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Kfz-Vollkasko-Schaden

 
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tomcat_simba
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 04.07.2006
Beiträge: 4
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 05.09.06, 18:15    Titel: Kfz-Vollkasko-Schaden Antworten mit Zitat

Hallo,
muss man einen selbstverschuldeten Schaden an seinem Kfz sofort der Versicherung melden oder kann man den Schaden auch erst in ein bis zwei Jahren (kurz vor Rückgabe des Leasingfahrzeuges) reparieren lassen und über die Vollkasko abwickeln? Erfolgt die Höherstufung rückwirkend ab Schadenseintritt oder zum Zeitpunkt der Regulierung?

Vorab schon mal vielen Dank für Antworten!

tomcat_simba
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Cassidy
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Anmeldungsdatum: 30.06.2006
Beiträge: 169

BeitragVerfasst am: 05.09.06, 18:46    Titel: Antworten mit Zitat

Man muß den Schaden sofort der Versicherung melden und auch dem Leasinggeber, sofern dieser nicht vom Versicherer benachrichtigt wird.

Bei einem Leasingfahrzeug wurde ein Sicherungsschein ausgestellt, was u.a. bedeutet, daß der Leasinggeber die Rechte aus dem Versicherungsvertrag innehat.
Die Rückstufung erfolgt zu Beginn des nächsten Versicherungsjahres, in der Regel zum 1. Januar.


Zuletzt bearbeitet von Cassidy am 05.09.06, 19:16, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Mike R.
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 14.01.2006
Beiträge: 242
Wohnort: Raum Bodensee

BeitragVerfasst am: 05.09.06, 18:57    Titel: Antworten mit Zitat

Nur ergänzend zu Cassidys Aussage:

Ein Schaden ist umgehend nach Kenntniserhalt der Versicherung zu melden. Unter umgehend verstehen die meisten Versicherungen max 2 Wochen. Manche werden bei längeren Fristen schon garstig.

Die Rückstufung des SFRabatts erfolgt ab Beginn des neuen Versicherungsjahres. (Meistens der 01.01.)

Die Rückstufung erfolgt meist um die 6 Jahre (Gem. der jeweilige AGB)

Der Versicherer wird jedoch bei kleineren Schäden dem Versicherungsnehmer die Möglichkeit lassen den Schaden selber zu zahlen um sich seinen Rabatt zu erhalten
_________________
Kind regards

Mike R.
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nebelhoernchen
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FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 05.09.06, 19:29    Titel: Re: Kfz-Vollkasko-Schaden Antworten mit Zitat

tomcat_simba hat folgendes geschrieben::
muss man einen selbstverschuldeten Schaden an seinem Kfz sofort der Versicherung melden oder kann man den Schaden auch erst in ein bis zwei Jahren (kurz vor Rückgabe des Leasingfahrzeuges) reparieren lassen und über die Vollkasko abwickeln? Erfolgt die Höherstufung rückwirkend ab Schadenseintritt oder zum Zeitpunkt der Regulierung?

Offensichtlich will der Leasingnehmer die drohende Höherstufung durch die Kaskoversicherung zeitlich nach hinten verschieben, um die Versicherungsprämien so lange wie möglich niedrig zu halten. Diese Rechnung wird nicht aufgehen, da die Vollkaskoversicherung die Leistung bei einer Schadensmeldung nach zwei Jahren schlicht ablehnen wird.
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Cassidy
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.06.2006
Beiträge: 169

BeitragVerfasst am: 05.09.06, 19:51    Titel: Antworten mit Zitat

So ist es, nebelhoernchen.

Eine verspätete Schadenanzeige stellt eine Obliegenheitsverletzung dar. Die meisten AKB verlangen die Meldung innerhalb von 8 Tagen und nennen das unverzüglich.

Bei einer Verschleppung müßte der Fragesteller nicht nur mit Ärger seitens seiner Versicherung rechnen, sondern auch mit Ärger von Seiten des Leasinggebers.
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