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Verfasst am: 05.09.06, 12:22 Titel: Werkaufträge durch Betreuer
Frau M hat einen gesetzlichen Betreuer B erhalten. Frau M wohnt in ihrem eigenen HAus. Ein Fenster des Hauses ist defekt und müsste erneuert werden.
Frage. Darf der Betreuer B ohne weiteres einen mündlichen Auftrag an einen Glaser stellen, das Fenster für 1500 € zu erneuern? Unterstellen wir, dass der Preis handelsüblich ist.
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