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Eigenkapital - verzwicketer Fall

 
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Sonne06
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 04.12.2005
Beiträge: 24
Wohnort: Hamburg

BeitragVerfasst am: 31.08.06, 16:19    Titel: Eigenkapital - verzwicketer Fall Antworten mit Zitat

Folgender Fall:

A hat jemanden, nämlich B, der widerum A durch eine Bürgschaft über seine Bank "Eigenkapital" in nicht unbeträchtlicher Höhe zur Verfügung stellt.
Die Bank von B bestätigt A, dass er über mittel in Höhe, sagen wir mal, 250000,- EUR, verfügt.
Nun geht A zu einer Stadt, will dort Gewerbefläche kaufen, eine Halle errichten und ein Gewerbe ausüben.
Im Businessplan sowie im Förderantrag gibt A an, dass er über 25% Eigenkapital verfügt (dieses Geld ist durch die Bürgschaft von B sofort und jederzeit Abrufbar).
Macht A sich in diesem Fall irgendwie strafbar, weil es ja nicht wirklich Eigenkapital ist sondern Geld, dass er von einer Bank bekommt, weil B dafür bürgt, im jedoch jederzeit zur Verfügung steht?

Kennt sich jemand in solch einem Fall aus?

Gruß
Sonne06
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krischan
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.01.2005
Beiträge: 102

BeitragVerfasst am: 01.09.06, 13:47    Titel: Antworten mit Zitat

Moment mal... Wer stellt hier wem Geld zur Verfügung?

B bürgt bei der Bank für 250.000 Euro, die die Bank daraufhin A zur Verfügung stellt?

Oder bürgt A bei der Bank, damit er von B die 250.000 Euro zur Verfügung gestellt bekommt?

Vielleicht schilderst du den Fall nochmal etwas strukturierter... Winken
_________________
Alle Angaben ohne Gewähr.
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Sonne06
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 04.12.2005
Beiträge: 24
Wohnort: Hamburg

BeitragVerfasst am: 01.09.06, 18:12    Titel: Antworten mit Zitat

B bürgt für A. A bekommt dann von der Bank die Summe X zur sofortigen, freien Verfügung und kann dann das Vorhaben mit somit 25% Eigenkapital starten.
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schmunzelhase
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.01.2006
Beiträge: 74

BeitragVerfasst am: 01.09.06, 18:23    Titel: Re: Eigenkapital - verzwicketer Fall Antworten mit Zitat

Sonne06 hat folgendes geschrieben::
Macht A sich in diesem Fall irgendwie strafbar, weil es ja nicht wirklich Eigenkapital ist sondern Geld, dass er von einer Bank bekommt, weil B dafür bürgt, im jedoch jederzeit zur Verfügung steht?


1. Eigenkapital im bilanzrechtlichen Sinne ist die Differenz zwischen den Positionen der Aktivseite und den Positionen der Passivseite einer Bilanz. Es handelt sich also um eine Rechengröße, nicht jedoch um eine besondere Form von gesetzlichen Zahlungsmitteln.

2. Es ist Gang und Gäbe, Investitionsvorhaben über Darlehen zu finanzieren. Aus welchem Grund soll hier eine strafbare Handlung vorliegen?
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schmunzelhase
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Anmeldungsdatum: 14.01.2006
Beiträge: 74

BeitragVerfasst am: 01.09.06, 18:34    Titel: Antworten mit Zitat

Sonne06 hat folgendes geschrieben::
B bürgt für A. A bekommt dann von der Bank die Summe X zur sofortigen, freien Verfügung und kann dann das Vorhaben mit somit 25% Eigenkapital starten.


1.Sie sollten in Erwägung ziehen, Ihre finanzwirtschaftlichen Kenntnisse grundlegend aufzufrischen. Der hier in Rede stehende Investor finanziert sein Investitionsprojekt -soweit aus den bisherigen Schilderungen ersichtlich- mit Fremdkapital, da der Geldgeber (hier die Bank) in einem möglichen Insolvenzverfahren keine Gesellschafterposition einnimmt. Mit Eigenkapital kann der Investor sein Projekt nicht finanzieren, da es sich bei dieser Kennzahl um das rechnerische Ergebnis einer Differenz handelt.

2. Nochmal die Frage: Worin würden Sie denn hier eine strafbare Handlung erkennen?
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Pünktchen
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Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2634

BeitragVerfasst am: 01.09.06, 19:20    Titel: Re: Eigenkapital - verzwicketer Fall Antworten mit Zitat

schmunzelhase hat folgendes geschrieben::

1. Eigenkapital im bilanzrechtlichen Sinne ist die Differenz zwischen den Positionen der Aktivseite und den Positionen der Passivseite einer Bilanz.

