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GBR-Einlage

 
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Kara
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 06.09.2006
Beiträge: 4
Wohnort: Hamburg

BeitragVerfasst am: 06.09.06, 21:05    Titel: GBR-Einlage Antworten mit Zitat

Guten Tag,

Person A wurde wegen angeblichen geschäftsschädigendem Verhaltens aus einer GbR ausgeschlossen. Der angeblich entstandene Vermögensschaden ist nicht nachgewiesen worden und auch nachträglich nicht beweisbar.

Person A hat nichts getan was der GbR im Ansehen geschadet hätte.

Laut dem Gesellschaftsvertrag, der nicht anwaltlich geprüft oder notariell beglaubigt wurde, verzichtet jeder Gesellschafter bei Ausscheiden - auch durch Tod - auf seine geleistete Einlage.

Person A hat hohe Schulden. Person B als Gläubiger über diese einen Titel und hat gegen die GbR einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss beantragt. Die GbR weist diesen als unbegründet zurück, weil der Anspruch angeblich nicht rechtens ist und zum zweiten die GbR momentan nicht liquide sei.

Besteht der Anspruch zu Recht? Die GbR hat sich nach dem Ausscheiden des Gesellschafters nicht aufgelöst und neu gegründet.

Mit freundlichem Gruß
Kara
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derblacky
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 24.03.2006
Beiträge: 1243
Wohnort: Sachsen

BeitragVerfasst am: 07.09.06, 08:19    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Laut dem Gesellschaftsvertrag, der nicht anwaltlich geprüft oder notariell beglaubigt wurde, verzichtet jeder Gesellschafter bei Ausscheiden - auch durch Tod - auf seine geleistete Einlage.


das ist was anderes als

Zitat:
Person A wurde wegen angeblichen geschäftsschädigendem Verhaltens aus einer GbR ausgeschlossen.


Steht für Ausschluss auch was im GV? Nach den Schilderungen scheint A gegen die GbR Ansprüche zu haben .... (und zwar anteilig am aktuellen GbR- Vermögen ... nicht auf die geleistete Einlage).

Zitat:
Die GbR weist diesen als unbegründet zurück, weil der Anspruch angeblich nicht rechtens ist

Richtig, Ansprüche bestehen gegen A nicht gegen die GbR.

Zitat:
und zum zweiten die GbR momentan nicht liquide sei.


Gutes Argument (nie wieder ne Rechnung bezahlen) *grins*

Tschau
Majo
_________________
Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren (B. Brecht)
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Rembrandt
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.08.2005
Beiträge: 2634
Wohnort: Saarbrücken

BeitragVerfasst am: 08.09.06, 16:23    Titel: Re: GBR-Einlage Antworten mit Zitat

Kara hat folgendes geschrieben::

Besteht der Anspruch zu Recht? Die GbR hat sich nach dem Ausscheiden des Gesellschafters nicht aufgelöst und neu gegründet.

Es kommt darauf an, ob im Gesellschaftsvertrag eine Fortsetzungsklausel vereinbart war.

Wenn nicht, muss die GbR aufgelöst werden.
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