte, meinte die VT, das man Part A doch noch eine letzte Frist geben sollte .... wenn da nix dranne wäre, würde der VT von A dann so reagieren ???
Gerne macht Part B das nicht ... aber hier bleibt einem wohl keine andere Möglichkeit.
Ganz liebe Grüße _________________ Man lernt niemals aus - aber stets dazu!
Anmeldungsdatum: 21.11.2005 Beiträge: 11363 Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!
Verfasst am: 30.08.06, 17:09 Titel:
Tomalac hat folgendes geschrieben::
Hallo,
nach allem, was ich von ALG II weiss, kann hier
Zitat:
Part A hat eine große ETW und ein Konto, wo jeden Monat ALG II draufkommt.
schon irgendwas nicht stimmen.
Was soll daran nicht stimmen können? Es soll sogar Bedarfsgemeinschaften geben, die ein Haus besitzen - und das das ALG II auf ein Konto gezahlt wird, ist sogar vorgeschrieben. _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart. Sapere Aude!(Kant)
Part A hat eine große ETW und ein Konto, wo jeden Monat ALG II draufkommt.
schon irgendwas nicht stimmen.
Was soll da nicht stimmen? Das Schonvermögen beim ALG2 ist recht großzügig bemessen, die zuständige Arbeitsgemeinschaft zahlt -in bestimmten Grenzen - sogar die evtl. noch anfallenden Hypothekenzinsen.
Tomalac hat folgendes geschrieben::
Aber falls das wirklich OK ist kann man doch Zwangsvollstreckung gegen die Immobilie betreiben, oder?
ja, aber da hat die Bank vielleicht noch ihre Finger drauf.
aha, das war mir wirklich nicht bekannt. Ich dachte, alles was nicht wie z. B. Riesterrente sicher ist vor vorzeitiger Verwertung muss zu Geld gemacht werden, bis auf den Freibetrag.
Anmeldungsdatum: 21.11.2005 Beiträge: 11363 Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!
Verfasst am: 31.08.06, 17:28 Titel:
frauchen hat folgendes geschrieben::
Oh... kann mir da niemand etwas drüber sagen ....
Ich habe meine Glaskugel gefragt, aber die hat heute keine Lust und mich an die Götter verwiesen. Die wiederum sind seit längerem in ener Sitzung, auf der sie über die Chancen diskutieren, durch ihr Eingreifen entweder die Politik der Bundesregierung oder das Wetter zu verbessern. Sobald diese Sitzung beendet ist, bin ich mit meiner Frage dran.
Im Moment scheint sich übrigens die Meinung durchzusetzen, daß es doch viiiel einfacher ist, das Wetter zu verbessern... _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart. Sapere Aude!(Kant)
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