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Verfasst am: 08.09.06, 07:55 Titel: Rechte aus Mitverpflichtung
Hallo zusammen,
A hat irgendwann mal leichtisinnigerweise einen Darlehensvertrag für eine Autofinanzierung als Darlehensnehmer 2 unterschrieben.
B ist Darlehensnehmer 1 und war ursprünglich im Besitz des Fahrzeugs und B war auch im KFZ-Brief als Halter eingetragen.
C ist ein Freund von B und hatte mit dem Auto einen Unfall.
B hat darauf hin die Lust verloren, die Raten weiter zu zahlen. Also muss A seit nunmehr 9 Monaten die Raten in Höhe von knapp 300 Euro pro Monat aus dem Darlehen begleichen.
A hat B zum Verkauf des Fahrzeugs als Unfallfahrzeug überreden können. (KFZ stand seit Dezember mit dem Schaden an einem für A bis vor einigen Wochen unbekannten Ort im Freien)
Nach dem Verkauf des Fahrzeugs blieb ein Restdarlehen von ca. 6000 Euro, welches durch A mit einem anderweitigen Fahrzeugbrief abgesichert wurde.
Wegen der laufenden Raten wird am 27.09. zwischen A und B gerichtlich verhandelt.
B hat A angedroht private Insolvenz anzumelden und sich somit komplett aus der Verantwortung zu stehlen.
Die Bank wurde bereits vor der Veräußerung des KFZ gebeten eine Abtretung aus dem Schaden an A zu unterschreiben. Nun wird argumentiert, dass diese Abtretung in der Hektik des Bankalltags und der Sommerhitze und Notbesetzung versäumt wurde und das ja fortan von Seiten der Bank keine Schadenersatzforderung mehr besteht, da das KFZ erfolgreich veräußert wurde und eine Ersatzsicherheit hinterlegt wurde.
C hat kein Interesse an der Begleichung des durch sein Verhalten entstandenen Schaden. Kann A rechtlich irgendwas unternehmen, um von C Schadenersatz zu bekommen?
Wie sieht das aus? Hat A aufgrund der gesamtschuldnerischen Haftung in dem Darlehen nicht auch Eigentumsansprüche auf den finanzierten Gegenstand und damit zusammen hängend direkte Schadenersatzansprüche gegen C, weil dieser den Schaden verursacht hat? Eine gemeinsame Klage von A und B gegen C ist ausgeschlossen, da C mit B in einer eheähnlichen Gemeinschaft lebt und A ja schon gegen B wegen der laufenden Raten am klagen ist. Feststellungsklage wird im Termin Ende September angestrebt.
Ich danke Euch im Voraus für viele, hilfreiche Antworten und bitte von Belehrungen über die leichtsinnige Unterschrift in diesem Vertrag abzusehen.
Danke
Kann A rechtlich irgendwas unternehmen, um von C Schadenersatz zu bekommen?
Der hat mit Ihnen nichts zu tun
Zitat:
Hat A aufgrund der gesamtschuldnerischen Haftung in dem Darlehen nicht auch Eigentumsansprüche auf den finanzierten Gegenstand und damit zusammen hängend direkte Schadenersatzansprüche gegen C, weil dieser den Schaden verursacht hat?
Nein
Sie haben einen Darlehnsvertag mit abgeschlossen, denn müssen Sie nun zahlen. Inwieweit Sie das Geld von Ihrem Partner bekommen hätten Sie vorher regeln müssen.
Mit dem Auto hat das so nichts zu tun.
Zitat:
Nach dem Verkauf des Fahrzeugs blieb ein Restdarlehen von ca. 6000 Euro, welches durch A mit einem anderweitigen Fahrzeugbrief abgesichert wurde.
Beenden Sie die Ratenzahlung ebenfalls und erklären Ihren Bankrott. Die Bank soll sich aus dem Pfand bedienen
Klaus _________________ Alle Antworten beziehen sich auf einen fiktiven Fall.
Auch wenn das anders klingen sollte. Das ist keine Rechtberatung - davon hätte ich keine Ahnung.
Bankrott erklären? A hat eine laufende Immobilienfinanzierung, hat einige Zeit NACH der Mitunterschrift eine berufliche Selbstständigkeit begonnen und übernimmt für sein Handeln und die daraus entstehenden Verpflichtungen die Verantwortung.
Wegen 6000 Euro geht A nicht in die Insolvenz.
Es gibt eine private Vereinbarung zwischen A und B, in der die Zahlung der laufenden Raten durch B vereinbart wurde, weil B das KFZ ja schließlich in ihrem Besitz hatte.
Die laufenden Raten werden wie schon erwähnt am 27.09. gerichtlich geklärt. Aber der Schaden ist noch ungeklärt...
Aber es scheint schwer zu werden das Geld von C zu bekommen, obwohl die Schuld am Schaden bei der Staatsanwaltschaft aktenkundig ist.
Vielleicht fällt noch jemandem etwas ein.
Wäre schön.
Danke
A zahlt als Bürge die Darlehensverpflichtungen des B an die Bank.
Anschliessend holt A sich das Geld im Innenverhältnis auf zivilrechtlichem Wege von B zurück.
B kann gegen C ggfs. Zahlungsansprüche wegen dem Unfallschaden geltend machen.
A kann gegen C direkt allerdings keinerlei Zahlungsansprüche geltend machen.
Da aber zwischen B und C eine eheähnliche Lebensgemeinschaft besteht, sind die Aussichten nicht gerade rosig, dass A sein Geld in absehbarer Zeit zurück bekommt.
A wird nun den Gerichtstermin gegen B Ende September abwarten, und dann mit einer Feststellungsklage und einem Titel gegen B dafür sorgen, dass B zumindest keinen weiteren finanziellen Schaden durch Darlehensaufnahmen anrichten kann. (Fortsetzungsklage nennen die das bei Gericht glaube ich).
Nach einigen emails und mehreren Telefonaten hat A vielleicht nun doch die Möglichkeit eine Schadenabtretung von der finanzierenden Bank zu bekommen, um dann eventuell gegen C vorgehen zu können. (oder zumindest ein Schriftstück, was einer Abtretung ähneln könnte). Mal sehen, was dabei rauskommt. Die Banken sind da verständlicherweise etwas zurückhaltend in Ihren Äußerungen.
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