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Verfasst am: 11.09.06, 22:46 Titel: Ab wann Zinsen berechnen?
Herr A ersteigert bei Frau B. am 28.07.2006 über ein Internet-Auktionshaus eine Jeans und bezahlt diese sofort. Erst 5 Wochen später erhält er die Jeans. Diese hat deutliche Mängel, obwohl als absolute Neuware ohne Fehler angepriesen. Herr A. schreibt Frau B. an und fordert die Rückabwicklung wegen des Mangels. Frau B. sichert dies nachweislich zu, überweist aber den Betrag trotz Fristsetzung nicht.
Nun möchte Herr A. den Kaufpreis per Mahnverfahren einfordern.
Ab wann kann er die 5% über dem Basiszinssatz verlangen? Ab dem 28.07., ab Erhalt der Ware oder erst ab Datum der abgelaufenen Frist für die Rückerstattung?
Vielen Dank.
P. S. Falls wichtig für die Antwort: Herr A. hat die Jeans bis heute nicht an Frau B. zurück geschickt, da ihm mehrere Käufer bekannt sind, die trotz Rücksendung kein Geld gesehen haben. Außerdem hat Herr A. gegen Frau B. Strafanzeige erstattet, da augenscheinlich alles dafür spricht, daß Frau B. an die 100 Kunden nach der Masche betrogen hat. Deshalb möchte er die Jeans als Beweis zunächst behalten.
erst ab Verzug. Das ist in Deinem Falls der Fristablauf.
Kleine Anmerkung:
Solche Rückabwickel-Forderung sind eigetlich nicht per Mahnbescheid durchsetzbar, da ja ein Zug-um-Zug-Tausch stattfinden soll. Das weiss aber kaum jemand und in der Praxis geht es wohl meist durch.
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