Habe ich in FiBu irgenwas falsch verstanden?

Die Aktivaseite und die Passivaseite sind immer gleich, da darf es keine Differenz geben. Das Eigenkapital gehört zur Passivaseite. Die Passivaseite sagt aus, aus was (Eigen- oder Fremdkapital) das Betriebsvermögenl besteht, während auf der Aktivaseite steht, wo das Vermögen steckt.

Meinst du vllt., dass die Eigenkaptial=Summe der Aktiva - Verbindlichkeiten ist?

Wobei viele Posititonen der Aktivaseite rechnerische Größen sind, aber nicht alle.
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derblacky
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Anmeldungsdatum: 24.03.2006
Beiträge: 1243
Wohnort: Sachsen

BeitragVerfasst am: 01.09.06, 19:42    Titel: Antworten mit Zitat

IDie Definition bei der Bilanzierung ist hier doch völlig wurscht. Es geht doch in diesem Fall darum, das eine Investition tätigen will, wo sich die Investitionssumme= Eigenkapital + Fremdkapital ergibt.

Die Frage ist m.E. eher, was es für ein Kredit ist.... soweit ich weiss, gibt es (insbesondere durch Förderprogramme) Eigenkapitalhilfedarlehen o.ä.. Also mal die Bank fragen oder in die Unterlagen schauen, was für ne Art Kredit es ist.

Tschau
Majo
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Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren (B. Brecht)
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towel day
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Anmeldungsdatum: 25.05.2006
Beiträge: 1162

BeitragVerfasst am: 01.09.06, 22:19    Titel: Antworten mit Zitat

derblacky hat folgendes geschrieben::
Die Frage ist m.E. eher, was es für ein Kredit ist.... soweit ich weiss, gibt es (insbesondere durch Förderprogramme) Eigenkapitalhilfedarlehen o.ä..
Genau darum dürfte es hier gehen. Vermutlich um einen Kredit aus dem EKH-Programm, der 25% EK vorschreibt. Soweit ich weiß, darf dieses EK auch aus ungesicherten Privatkrediten stammen. Im Zweifel einfach mal bei der Förderbank anfragen, ob die gewählte Gestaltung für die Förderung unschädlich ist.
_________________
Gruß

towel day

zerfrettelter Grundwanzling
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Pünktchen
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Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2634

BeitragVerfasst am: 02.09.06, 00:13    Titel: Antworten mit Zitat

towel day hat folgendes geschrieben::
derblacky hat folgendes geschrieben::
Die Frage ist m.E. eher, was es für ein Kredit ist.... soweit ich weiss, gibt es (insbesondere durch Förderprogramme) Eigenkapitalhilfedarlehen o.ä..
Vermutlich um einen Kredit aus dem EKH-Programm, der 25% EK vorschreibt.

Dazu müsste das Geld aus dem ERP stammen. Und EKH und Bürge ist irgendwie ein Widerspruch.
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towel day
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 25.05.2006
Beiträge: 1162

BeitragVerfasst am: 02.09.06, 12:08    Titel: Antworten mit Zitat

Pünktchen hat folgendes geschrieben::
Dazu müsste das Geld aus dem ERP stammen. Und EKH und Bürge ist irgendwie ein Widerspruch.
Vielleicht habe ich das ja falsch verstanden. Aber so wie ich das sehe, sollen durch den Kredit und die Bürgschaft die notwendigen 25% EK beschafft werden, um die Voraussetzungen für den EKH-Kredit zu schaffen. D.h. das notwendige "Eigenkapital" soll ebenfalls fremdfinanziert werden, aber natürlich nicht i.R. des Förderprogramms. Aber darüber könnte uns der TE ja am besten aufklären.
_________________
Gruß

towel day

zerfrettelter Grundwanzling
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Sonne06
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 04.12.2005
Beiträge: 24
Wohnort: Hamburg

BeitragVerfasst am: 03.09.06, 11:14    Titel: Antworten mit Zitat

Das ist richtig.

Das benötigte Eigenkapital soll über jemanden zweites "Fremdfinanziert" werden. Die Frage ist, kann A daraus in welcher Form auch immer ein Strick gedreht werden? A gibt ja an, dass die Summe X, für die B bürgt und A deshalb von der Bank von B die Summe bekommt, sein Eigenkapital ist.
A verfügt ja dann über die Summe X (25% Eigenkapital, die Voraussetzung ist, um Fördermittel zu bekommen), die er sofort einsetzen kann. Nur, dass es nicht tatsächlich sein Geld ist, sondern von jemanden (B) zur Finanzierung bereitgestellt bekommt.
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Karsten11
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 17.06.2005
Beiträge: 3169

BeitragVerfasst am: 03.09.06, 12:59    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

hier geht es ja um die Frage der Strafbarkeit.

