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Erhöhung Darlehenssumme ohne Wissen des Bürgen möglich?!

 
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amidhala
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Anmeldungsdatum: 07.09.2006
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 07.09.06, 13:36    Titel: Erhöhung Darlehenssumme ohne Wissen des Bürgen möglich?! Antworten mit Zitat

Weiß eventuell jemand, wie die Lage in diesem Fall ist: ein Haus gehört zur Hälfte dem Vater, zur anderen Hälfte dem Sohn. Angenommen, der Vater nimmt bei einer Bank Geld auf das Haus auf und der Sohn bürgt mit seiner Unterschrift für diesen Betrag…Später nimmt der Vater wieder einen großen Betrag auf das Haus auf, jedoch ohne Wissen seines Sohnes, des Bürgenden. Ist das überhaupt rechtmäßig?? Darf die Bank die neue Summe einfach vergeben, ohne dass der Bürge erneut unterschrieben hat oder bei der Vergabe des Darlehens dabei war?? Muss der Sohn nun auch für das zweite Darlehen bürgen? Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen!!! Winken Vielen Dank!
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stgtklaus
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Anmeldungsdatum: 29.10.2004
Beiträge: 2745

BeitragVerfasst am: 07.09.06, 13:50    Titel: Antworten mit Zitat

Das kommt drauf an für was Sie gebürgt haben. Wenn Sie unbegrenzt für Ihren Vater gebürgt haben dann ist das richtig. Wenn Sie nur für einen festen Betrag bürgen dann nur für diesen.
Notfalls die Bürgschaftserklärung begrenzen, wird natürlich kaum Rückwirkend gehen.

Klaus
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Auch wenn das anders klingen sollte. Das ist keine Rechtberatung - davon hätte ich keine Ahnung.
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amidhala
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Anmeldungsdatum: 07.09.2006
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 07.09.06, 13:55    Titel: Antworten mit Zitat

die meinung des sohnes war für einen festen betrag zu bürgen. dazu müsste der vertrag genau gelesen werden. wie ist wohl die chance, dass die bürgschaft für sittenwidrig erklärt wird, wenn es nur für einen festen betrag galt und wenn der bürgende ahnungslos war und erst jahre später rausfand, dass der darlehensbetrag um das doppelte erhöht wurde?
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stgtklaus
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Anmeldungsdatum: 29.10.2004
Beiträge: 2745

BeitragVerfasst am: 07.09.06, 14:16    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn ich für 50000 Euro bürge dann bürge ich eben für 50000. Egal welchen Darlehnbetrag der Vater nimmt.

Klaus
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ZetPeO
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Anmeldungsdatum: 14.07.2006
Beiträge: 2166

BeitragVerfasst am: 07.09.06, 20:05    Titel: Antworten mit Zitat

Stgtklaus hat geschrieben:
Zitat:
Wenn Sie unbegrenzt für Ihren Vater gebürgt haben dann ist das richtig.


Was soll dass denn für eine Bürgschaft sein?
Ich wage es sehr zu bezweifeln, dass jemand für einen später,
also nach Bürgschaftsübernahme, aufgestockten Kreditbetrag
mithaftet.
Den definitiv hat er für diesen Betrag eben nicht gebürgt,
mithin keine Willenserklärung abgegeben.
Somit kann er dafür auch nicht in Anspruch genommen werden.
@amidhala
Ich nehme an, dass Sie in kürze eine kompetente Antwort erhalten
werden.
Gr.
ZetPeO
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Wenn die Sonne der Weisheit tief steht, werfen auch geistige Zwerge lange Schatten.
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Gast






BeitragVerfasst am: 08.09.06, 07:18    Titel: Antworten mit Zitat

ZetPeO hat folgendes geschrieben::
Ich wage es sehr zu bezweifeln, dass jemand für einen später,
also nach Bürgschaftsübernahme, aufgestockten Kreditbetrag
mithaftet.
Ist aber normal, zumindest wird in vielen Fällen der Vertragstext entsprechend sein, insoweit: nachlesen. Die Schuld muss bestimmt sein oder aber in wenigstens einer bestimmen Weise bezeichnet werden. Bestehende Unklarheiten sind gegebenenfalls im Wege der Auslegung, nicht aber im Wege der Anfechtung zu beseitigen. Nach der obergerichtlichen Rechtsprechung sind z. B. bestehende und künftige Verbindlichkeiten aus einer Geschäftsverbindung oder aus einem bestehenden Vertragsverhältnis zulässig, allenfalls ist die Bürgschaft für Verbindlichkeiten ohne jede sachliche Begrenzung nicht hinreichend bestimmt.
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stgtklaus
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Anmeldungsdatum: 29.10.2004
Beiträge: 2745

BeitragVerfasst am: 08.09.06, 07:50    Titel: Antworten mit Zitat

Ich denke mal das Problem ist nicht das aus 50000 nun 100000 wurden. Sondern das der ursprüngliche Kredit langsam abgezahlt wurde und die Bürgschaft irgendwann weg wäre. Nun hat der Kreditnehmen einen weiteren Kredit erhalten (immer noch unter den 50000). Also hängt der Bürge immer noch drin.

Auch das steht im Vertrag. Nam hätte die Bürgschaft genau auf das festschreiben sollen für was man bürgen will. Vertrag lesen

Klaus
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