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Verfasst am: 01.09.06, 17:43 Titel: Absicherung bei Vorstellung eines Produktes
Hallo zusammen!
Ich bin neu hier und wollte erst einmal ein großes Lob loswerden, da mich das Forum beim "Stöbern" sehr positiv überrascht hat.
Nachdem ich viele interessante Themen gelesen habe, möchte ich nun auch mal einen Fall schildern - ich würde mich freuen, wenn der Ein oder Andere ein paar gute Ratschläge geben könnte.
Hier nun der Fall:
A (Privatperson) entwickelt ein Produkt, welches es so auf dem Markt noch nicht gibt.
Auf dem Markt bieten einige wenige Firmen ein vergleichbares Produkt an, jedoch mit wesentlich schlechteren Eigenschaften.
A möchte nun der Firma B sein Produkt vorstellen und sich erkundigen, ob die Firma Interesse an dem Produkt hätte und es ggf. produzieren würde. Awürde als Gegenleistung eine Gewinnbeteiligung verlangen.
Frage: Wie muss A sich absichern, damit die Firma B ihm nicht die Idee abnimmt und ihn leer ausgehen lässt bzw. kein Interesse bekundet und nach einigen Monaten doch die Produktion des Produkts aufnimmt?
Ich habe mich vielleicht etwas schwammig ausgedrückt. Ich versuche es nochmal:
Das Produkt gibt es so direkt noch nicht auf dem Markt, allerdings ist die Grundidee vorhanden.(Die Eigenschaften sind allerdings bei weitem nicht so gut wie die des neuen Produktes)
Daher denke ich, dass ein Patent nicht in Frage kommt.
Soweit ich weiß ist für eine Patentanmeldung eine absolute Neuheit erforderlich.
Ich weiß nicht, ob dafür "absolute" Neuheit erforderlich ist, aber siehe hier, insbesondere in Artikeln 52 und 54 _________________ Recht ist interessant, aber sehr umfangreich; bin kein Fachmann
"Wenn ich schon lüge, dann am liebsten indem ich ausschließlich die Wahrheit sage."
(1) Eine Erfindung gilt als neu, wenn sie nicht zum Stand der Technik gehört.
Das Produkt gehört auf jeden Fall schon zum Stand der Technik, da es ja so in der "Art" (nur halt mit schlechterern Eigenschaften) schon vorhanden ist und vor allem könnte es ein Fachmann ohne weiteres herstellen.
Ein Patent ist für diesen Fall nicht das Optimale. Ein Gebrauchsmuster auch nicht - denke ich.
Gibt es denn noch andere Möglichkeiten sich abzusichern - falls A sein Produkt bei B vorstellen will?
Wenn gewerbliche Schutzrechte nicht in Frage kommen, dann gibt es tatsächlich keinen Schutz vor Nachahmung.
Aber: A sollte überlegen, ob ein Patent/Gebrauchsmuster wirklich nicht in Frage kommt. Absolute Neuheit bedeutet nicht, daß es dieses Produkt noch nicht gegeben haben darf. Die Neuheit kann sich auch auf einen Teil des Produktes beziehen. Beispiel: Der Staubsauger selbst ist sicherlich nicht neu. Dennoch kann eine neuartige Düse, die die Saugleistung erheblich verbessert, schutzfähig sein, weil es die so noch nie gegeben hat.
Praxistip: In vielen größeren Städten bieten die Industrie- und Handelskammern eine kostenlose Erstberatung durch Patentanwälte an. Ein PA könnte sicherlich abschätzen, ob die Idee prinzipiell schutzfähig wäre. Hinweise, wo solche Beratungen stattfinden, kann auch das nächstgelegene Patentinformationszentrum geben.
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