Die Bank wird nicht nur die pauschale Aussage "Ich habe 25 % EK" verlangen, sondern wird sich

a) das EK nachweisen lassen
b) eine Vermögensübersicht geben lassen, aus der der Kredit zu erkennen ist und
c) eine Planbilanz und Plan GuV der nächsten Jahre vorlegen lassen, in der dei Zinsen auf diesen Kredit zu erkennen sind.

Sofern diese Unterlagen korrekt sind ist eine Strafbarkeit nach StgB § 265b (Kreditbetrug) m.M. nach nicht gegeben.
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Pünktchen
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Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2634

BeitragVerfasst am: 03.09.06, 19:06    Titel: Antworten mit Zitat

towel day hat folgendes geschrieben::
Vielleicht habe ich das ja falsch verstanden. Aber so wie ich das sehe, sollen durch den Kredit und die Bürgschaft die notwendigen 25% EK beschafft werden, um die Voraussetzungen für den EKH-Kredit zu schaffen.

Eine Bürgschäft hat noch lange nichts mit EKH zu tun?

Ich wüsste auch nicht, wieso eine Bürgschaft aus Fremdkapital Eigenkapital machen soll. Das hat nur etwas mit Kreditsicherung zu tun. - Kann man unter will man der Kredit nicht zurückzahlen, muss der Bürge einspringen Dann besteht immer noch eine Fordungen an einen, Zwar nicht mehr gegen die Bank, aber dafür gegen den Bürgen.

Wie soll man z. B. eine durch einen Bürgen abgesicherte Verbindlichkeit als Absicherung für ein weiteres Darlehen nehmen?
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towel day
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Anmeldungsdatum: 25.05.2006
Beiträge: 1162

BeitragVerfasst am: 03.09.06, 22:04    Titel: Antworten mit Zitat

Pünktchen hat folgendes geschrieben::
[Eine Bürgschäft hat noch lange nichts mit EKH zu tun?

Ich wüsste auch nicht, wieso eine Bürgschaft aus Fremdkapital Eigenkapital machen soll. Das hat nur etwas mit Kreditsicherung zu tun. - Kann man unter will man der Kredit nicht zurückzahlen, muss der Bürge einspringen Dann besteht immer noch eine Fordungen an einen, Zwar nicht mehr gegen die Bank, aber dafür gegen den Bürgen.

Wie soll man z. B. eine durch einen Bürgen abgesicherte Verbindlichkeit als Absicherung für ein weiteres Darlehen nehmen?
Sorry, aber Sie reden hier am Thema vorbei. Es geht darum, dass der TE ein Förderdarlehen in Anspruch nehmen will. Voraussetzung dafür ist es, einen bestimmten Prozentsatz an Eigenmitteln vorweisen zu können. Und hier stellt sich die Frage, ob diese Eigenmittel auch als solche anerkannt werden können, wenn sie aus einem anderen Bankdarlehen stammen, das über einen Bürgen besichert wird. Ehrlich gesagt weiß ich das nicht. Ich weiß aber, dass es vor einigen Jahren beim EKH-Programm der DtA unschädlich war, wenn die Eigenmittel aus einem unbesicherten Privatdarlehen stammten.

Für eine genaue Auskunft empfiehlt es sich also, mal bei der Förderbank anzufragen. Nicht bei der Hausbank, weil sich da erfahrungsgemäß selten einer auskennt und die dann einfach irgendwas erzählen.
_________________
Gruß

towel day

zerfrettelter Grundwanzling
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Pünktchen
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Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2634

BeitragVerfasst am: 04.09.06, 01:06    Titel: Antworten mit Zitat

towel day hat folgendes geschrieben::
Sorry, aber Sie reden hier am Thema vorbei.

Wieso?

Und hier stellt sich die Frage, ob diese Eigenmittel auch als solche anerkannt werden können, wenn sie aus einem anderen Bankdarlehen stammen, das über einen Bürgen besichert wird. [/quote]
Wieso soll aus Fremdkapital auf einmal Eigenkapital werden, wenn das Darlehen durch einen Bürgen besichert ist? Das ist praktisch nur für den Bürgen und die darlehengebende Bank wirklich interessant.
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