Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Hallo,
muss man einen selbstverschuldeten Schaden an seinem Kfz sofort der Versicherung melden oder kann man den Schaden auch erst in ein bis zwei Jahren (kurz vor Rückgabe des Leasingfahrzeuges) reparieren lassen und über die Vollkasko abwickeln? Erfolgt die Höherstufung rückwirkend ab Schadenseintritt oder zum Zeitpunkt der Regulierung?
Man muß den Schaden sofort der Versicherung melden und auch dem Leasinggeber, sofern dieser nicht vom Versicherer benachrichtigt wird.
Bei einem Leasingfahrzeug wurde ein Sicherungsschein ausgestellt, was u.a. bedeutet, daß der Leasinggeber die Rechte aus dem Versicherungsvertrag innehat.
Die Rückstufung erfolgt zu Beginn des nächsten Versicherungsjahres, in der Regel zum 1. Januar.
Zuletzt bearbeitet von Cassidy am 05.09.06, 19:16, insgesamt 1-mal bearbeitet
Ein Schaden ist umgehend nach Kenntniserhalt der Versicherung zu melden. Unter umgehend verstehen die meisten Versicherungen max 2 Wochen. Manche werden bei längeren Fristen schon garstig.
Die Rückstufung des SFRabatts erfolgt ab Beginn des neuen Versicherungsjahres. (Meistens der 01.01.)
Die Rückstufung erfolgt meist um die 6 Jahre (Gem. der jeweilige AGB)
Der Versicherer wird jedoch bei kleineren Schäden dem Versicherungsnehmer die Möglichkeit lassen den Schaden selber zu zahlen um sich seinen Rabatt zu erhalten _________________ Kind regards
muss man einen selbstverschuldeten Schaden an seinem Kfz sofort der Versicherung melden oder kann man den Schaden auch erst in ein bis zwei Jahren (kurz vor Rückgabe des Leasingfahrzeuges) reparieren lassen und über die Vollkasko abwickeln? Erfolgt die Höherstufung rückwirkend ab Schadenseintritt oder zum Zeitpunkt der Regulierung?
Offensichtlich will der Leasingnehmer die drohende Höherstufung durch die Kaskoversicherung zeitlich nach hinten verschieben, um die Versicherungsprämien so lange wie möglich niedrig zu halten. Diese Rechnung wird nicht aufgehen, da die Vollkaskoversicherung die Leistung bei einer Schadensmeldung nach zwei Jahren schlicht ablehnen wird.
Eine verspätete Schadenanzeige stellt eine Obliegenheitsverletzung dar. Die meisten AKB verlangen die Meldung innerhalb von 8 Tagen und nennen das unverzüglich.
Bei einer Verschleppung müßte der Fragesteller nicht nur mit Ärger seitens seiner Versicherung rechnen, sondern auch mit Ärger von Seiten des Leasinggebers.
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.