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Haftpflicht-Versicherung bei Wasserschaden
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Mogli
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Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 07.09.06, 11:44    Titel: Antworten mit Zitat

Ich versuch´s mal kurz zu machen (hoffentlich trotzdem einigermaßen verständlich):

der Nachbar fordert Schadenersatz für Vermögensschäden, die als Folge des Sachschadens (Durchnässungsschaden in seiner Wohnung) eingetreten sind. Derartige Folgeschäden sind grundsätzlich ersatzpflichtig.

Der Nachbar hat die Beweislast: er muss nachweisen, in welcher Höhe die Schäden entstanden sind und dass sie ursächlich durch den vorausgegangenen Sachschaden entstanden sind. Und schließlich hat er Schadenminderungspflicht: er darf auch diese Schäden nicht größer werden lassen als es unvermeidbar ist.

Wenn ihm dieser Beweis gelingt, dann steht ihm Schadenersatzanspruch zu; allerdings von dem, der den Schaden (schuldhaft) verursacht hat. Das ist hier nicht die WEG, sondern der Student in der Mietwohnung. Um diese Schadenersatzansprüche wird sich die PHV des Schadenverursachers kümmern: wenn sie berechtigt sind, werden sie ersetzt, wenn sie unberechtigt sind, werden sie zurückgewiesen. Der Schadenverursacher selbst muss sich darum nich kümmern; eben dafür hat er ja seine PHV.

Abschließend noch die Anmerkung: der Nachbar fordert u.a. Hotelkosten. Diese Kosten sind möglicherweise in der Wohngebädueversicherung mitversichert. Versicherungsvertrag prüfen, da wird´s drinstehen.
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Grüße, Mogli
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Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
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Scavenger
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Anmeldungsdatum: 21.08.2006
Beiträge: 25

BeitragVerfasst am: 07.09.06, 12:55    Titel: Antworten mit Zitat

Das heißt aber, da die WEG nichts verschuldet hat, sollte / muss sie die Ansprüche ablehnen.
Gibt es hierfür Fristen, die beachtet werden müssen?
Muss die WEG die Ablehnung begründen?
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Mogli
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Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 07.09.06, 13:08    Titel: Antworten mit Zitat

Eigentlich muss die WEG gar nix machen. Der Nachbar will Schadenersatz; wenn er den nicht erhält, wird er irgendwann vors Amtsgericht ziehen, und erst dann müsste die WEG den Schaden zurückweisen, mit der Begründung: "ich, die WEG, hab den Schaden nicht verschuldet, das war jemand anderes".

Aber das kann man natürlich einfacher machen und dem Anspruchsteller gleich einen Brief mit diesem Inhalt schreiben.

Was mir aber jetzt doch nicht mehr so klar ist wie ich anfangs dachte: ist der Anspruchsteller, also der Nachbar, Mieter? Oder ist er Eigentümer der Wohnung und somit Teil der WEG?
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Scavenger
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Anmeldungsdatum: 21.08.2006
Beiträge: 25

BeitragVerfasst am: 08.09.06, 21:32    Titel: Antworten mit Zitat

Mogli hat folgendes geschrieben::
Was mir aber jetzt doch nicht mehr so klar ist wie ich anfangs dachte: ist der Anspruchsteller, also der Nachbar, Mieter? Oder ist er Eigentümer der Wohnung und somit Teil der WEG?
Beides. Der Nachbar/Mieter hat es bei der PHV versucht. Da sie scheinbar nicht alles zahlt, hat der Nachbar die Kosten seinem Vermieter in Rechnung gestellt. Und der Vermieter der Nachbarwohnung stellt diese jetzt der WEG in Rechnung.
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H5N1 SP2
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 11.09.2006
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 11.09.06, 05:37    Titel: Antworten mit Zitat

Ich kenne mich zwar nicht mit Versicherrungsrecht aus, dafür aber um so besser mit WEG´s.

Ich will mal versuchen die Sachlage zusammen zu fassen:
Vor 4 Jahren hat der Sohn (von einem der Eigentümer A) eine Reparatur an den sanitären Einrichtungen (ich nehme mal an, Heizung) vorgenommen, die jetzt über Nacht kaputt ging, wodurch widerrum ein Wasserschaden entstanden ist. Der Nachbar (Mieter eines anderen Eigentümers B) hat dies damals mitbekommen und macht den Sohn des Eigentümers A, bzw. die gesammte WEG jetzt für den entstandenen Schaden verantwortlich. Die Versicherung hat die Schäden von Eigentümer A und B reguliert, nicht beglichen wurden bis dato die Forderungen des Mieters, ausgenommen der Mietminderrung!?
Jetzt versucht der Mieter, über dessen Rechtsanwalt, Forderungen gegenüber seinem Vermieter geltend zu machen (wahrscheinlich zum größten Teil ohne Quittung), dieser Vermieter (Eigentümer B) denkt sich jetzt, ich will es mir mit meinen Mietern nicht verderben und versucht mal, die Forderungen des Mieters auf die WEG umzulegen. Soweit richtig?

