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Umzugsschaden und Ärger mit der Versicherung

 
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smartcore
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.01.2005
Beiträge: 26
Wohnort: berlin

BeitragVerfasst am: 08.09.06, 14:00    Titel: Umzugsschaden und Ärger mit der Versicherung Antworten mit Zitat

A hat einen Umzugsschaden erlitten. Nach gut zweieinhalb Monaten lässt sich ein Gutachter bei Ihm blicken. Die Begutachtung dauert insgesamt noch weitere zwei Monate. Am Ende wird ein Schaden von knapp 8000.- Euro festgestellt. Der Gutachter sagt zu A, dass bei Umzugsschaden nur nach Zeitwert abgerechnet werden kann. So weit so gut. Der Neuwert des gesamten Umzugsguts war etwa 70.000 Euro. Nun beruft sich die Versicherung auf Unterversicherung, da der Umzug nur mit 620 Euro pro Kubikmeter versichert war. bei 35 Kubikmeter macht das um die 20000 Euro. Daher will sie den Vericherungsschaden auch prozentual kürzen, will also nur etwas mehr als 2000 Euro auszahlen. Was ja auch sicherlich richtig ist, allerdings hat A ein großes Problem damit.

1. Wird der Schaden anhand eines Zeitwerts der Möbel berechnet und der Wert des gesamten Umzugsguts anhand des Neuwerts. Das passt doch nicht zusammen, oder??? Entweder muss beides nach Neuwert berechnet werden, oder beides nach Zeitwert, Oder???

2. A hat in der Zwischenzeit fast seine gesamte Einrichtung ausgetauscht und hat die meisten der Möbel gar nicht mehr. Das einzige, was er behalten hat, waren die beschädigten Möbel, da diese ja noch begutachtet werden mussten. Daher dürfte eine Berechnung des Wertes des Umzugsguts unmöglich sein.

War A nun verpflichtet das gesamte Umzugsgut auf seine Kosten einzulagern, um es dann hinterher vom Gutachter bewerten zu lassen. Dauer des Vorgangs mittlerweile sieben Monate. Oder war er berechtigt, seine Sachen zu veräussern, uda ihn auch niemand darauf aufmerksam gemacht hat.

Oder ist A nun einfach der Dumme, der mal wieder merkt, dass Versicherungen nur nett sind, wenn amn sein Beiträge zahlt,...
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talla
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2452
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 08.09.06, 14:28    Titel: Antworten mit Zitat

wer soll den für den schaden überhaupt aufkommen?

geht es hier um ne umzugsfirma und deren haftpflichtversicherung?
oder ist das ein spezieller versicherungsvertrag?
wurde das komplette (also 70t€ teure) "umzugsgut" beschädigt?
_________________
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smartcore
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.01.2005
Beiträge: 26
Wohnort: berlin

BeitragVerfasst am: 08.09.06, 14:34    Titel: Antworten mit Zitat

Für den Schaden soll die Versicherung des Umzugsunternehmens aufkommen. Es wurde nur ein Teil beschädigt, dessen Zeitwert auf 8000 Euro taxiert wurde.
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Dookie82
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.02.2006
Beiträge: 2223
Wohnort: Nebenan

BeitragVerfasst am: 08.09.06, 14:42    Titel: Antworten mit Zitat

Das ist dann wohl normaler Schadenersatz im Sinne der Haftpflicht nach Zeitwert und nicht nach Neuwert wie bei einer Hausratversicherung...

Oder haben Sie den Versicherungswert angegeben / wurde dieser vom Unternehmen geschätzt?

Fall letzteres der Fall ist, so ist das nicht Ihr Problem, sondern das der Firma.
Wurde bei Vertragsabschluss jedoch darauf hingewiesen, dass die Fa. für derartige Schäden keine Haftung übernimmt und daher eine Versicherung notwendig wird, dann haben Sie ein Problem, falls Sie den Wert so gering angesetzt haben.
_________________
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Zuletzt bearbeitet von Dookie82 am 08.09.06, 15:20, insgesamt 1-mal bearbeitet
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smartcore
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.01.2005
Beiträge: 26
Wohnort: berlin

BeitragVerfasst am: 08.09.06, 14:55    Titel: Antworten mit Zitat

A hat keinen Wert angegeben, der Wert des Umzugsguts wurde im Nachhinein vom Gutachter geschätzt. Was ja eigentlich gar nicht geht, da nicht mehr alle Möbel da waren. Ich glaube, er hat von den beschädigten Möbel hochgerechnet. Anders kann ich mir das nicht erklären. Aber es geht ja erst einmal um die Berechnungsgrundlage. Sprich Schadensberechnung Zeitwert und Umzugsgesamtgut Neuwert. Das passt doch nciht, oder???
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Dookie82
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.02.2006
Beiträge: 2223
Wohnort: Nebenan

BeitragVerfasst am: 08.09.06, 15:05    Titel: Antworten mit Zitat

smartcore hat folgendes geschrieben::
A hat keinen Wert angegeben, der Wert des Umzugsguts wurde im Nachhinein vom Gutachter geschätzt. Was ja eigentlich gar nicht geht, da nicht mehr alle Möbel da waren. Ich glaube, er hat von den beschädigten Möbel hochgerechnet. Anders kann ich mir das nicht erklären. Aber es geht ja erst einmal um die Berechnungsgrundlage. Sprich Schadensberechnung Zeitwert und Umzugsgesamtgut Neuwert. Das passt doch nciht, oder???


Dazu muss erstmal geklärt werden, was denn das für eine Versicherung sein soll.

Ist es eine Sach oder eine HV?

Meiner Meinung nach hört sich das hier alles ziemlich nach einer Transport(also Sach-)versicherung an

Bei Sach muss üblicherweise der Wert angegeben werden, damit der VR die Risikoprämie berechnen kann... Ist dieser zu gering angesetz, so wird auch nur anteilig die Schadenregulierung berechnet... bla, bla, bla...
wir können uns das ganze sparen, da dies wohl nicht Ihre Versicherung ist...,
denn:
In der HV ist es einfacher. Die Fa. hat Sie geschädigt, indem Sie einen Schaden verursacht hat und nun muss sie diesen nach Zeitwert komplett ersetzen. Hat die Fa. nun eine Sachversicherung ist das ja schön und gut.
Wie gut angepasst der Versicherungsschutz der Fa. ist, brauch Sie aber nichtmal zu interessieren, denn die haben Ihnen einen Schaden zugefügt.
Reicht die Zahlung deren Versicherung nicht aus, dann muss die Fa. den Restbetrag eben selber aus eigener Tasche an Sie zahlen.
Die Fa. muss die Ware auch garnicht versichern, kann hoffen dass kein Schaden passiert und falls doch mal einer Eintritt dann muss sie eben komplett selber löhnen... das ist Unternehmerisches Risiko. Die haben wohl einfach etwas am Versicherungsschutz gespart...

Also einfach das Geld von denen einfordern... nach § 823 BGB sowie § 831 BGB da ja ein Vertrag zu Grunde liegt. Der 831 bietet den Vorteil, dass Sie nicht ein Verschulden, sondern die Firma kein Eigenverschulden nachweisen muss... Und wer etwas beweisen muss hat den Prozess oftmals schon so gut wie verloren...
_________________
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