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Kündigung Lebensversicherung mit BU gültig?

 
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Leonora
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Anmeldungsdatum: 10.09.2006
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 10.09.06, 18:41    Titel: Kündigung Lebensversicherung mit BU gültig? Antworten mit Zitat

Hallo!

Herr B. aus A hat vor Jahren eine Lebensversicherung mit BU abgeschlossen. Alle gesundheitlichen Fragen wurden ehrlich beantwortet. Bezüglich einer Vorerkrankung (Depression) wurde ein ärztliches Gutachten von einem Psychologen angefordert, welcher Herrn B. und der Versicherung bescheinigte, daß es seiner Meinung nach nie wieder zu so einer Erkrankung kommen würde.
Dem war leider nicht so! Herr B. erkrankte erneut schwer an einer Depression, was zur Folge hatte, daß er sich wie beim vorhergehenden Mal stark sozial zurückzog und nicht in der Lage war sein Leben alleine zu meistern. Nach einem totalen Zusammenbruch kam heraus, daß die Beiträge zur Lebensversicherung nicht mehr gezahlt worden waren und die Versicherung den Vertrag bereits vor 3 Monaten gekündigt hatte. Trotz intensiver Suche konnten keine Mahnungen in der Post gefunden werden und auch die Kündigung ist bis heute nicht aufgetaucht.
Ist auf Grund der fehlenden Mahnungen theoretisch eine Anfechtung der Kündigung möglich und wer hat die Beweislast? Und innerhalb welcher Frist müsste dies dann geschehen (2 Jahre oder 5 Jahre)? Danke Leonora
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Duisburger
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Anmeldungsdatum: 22.03.2006
Beiträge: 665

BeitragVerfasst am: 10.09.06, 20:10    Titel: Antworten mit Zitat

Den Zugang von Zahlungsaufforderungen, Mahnungen und Kündigung ist vom VR zu beweisen.
Wer und wie ist den jetzt darauf gestossen das der Vertrag gekündigt wurde?
_________________
MfG,
Duisburger

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Leonora
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 10.09.2006
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 11.09.06, 19:27    Titel: Antworten mit Zitat

Danke für die Antwort!

Durch einen Anruf/Nachfrage bei der betreffenden Versicherung wurde man auf die Kündigung aufmerksam. Wenn die Versicherung die Kündigung also nicht per Einschreiben geschickt hat hätte man also die Chance der Anfechtung? Aber innerhalb welcher Frist?

Leonora
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Duisburger
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 22.03.2006
Beiträge: 665

BeitragVerfasst am: 11.09.06, 20:07    Titel: Antworten mit Zitat

ohne schuldhaftes zögern ab kenntniserlangung, eine frist ist mir da nicht geläufig, würde die aber mal mit max. einer woche ansetzen.
_________________
MfG,
Duisburger

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asphaltsurfer
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Anmeldungsdatum: 25.11.2005
Beiträge: 2023
Wohnort: Stuttgart

BeitragVerfasst am: 12.09.06, 09:45    Titel: Antworten mit Zitat

Was willst Du denn anfechten, Leonora?
Wenn die Versicherung weder den Zugang der Kündigung noch den der (davor abgesendeten) Mahnung beweisen kann, sind diese Schreiben faktisch nicht in der Welt.
Die schlafenden Hunde sind jetzt allerdings geweckt worden Geschockt . Und diesmal wird wohl beweisbar gekündigt werden.
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