Wenn ich das jetzt so richtig verstanden habe, verstehe ich eins aber nicht so ganz! Mit welcher Rechtsgrundlage will er an die WEG ran treten? Wenn die Versicherung die Zahlung verweigert, aus welchen Gründen auch immer (wie gesagt, mit dem Versicherungsrecht hab ichs nich so), ist das Thema für die WEG doch auch erledigt. Er kann nur versuchen die Versicherung vor Gericht zur Zahlung zu verpflichten, in keinem Fall aber die WEG, zumindestens dann, wenn die Sachlage so ist wie Du sie beschrieben hast. Ich kann auf jeden Fall kein Verschulden der WEG, welches einen Regress begründen würde, erkennen.
Wieviel Eigentümer gehören denn eigentlich zu der WEG, bzw. wieviele Wohnungen sind es?

Ann

PS: Ich bin Froh, dass ich mit meiner WEG nix mehr zu tun habe. Ist schon toll, auf welche Ideen so manche Eigentümer und derren Mieter kommen. (z.B.: Grillen, mit Holzkohlegrill, auf dem Dachboden) Naja, so konnten wir unsere Wohnung wenigstens ohne Einverständniss der WEG verkaufen. (beneiden tue ich den Käufer nicht gerade)
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Scavenger
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Anmeldungsdatum: 21.08.2006
Beiträge: 25

BeitragVerfasst am: 11.09.06, 13:42    Titel: Antworten mit Zitat

H5N1 SP2 hat folgendes geschrieben::
Ich will mal versuchen die Sachlage zusammen zu fassen:
Fast korrekt.
Vor 4,5 - 5 Jahren hat der Mieter A (Sohn von Eigentümer A) eine Reparatur an der Quetschverschraubung der Spültischamatur vorgenommen, die jetzt über Nacht kaputt ging, wodurch ein Wasserschaden entstanden ist. Der Nachbar B (Mieter eines anderen Eigentümers B) will die Reparatur damals mitbekommen haben und macht den Sohn des Eigentümers A jetzt für den entstandenen Schaden (04/2006) verantwortlich. Die Versicherungen (PHV von A und Gebäude-Versicherung der WEG) haben die Schäden von Eigentümer A und B zum Teil reguliert, nicht beglichen wurden bis dato Forderungen des Mieters B, welche nach Aussage der Verischerungen für einen Wasserschaden unüblich sind.
Jetzt versucht der Mieter B Forderungen gegenüber seinem Vermieter B geltend zu machen. Der Vermieter B (Eigentümer B) hat einige Forderungen von Mieter B belichen und denkt sich jetzt, ich versuche mal, die Forderungen auf die WEG umzulegen.

H5N1 SP2 hat folgendes geschrieben::
Mit welcher Rechtsgrundlage will er an die WEG ran treten? Wenn die Versicherung die Zahlung verweigert, aus welchen Gründen auch immer (wie gesagt, mit dem Versicherungsrecht hab ichs nich so), ist das Thema für die WEG doch auch erledigt. Er kann nur versuchen die Versicherung vor Gericht zur Zahlung zu verpflichten, in keinem Fall aber die WEG, zumindestens dann, wenn die Sachlage so ist wie Du sie beschrieben hast. Ich kann auf jeden Fall kein Verschulden der WEG, welches einen Regress begründen würde, erkennen.
Genau diese Rechtsgrundlage suchen wir. Der RA hat bisher keine Begründung geliefert.

H5N1 SP2 hat folgendes geschrieben::
Wieviel Eigentümer gehören denn eigentlich zu der WEG, bzw. wieviele Wohnungen sind es?
Nach meiner Kenntnis 15, wovon 12 Eigennutzer sind.
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Mogli
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Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 11.09.06, 14:38    Titel: Antworten mit Zitat

Scavenger hat folgendes geschrieben::
Genau diese Rechtsgrundlage suchen wir. Der RA hat bisher keine Begründung geliefert.


Diese Rechtsgrundlage muss weder die WEG noch der Schädiger suchen. Umgekehrt isses richtig: wer was haben will, hat seinen Schadenersatzanspruch zu beweisen. Dazu gehört auch, dass er angibt, auf welche Rechtsgrundlagen, mögen sie nun gesetzlicher oder vertraglicher Art sein, er seinen Anspruch stützt.
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