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Merkur1981
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 11.09.2006
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 11.09.06, 10:56    Titel: Privater Kredit Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,

ich hoffe, ich bin hier im richtigen Forum gelandet. Wenn nicht, bitte einfach kurz ins richtige rüberschubsen. Danke!

Folgender allgemeiner Fall wäre zu diskutieren: Der Freund A von T hat Anfang letzten Jahres einen Dekoladen aufgemacht. Da A aber noch 2.000 € für die Eröffnung fehlten, hat T eigeninitiativ mit der Mutter von A gesprochen. Diese sich dann anonym mit 2.000 € an dieser Eröffnung beteiligt. T sollte als Geldüberbringer fungieren und auch nachher das Geld an sie zurückzahlen.

Nun ging diese Beziehung zwischen A und T in die Brüche. Jetzt wird T zum Einen darauf verklagt, dass Geld zurückzuzahlen. Aber dem noch nicht genug, A behauptet nun auch noch, dieses Geld nie erhalten zu haben. Die 2.000 € liefen nach und nach in Einkäufe für die Geschäftseröffnung. Weiterhin wird behauptet, dass dieses Geld nie benötigt worden wäre.

Als Grundlage für dieses "Geschäft" dient ein Vertrag über eine "stille Teilhaberschaft". Quittungen für die Geldübergabe gibt es keine.

Nun meine Frage: Welche Aussicht auf Erfolg hat diese Klage wegen Betrugs und Unterschlagung? Oder zieht hier gänzlich die Unschuldsvermutung, da Aussage gegen Aussage steht???

Lieben Dank!!!!

Merkur
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ZetPeO
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.07.2006
Beiträge: 2166

BeitragVerfasst am: 12.09.06, 01:12    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,
so leid es mir tut, ich sehe leider keine große Chancen.
Einziger Hoffnungsschimmer wäre bei der „stillen Teilhaberschaft“
wäre der Betrag über 2.000.- aufgeführt und „T“ könnte nachweisen,
dass die Mutter von „A“ 2.000.- Euro z.B. bar abgehoben hat.
Das würde die Glaubwürdigkeit des „T“ stützen, aber selbst daraus folgt nicht
zwingend auch die Auszahlung an den „A“, vor allem wenn dies teilweise und in
bar geschehen ist.
Ob der „T“ nun klagt oder sich eventuell besser verklagen lässt
ist eine Frage der Beweispflicht.
Da wird dem „T“ nur ein Anwalt weiterhelfen können.
Aber vielleicht ist es manchmal besser sich u.U. verklagen zu lassen.
Sorry

Gr.
ZetPeO
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Manche Menschen haben einen Gesichtskreis vom Radius Null und nennen ihn ihren Standpunkt
David Hilbert

Wenn die Sonne der Weisheit tief steht, werfen auch geistige Zwerge lange Schatten.
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Merkur1981
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 11.09.2006
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 12.09.06, 13:00    Titel: Antworten mit Zitat

Nun, da kann ich dir weiterhelfen. T wurde bereits von der Mutter von A verklagt.

Ob nun das Geld bar abgehoben wurde, kann ich dir nicht sagen. Allerdings hat T das Geld in bar erhalten und dafür keine Quittung unterschrieben. Allerdings hat T auch keine Quittung von A. Ist also alles recht verzwickt.
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