Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
nehmen wir an Person A bekommt zz ALG und ab März 05 garnichts mehr(kein ALG II).
Person ist 23 Jahre alt und unverheiratet und wohnt nicht mehr bei den Eltern. Kann sich die Person bei seinen Eltern wieder familienversichern (gesetzl KV) ? Vorallem wenn Person A ab August 05 wieder eine Ausbildung beginnen wird und für den Zeitraum März 05 - Juli 05 definitv Kindergeld zusteht?
Familienversicherung geht nicht, da abweichender Wohnsitz.
Kindergeld steht den Eltern zu, nicht dem Kind!
Ggfs. sind die Eltern unterhaltspflichtig, solange Kind in Ausbildung und unter 27 Jahre alt.
Lebt die Person in einer eheähnlichen Beziehung oder allein?
Wenn Zusammenleben mit einem Partner, was verdient der?
anna1 hat folgendes geschrieben::
Hallo,
nehmen wir an Person A bekommt zz ALG und ab März 05 garnichts mehr(kein ALG II).
Person ist 23 Jahre alt und unverheiratet und wohnt nicht mehr bei den Eltern. Kann sich die Person bei seinen Eltern wieder familienversichern (gesetzl KV) ? Vorallem wenn Person A ab August 05 wieder eine Ausbildung beginnen wird und für den Zeitraum März 05 - Juli 05 definitv Kindergeld zusteht?
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.