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Verfasst am: 06.09.06, 10:22 Titel: Welches Schweinerl hättn´s denn gern...
Hallo,
ich beziehe mich auf einen Beitrag aus diesem Forum vom 01.09.2006. Es ging (grob formuliert) um die Freigabe eines Kostenvoranschlags durch das VU und die Tatsache, dass sich das VU von zwei eventuell vorliegenden Kostenvoranschlägen wohl das günstigere Angebot aussucht und auch in dieser Höhe reguliert. Den Rest darf der VN bezahlen...
Mich würde in diesem Zusammenhang interessieren, mit welcher rechtlichen Begründung das VU dies bewerkstelligt. Gibt es hierzu irgendwelche Urteile ?
Wenn einem VN bei der ersten Besichtigung des Schadens (z.B. LW-Schaden) ein (vom VU bestellter) Sachverständiger eine bestimmte Firma "empfiehlt" und diese im Zuge ihres Schadenmanagements eigenständig einen Kostenvoranschlag über alle anfallenden Arbeiten zum Dumpingpreis (!) direkt beim VU einreicht, hätte der VN doch im Prinzip keine Möglichkeit mehr die Firmen seines Vertrauens zu wählen, da diese selbst bei ortsüblichen Preisen bei ihren Kostenvoranschlägen nie an das erste Angebot rankommen. Was könnte denn ein VN in diesem Fall unternehmen, um eine Schadenregulierung a la Werkstattbindung zu verhindern ?
Ich habe mich diesbezüglich bereits im Netz umgeschaut, konnte aber nicht viel zu dieser Thematik finden. Daher würde ich mich über eine angeregte Diskussion sehr freuen )
Solange die selbst ermittelten Preise "üblich" sind, muss der VR auch diese erstatten...
Der VN kann m.E. auch nicht gezwungen werden die Firma des Versicherers zu akzeptieren.
Was ich mich nur frage ist; wenn die Firma so günstig ist, warum hat der Versicherer dann die Reparatur nicht freigegeben um den Schaden schnell abzuwickeln...? _________________ Ständig verschwinden Senioren spurlos im Internet, weil Sie "ALT" und "ENTFERNEN" gleichzeitig drücken!
"Jeder Idiot kann etwas wissen. Entscheidend ist das Verständnis." Albert Einstein
im bereich der sachversicherungen ist der versicherer weisungsbefugt.
dies ergibt sich aus den jeweiligen versicherungsbedingungen.
sinngemäß steht in den "obliegenheiten":
der versicherungsnehmer ist verpflichtet...dessen weisungen (also des versicherers) zur schadenminderung zu beachten.
der vn muß zwar nicht zwingend die vom versicherer vorgeschlagene firma beauftragen, er kann natürlich eine andere firma beauftragen, aber ggf. anfallende mehrkosten muß er selbst tragen.
im bereich des haftpflichtrechtes hat sich durch die rechtsprechung die schadenminderungspflicht des geschädigten ergeben.
im bereich kfz gibt es da noch ein klein wenig anders, dort besteht zumindest der anspruch auf eine vertrags-/markenwerkstatt, aber in fast allen anderen bereichen ist es genauso, daß die versicherung auch hier nur ein ggf. günstigeres angebot akzeptieren muß
voraussetzung ist natürlich jeweils, daß es sich um gleichwertige arbeiten handelt.
es geht natürlich nicht, daß ein schaden z.b. durch einen unqualifizierten arbeiter behoben wird.
aber wenn zwei firmen die grundsätzlich gleiche qualifikation haben, kann die versicherung sowohl im bereich der sach- wie auch in der haftpflichtversicherung den teureren kostenvoranschlag ablehen. _________________ Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben.
Natürlich kann es auch m.E. nicht angehen, dass der VN „gezwungen“ wird, dass Dumpingangebot anzunehmen. Aber wenn der Kostenvoranschlag beim VU bereits auf dem Schreibtisch liegt, wird dieser auch gerne als Basis genommen. Warum noch keine Freigabe erfolgte entzieht sich meiner Kenntnis, aber vielleicht will man noch warten bis der VN „seinen“ Kostenvoranschlag einbringt, um ihm dann zu sagen:“ Ist ja alles ganz nett, aber die andere Firma... Schadenminderung... wir übernehmen bis... „
Es ist ja auch die Frage inwieweit eine Firma ohne Rücksprache mit dem VN einen Kostenvoranschlag direkt an die Gesellschaft schicken darf. Ist natürlich für die Gesellschaften eine tolle Sache, wenn die beauftragten Sachverständigen dies in Eigenregie bei Dumping-Firmen anleiern. Leider habe ich zu dieser Art der Vorgehensweise noch keinerlei Informationen im Netz finden können (Urteile etc.)...
