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versicherungsvertreter von der versicherungsagentur A hat keine guten nachbarschaftlichen beziehungen zu seinem kunden B.
er übergibt die betreuung (den Versicherungsvertrag) einfach weiter an die versicherungsagentur B.
ohne den kunden zu informieren wandern also persönliche daten in dritte hände.
incl. der bankverbindung.
ist das rechtens, oder liegt hier auch ein verstoss gegen das datenschutzgesetz vor?
solange es die gleiche firma ist, ist das schon ok so... _________________ Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben.
Genau, derartige "Bestandsübertragungen" kommen gar nicht mal so selten vor.
z.B. immer wenn eine Agentur ausscheidet (aus Altersgründen, oder Aufgabe wegen Erfolglosigkeit, oder der Agenturinhaber geht zu einem anderen Versicherer....), dann werden die Versicherungsverträge einer anderen Agentur zugeteilt.
Wenn der Kunde partout nicht von diesem Vermittler betreut werden möchte, dann soll er das dem Versicherer mitteilen (mit Begründung), dann wird sein Vertrag einer anderen Agentur zugeteilt. _________________ Grüße, Mogli
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Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
danke,
hat sich erledigt.
der datenschutzbeauftragte meinte, normalerweise hätte ich informiert werden müssen.
rein interessehalber: in welchem bundesland ist das geschehen? weil die datenschutzgesetze weichen teilweise von bundesland zu bundesland ab. _________________ MfG,
Duisburger
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