Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Angenommen man möchte gewerblich Postfächer vermieten. Muss man die Identität des Mieters feststellen (z.B. durch Vorlage des Personalausweises) oder kann dies auch völlig anonym geschehen, in dem der Mieter den Zugang zu einem Postfach durch eine Karte aus einem Automaten bekommt (ähnlich wie Parkhaus)?
Für einfach Schreiben müsste es reichen ohne Identitätsnachweis. Bei Paketen oder Einschreiben brauchen Sie eine Vollmacht und müssten hinterher beweisen wem Sie die Paket begegen haben.
Klaus _________________ Alle Antworten beziehen sich auf einen fiktiven Fall.
Auch wenn das anders klingen sollte. Das ist keine Rechtberatung - davon hätte ich keine Ahnung.
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.