Ob die Dumping-Firma ihre Arbeiten ordnungsgemäß durchführt ist fraglich. Das sieht man zumeist erst Jahre später. Ob es die Firma dann noch gibt ?
Wie man es dreht und wendet... im Endeffekt bezahlt die Gesellschaft nur den (ich nenne ihn mal) „Mindestpreis“ und der VN muss drauflegen, wenn er die Arbeiten nicht bei dieser Firma durchführen lässt.
was verstehen sie eigentlich unter "dumping-firma"?
wo sind denn die preisunterschiede zu finden? _________________ Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben.
@ Duisburger... vielen Dank für den Hinweis bzw. den Link. Ich habe mir die Einträge natürlich durchgelesen, muss aber auch hinzufügen, dass ich den Handlungsspielraum des VN m.E. immer noch stark eingeschränkt sehe. Ich werde meine Rückfragen zu dieser Thematik aber sicherlich „netter“ stellen als das Schreiberling aus dem Hausratbeitrag ;o)
Mir geht es ja nicht so sehr um den Einzelfall, sondern um die grundsätzliche Frage was für den VN zumutbar ist und was eventuell nicht.
Natürlich gibt es da die Schadenminderung. Da ein V-Unternehmen darauf bedacht ist die Kosten gering zu halten (natürlich auch im Sinne der Gesamtheit aller Aktionäre ähhhhhh....Versicherungsnehmer), ist es legitim überteuerte Kostenvoranschläge abzulehnen und bei Bedarf eigene KV erstellen zu lassen. Da habe ich durchaus Verständnis für !
Wenn ich aber einen „normalen“ Kostenvoranschlag zu ortsüblichen Preisen vorliegen habe und der von der Gesellschaft beauftragte Sachverständige den Kostenvoranschlag einer Firma einreicht der in bestimmten Segmenten bis zu 50 % billiger ist, sei an dieser Stelle die Frage erlaubt, ob diese Firma a) aufgrund einzigartiger Beschaffungswege und erstklassigen Managements diese Arbeiten einfach günstiger anbieten kann oder b) „auf Teufel komm raus“ ein stark verbilligtes Angebot vorlegt um sich auch demnächst den einen oder anderen Auftrag von der Versicherungsbranche zu sichern.
Bei der Annahme a) können sich alle Beteiligten freuen. Mit der Annahme b) habe ich Probleme, da die Firma eigenverantwortlich und kostendeckend arbeiten sollte (muss). Wenn man bei dem einen oder anderen Posten mal ein paar Euronen auseinanderliegt, wäre der günstigere Kostenvoranschlag ja noch nachvollziehbar, aber bei großen Unterschieden wird man stutzig. Da darf man als VN durchaus „Angst“ haben, ob die Arbeiten auch „ordentlich“ durchgeführt werden bzw. bekomme ich für das Geld auch den Grad der Qualität, den ich vorher hatte... oder täusche ich mich in diesem Punkt ?
@talla... der Begriff Dumping-Firma ist sicherlich unpassend, sollte aber auch nur zum Ausdruck bringen, dass diese Firma im Vergleich zu Fachbetrieben weit (!) unter den Kosten arbeitet, die bei ortsüblichen Sätzen anfallen. Eine Aussage über die Qualifikation der Firma kann man vorher sicherlich nicht treffen. Das wird die Zukunft zeigen...
Für die Versicherung ist nach Zahlung der Rechnung die Sache gelaufen, aber der VN hätte unter der Annahme, dass Folgekosten aufgrund mangelhafter Durchführung der Arbeiten anfallen, diese selber zu tragen... denn wer weiss, ob es die Firma dann noch gibt. Bei der Sanierung von Gebäuden sieht man unter Umständen ja auch erst Jahre später, dass gepfuscht wurde...
Was mich massiv stört ist die Art & Weise, wie einseitig vollendete Tatsachen geschaffen werden... vielleicht stehe ich aber auch einfach nur auf der falschen Seite.
Was mich massiv stört ist die Art & Weise, wie einseitig vollendete Tatsachen geschaffen werden...
vielleicht war das nur extrem ungeschickt formuliert vom Sachbearbeiter....
wie auch immer, was geben denn die Bedingungen dazu her? In § 15 der VGB 88 finden wir: "Entschädigt werden bei beschädigten Sachen die notwendigen Reparaturkosten zuzügleich einer Wertmidnerung, die durch die Reparatur nicht auszugleichen ist".
