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Wohngebäüdeversicherung, wann kündbar, Grundbucheintrag oder

 
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Steffen1611
Interessierter


Anmeldungsdatum: 09.09.2005
Beiträge: 12
Wohnort: Hamburg

BeitragVerfasst am: 01.09.06, 19:41    Titel: Wohngebäüdeversicherung, wann kündbar, Grundbucheintrag oder Antworten mit Zitat

Besitzübergabe.

Ich habe mir ein gebrauchtes Haus gekauft.
Die Wohngebäudevers. des Vorgängers geht ja automatisch auf mich über, diese möchte ich aber kündigen (dummerweise hat sie sich gerade um 1Jahr verlängert)

Nun heist es: bei EIGENTÜMERWECHSEL geht die Gebäudeversicherung automatisch auf den neuen Besitzer über!

Wann ist dieser Zeitpunkt, bei der BESITZÜBERGABE oder bei der EINTRAGUNG ins GRUNDBUCH? Die Eintragung ins Grundbuch ist bei mir nach der anstehenden Besitzübergabe.
Frage
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Duisburger
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 22.03.2006
Beiträge: 665

BeitragVerfasst am: 02.09.06, 06:50    Titel: Antworten mit Zitat

Das Eigentum an Gebäuden und Grundstücken geht über mit Eintragung im Grundbuch (nicht mit der Auflassung). Wenn sich die Geb.-V. aber gerade um ein Jahr verlängert hat würde ich empfehlen diese dann nicht sofort, sondern zum Ablauf der Versicherungsperiode zu kündigen. Hierzu haben Sie einen Monat Zeit.
_________________
MfG,
Duisburger

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Steffen1611
Interessierter


Anmeldungsdatum: 09.09.2005
Beiträge: 12
Wohnort: Hamburg

BeitragVerfasst am: 03.09.06, 08:11    Titel: Antworten mit Zitat

Wie definiert sich: Versicherungsperiode?

Also zum Versicheungsjahr-ende ist mir klar, aber wie formuliere ich eine Kündigung zum Versicherungs-Perioden-Ende?
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Mogli
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 03.09.06, 08:34    Titel: Antworten mit Zitat

"Versicherungsperiode" ist ein anderes Wort für "Versicherungsjahr". Das bedetuet jedesmal das Gleiche.

Wie man die Kündigung formuliert? Ganz einfach: "Ich kündige den auf mich als Erwerber übergegangenen Vertrag zum Ende des laufenden Versicherungsjahres. Bitte bestätigen Sie mir die Kündigung".

Nachweise (Kopie des Grundbuchauszugs Abt. 1 oder Eintragungsmitteilung) dazulegen, und das war´s dann auch schon.
_________________
Grüße, Mogli
********************
Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
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Duisburger
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.03.2006
Beiträge: 665

BeitragVerfasst am: 04.09.06, 21:02    Titel: Antworten mit Zitat

Mogli hat folgendes geschrieben::
...Nachweise (Kopie des Grundbuchauszugs Abt. 1 oder Eintragungsmitteilung) dazulegen, und das war´s dann auch schon.


Zur Sicherheit und um weitere Nachfragen zu vermeiden würde ich einen unbeglaubigten Grundbuchauszug beifügen, das sollte reichen. Eine einfache Kopie könnte weitere Nachfragen und Verzögerungen bedeuten
_________________
MfG,
Duisburger

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