Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
mein parkender wagen wurde von einem (Wortsperre: Firmenname) auslieferer an blinker, kotflügel und stoßstange beschädigt. der (Wortsperre: Firmenname) mensch hat auch eine visitenkarte mit kontaktadresse hinterlassen, bei der ich angerufen habe, um alles weitere zu klären. dort wurde mir unter anderen vorgeschlagen, mir einen kostenvoranschlag bei einer werkstatt meiner wahl zu holen, und ihnen den voranschlag zuzusenden. dieser voranschlag sollte mir dann abzüglich 16% mehrwertsteuer ausbezahlt werden. dieses ist auch geschehen. jedoch wurden mir die 55€ gebühr, die die werkstatt erhoben hat, um den kostenvoranschalg zu machen, nicht ausbezahlt!
habe ich einen rechtlichen anspruch auf auszahlung der 55€?
Wenn der (Wortsperre: Firmenname)-Fahrer lediglich seine Visitenkarte an Ihrem Fahrzeug hinterlassen hat, ohne die Polizei zu rufen und ohne auf Ihre Rückkehr zu warten, dann sollten Sie ihn erst einmal wegen Unfallflucht anzeigen.
hab ich denn da was von, wenn ich ihn wegen unfallflucht anzeige? ich weiss ja nicht, wie lange er gewartet hat! gibt es da nicht bestimmte zeiträume, di eman beachten muss und wo es auch ohne polizei geht?
Der Unfallverursacher muss an Ort und Stelle warten, bis der Geschädigte zu seinem Fahrzeug zurückkommt. Alternativ kann er auch die Polizei rufen, die ist meistens in 15 Minuten da und nimmt den Unfall auf.
Was wäre denn wohl gewesen, wenn die Visitenkarte bis zu Ihrer Rückkehr vom Winde verweht worden wäre? Solche A****löcher muss man sich sofort erziehen. Bei einer Anzeige ist der seinen Führerschein und seinen Job los. Und den Schaden an Ihrem Fahrzeug zahlt er aus eigener Tasche an die Versicherung zurück.
Wenn ja, bekommen Sie die Gebühren für den Kostenvoranschlag normalerweise von der Werkstatt auf die Reparaturkosten angerechnet. Die anfallende Mehrwertsteuer ist von der Versicherung gegen einen entsprechenden Nachweis (Rechnung) ebenfalls zu zahlen.
Wird der Schaden nicht repariert, muss Ihnen die Versicherung zwar die 55,- Euro Kosten für den Kostenvoranschlag erstatten, die veranschlagte Mehrwertsteuer erhalten Sie aber nicht, da diese auch nicht angefallen ist.
In jedem Fall aber gebe ich meinem Vorredner recht, dass ein derartiges Verhalten Ihres Unfallgegners unbedingt zur Anzeige zu bringen ist!
Ich würde mit der Versicherung bzw. (Wortsperre: Firmenname) reden. Grundsätzlich ist es richtig daß Kosten für einen Kostenvoranschlag nicht erstattet werden. Dieser geht später in der Reparaturrechnung auf.
In der Regel berechnen Werkstätten 10% der Reparatursumme. Dann gehe ich mal davon aus, daß Dein Schaden zwischen 500,- und 600,- Euro liegt. Das wäre noch unter der Bagatellgrenze, der der ein Schädiger die Kosten für ein Sachverständigengutachten übernehmen müßte.
Laß das Auto reparieren. Dann bekommst Du die Rechnung von (Wortsperre: Firmenname) bezahlt. Wenn Du keinen Mietwagen hast, bekommst Du Nutzungsausfall. Und die Nebenkostenpauschale von 20,- bis 25,- Euro solltest Du auch nicht vergessen.
Wenn man auf fiktiver Basis abrechnen lassen will, sollte man nicht einen Kostenvoranschlag der Werkstatt nehmen, sondern das Gutachten eines Sachverständigen. Das hat auch Beweiskraft, muß von der Versicherung bezahlt werden, und meistenes berücksichtigt der Gutachter viel mehr Punkte als die Werkstatt.
ich habe mich dafür entschieden, den schaden nicht reparieren zu lassen, da der wagen schon 157000km runter hat und dementsprechend nurnnoch ca. 2000 euro wert ist. da der schaden nur rein optischer natur ist und ich an mein auto nur rein funktionale ansprüche habe, kann ich mit den ausbezahlten 620€ ganz gut leben...
die versicherung hat die 620€ auch bereits ausbezahlt. die 55€ kostenvoranschlag aber noch nicht- ich habe aber auch noch nicht geschrieben, daß ich den schadennicht reparieren lassen werde! wie kann ich das am besten formulieren?
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.