Der Kommentar (DIETZ, Die Wohngebäudeversicherung, Kap. R 1.3.3) sagt dazu: "Es werden die Preise zugrundegelegt, die am Versicherungsort ansässige Bauhandwerker berechnen".
Soweit die Theorie. In der Praxis der Schadenbearbeitung ist aber bekannt (hab nochmal bei den Schädlingen nachgefragt), dass ortsansässige Bauhandwerker, wenn sie wissen, dass das eine Versicherung bezahlen soll, den Kostenvoranschlag gerne etwas "großzügiger" berechnen. Der Schadensachbearbeiter muss das dann prüfen und ggf. entsprechend kürzen. Als Anhaltspunkt kann er auch entsprechend günstigere Angebote vorlegen.
Aber in jedem Fall gilt: der Geschädigte hat Anspruch auf vollwertige Reparatur durch einen Fachbetrieb seines Vertrauens. Er muss sich auf das Angebot des Versicherers nicht einlassen; der Versicherer hat ihm die Kosten des ortsansässigen Fachbetriebes zu ersetzen, wenn diese Kosten notwendig sind. Allerdings kann man sich genau darum prima streiten und wenn man sich nicht einigt, muss man das letztendlich gerichtlich feststellen lassen. _________________ Grüße, Mogli
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Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
es ist weder verwerflich, noch unüblich, daß man "für große mengenabnahme" auch entsprechende rabatte bekommt.
wenn nun ne firma sieht: von dieser (versicherungs-)gesellschaft bekommen wir regelmässig aufträge, dann gewähren wir auch rabatte, weil wir sicherer kalkulieren können.
noch dazu können wir uns darauf verlassen, daß wir von der versicherungsgesellschaft die rechnung auch wirklich bezahlt bekommen (was bei manch anderen kunden nicht immer so selbstvertsändlich ist..)
ein anderes beispiel: es gibt eine "sammelstelle" (ich nenn es der einfachkeithalber mal so) für freie sachverständige im kfz-bereich.
dort lassen sich sachverständige in einer liste registrieren, diese liste erhalten die versicherungen. die sachverständigen rechnen mit mehr aufträgen, dafür berechnen sie für die erstellten gutachten z.b. einen festpreis oder geben rabatte.
hab hier grad ein beispiel liegen: der eine sachverständige verlangt für sein gutachten 500€, der von der versicherung beauftragte (aber nicht angestellte, sondern freier, selbständiger sachverstände) berechnet für die gleiche arbeit nur 200 €.
die kalkulation der schadenhöhe am ende war übrigens die gleiche, nur so nebenbei...
das eine firma NICHT kostendeckende angebote erstellt, halte ich für unwahrscheinlich.
es ist ja ne ganz einfache kaufmännische geschichte:
bevor ich draufzahle, arbeite ich eher gar nicht...
und, den von mogli angesprochenen aspekt darf man auch nicht außer acht lassen:
es ist tatsächlich so, daß ne ganze menge handwerker o.ä. deutlich höhere rechnungen ausstellen, wenn der schaden von einer versicherung bezahtl werden soll...
ein beispiel? gerade erst kürzlich "mir" passiert:
ein kunde geht in eine kfz-werkstatt und läßt sich einen kostenvoranschlag für die reparatur einer beule in der tür machen: ca. 380 €
die versicherung sagt zum geschädigten: ok, lassen sie reparieren, schicken sie uns die rechnung.
die rechnung folgt kurz darauf direkt von der werkstatt an die versicherung: nun plötzlich kostet das ganze satte 800 € !
auf nachfrage bei der werkstatt hat man versehentlich sogar zugegeben, daß man zuerst dachte, der kunde zahlt den schaden aus eigener tasche, er hat erst beim reparaturauftrag erwähnt, daß der schaden durch ne versicherung bezahlt wird.... _________________ Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben.
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Für die Versicherung ist nach Zahlung der Rechnung die Sache gelaufen, aber der VN hätte unter der Annahme, dass Folgekosten aufgrund mangelhafter Durchführung der Arbeiten anfallen, diese selber zu tragen... denn wer weiss, ob es die Firma dann noch gibt. Bei der Sanierung von Gebäuden sieht man unter Umständen ja auch erst Jahre später, dass gepfuscht wurde...
Das sehe ich nicht ganz so...
Es gibt ja inzwischen auch Versicherer mit eigenen Handwerker-Pools bzw. Service-Gesellschaften die die Reparatur übernehmen. Diese tragen kaum ein wirtschaftliches Risiko und sind nur minimal gewinnorientiert - und können damit deutlich unter den ortsüblichen Sätzen anbieten. Die Gewährleistung übernimmt in dem Fall der Versicherer. _________________ MfG,
Duisburger
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