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GEMA Forderung trotz eindeutigem Vertrag

 
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LarsG
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 24.05.2005
Beiträge: 35

BeitragVerfasst am: 02.09.06, 16:36    Titel: GEMA Forderung trotz eindeutigem Vertrag Antworten mit Zitat

Liebe User,

ich würde mich über eure Einschätzung zu dem folgenden Fall freuen.

Eine Eventagentur veranstaltet in einem Club eine Party. Vorher wird ein ausführlicher Vertrag zwischen Agentur und Club unterzeichnet, in dem ausdrücklich steht, das der Club sich zu einer rechtzeitigen GEMA-Anmeldung verpflichtet und alle anfallenden Kosten dafür zahlt.

Der Club meldet die Veranstaltung allerdings nicht bei der GEMA an, und hat auch keinen Pauschalvertrag. Also fordert die GEMA nachträglich die entsprechenden Kosten vom Club. Der Club ist aber inzwischen geschlossen worden bzw. hat den Pächter gewächselt. Der alte Pächter ist nicht zahlungsfähig, und zahlt die Gebühren auch nicht.

Nun wendet sich die GEMA also an den Veranstalter, und fordert die Kosten von ihm. Ist das rechtmäßig? Muss der Veranstalter zahlen bzw. gibt es ein Gesetz, das in so einem Fall generell immer der Veranstalter haftet?

Noch ein Detail, das die Sache etwas komplizierter macht: Der Vertrag zwischen Agentur und Club wurde zwar vom Pächter unterschrieben, allerdings "in Prokura". Der Pächter sagt nun auf Nachfrage, das er damals nur angestellt war. Der eigentliche Pächter käme aus einer anderen Stadt. Name, Adresse oder Aufenthaltsort könne er allerdings nicht nennen.

Vielen Dank für die Hilfe!
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stgtklaus
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 29.10.2004
Beiträge: 2745

BeitragVerfasst am: 02.09.06, 22:19    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
ausdrücklich steht, das der Club sich zu einer rechtzeitigen GEMA-Anmeldung verpflichtet und alle anfallenden Kosten dafür zahlt.


Sie zahlen an die GEMA und holen sich das Geld von Ihrem Vertragspartner wieder. Falls Sie den nicht kennen oder der Vertrag ungültig ist ist das nun Ihr Problem

Klaus
_________________
Alle Antworten beziehen sich auf einen fiktiven Fall.
Auch wenn das anders klingen sollte. Das ist keine Rechtberatung - davon hätte ich keine Ahnung.
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