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Unentgeltliches Nähen

 
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Betsy70
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Anmeldungsdatum: 12.09.2006
Beiträge: 4
Wohnort: Freiburg

BeitragVerfasst am: 12.09.06, 09:39    Titel: Unentgeltliches Nähen Antworten mit Zitat

Hallo,

ich weiß leider nicht, ob ich hier richtig bin.

Mal angenommen eine Person engagiert sich privat für diverse Initiativen und stellt im Rahmen dessen freiwillig und/oder im Auftrag der Initiativen unentgeltlich (also ehrenamtlich) Waren her und spendet diese Sachen an diese Initiativen, die sie dann auf Flohmärkten etc. verkaufen.

Stellt das Nähen für diese Person in irgendeiner Weise eine gewerbliche Tätigkeit dar oder hat das Unternehmereigenschaften?

Liebe Grüße,
Betsy
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ThomasS
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Anmeldungsdatum: 27.08.2006
Beiträge: 1050

BeitragVerfasst am: 12.09.06, 10:46    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

ein Gewerbe ist eine auf Gewinnerzielung ausgerichtete mehr oder weniger dauerhafte Tätigkeit. Da hier kein Gewinn erzielt werden soll bzw. wird, kann ein Gewerbe nicht vorausgesetzt werden.

Dies könnte nach meiner Meinung nur dann zutreffen, wenn Person P diese Dinge selbst verkauft, um den Gewinn zu spenden, denn nach meiner Kenntnis spielt es keine Rolle, was mit dem Gewinn anschließend gemacht wird. Dann könnte auch noch evtl. eine Eintragung bei der Handwerkskammer erfoderlich werden.

Aber aus der Beschreibung sehe ich keine gewerbliche Tätigkeit.

Thomas
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Betsy70
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Anmeldungsdatum: 12.09.2006
Beiträge: 4
Wohnort: Freiburg

BeitragVerfasst am: 12.09.06, 10:52    Titel: Antworten mit Zitat

Danke für die Antwort.

Ich habe gelesen, dass eine Gewinnabsicht nicht unbedingt Voraussetzung sein muss. Hmm Frage .
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ThomasS
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 27.08.2006
Beiträge: 1050

BeitragVerfasst am: 12.09.06, 11:01    Titel: Antworten mit Zitat

Nach allgemeiner Auffassung versteht man unter Gewerbe eine selbständige, erlaubte auf Gewinnerzielung gerichtete und auf gewisse Dauer angelegte Tätigkeit, so die "herrschende Meinung".

Davon abzugrenzen wären z.B. Urproduktion oder Kunst, beides würde ich hier (ohne die näherischen Fähigkeiten beurteilen zu wollen Cool ) nicht annehmen.
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Betsy70
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 12.09.2006
Beiträge: 4
Wohnort: Freiburg

BeitragVerfasst am: 12.09.06, 11:24    Titel: Antworten mit Zitat

OK! Vielen Dank noch einmal!

Ich bin von dieser Definition ausgegangen: "Für die gewerbliche Tätigkeit enthält § 14 BGB keine Legaldefinition. Es wird daher auf die Definition des Gewerbebegriffes in § 1 Abs. 2 Handelsgesetzbuch zurückgegriffen. Ein Gewerbe liegt somit vor, wenn eine planvolle, auf gewisse Dauer angelegte, selbstständige und wirtschaftliche Tätigkeit ausgeübt wird und dies nach außen hervortritt. Ein planvolles und dauerhaftes Tätigwerden liegt vor, wenn der Unternehmer eine gewisse Dauer am Markt tätig ist und einen gewissen organisatorischen Mindestaufwand betreibt. Eine weitere Voraussetzung ist die Selbstständigkeit der Tätigkeit. Als ein weiteres Indiz für die Unternehmereigenschaft wird das Auftreten am Markt angesehen."

Da kommt das mit der Gewinnerzielung gar nicht vor. Ich trete mit den Sachen ja auch selbst nicht am Markt auf, sondern die Initiativen. Hmm, ganz schön kompliziert. Möchte eben keinen Ärger von irgendwelchen Ämtern usw. bekommen. Aber eigentlich müsste man ja so viel Spenden können wie man möchte....egal, ob gekauftes oder selbsthergestelltes.

Liebe Grüße,
Betsy

P.S. Künstlerisch wertvoll sind die Sachen aber schon Cool .
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ThomasS
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 27.08.2006
Beiträge: 1050

BeitragVerfasst am: 12.09.06, 11:37    Titel: Antworten mit Zitat

Betsy70 hat folgendes geschrieben::
P.S. Künstlerisch wertvoll sind die Sachen aber schon Cool .


Würde mir nie erlauben, das zu bestreiten, Gnä Frau! Cool

Die mir bekannte Definition stammt aus der Kommentierung Landmann/Rohmer zum Gewerberecht. Es gibt da wohl z.B. im Steuerrecht eine abweichende Bewertung, die aber für die Frage einer evtl notwendigen Gewerbeanzeige ehr unerheblich sein dürfte.

Nur wenn Person P den Gewinn, der den karitativen Einrichtungen zukommen soll, durch Verkauf der Waren selbst erwirtschaftet, dann liegt m.E. ein Gewerbe vor, weil die Gewinnabsicht dann vorhanden ist. Ob dieser Gewinn im Anschluß "auf eigene Rechnung" oder zugunsten Dritter "verbraten" wird, ist nach meiner Kenntnis gewerberechtlich unerheblich.
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Betsy70
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Anmeldungsdatum: 12.09.2006
Beiträge: 4
Wohnort: Freiburg

BeitragVerfasst am: 12.09.06, 12:09    Titel: Antworten mit Zitat

Ach, das meinte ich: "Unternehmer ist, wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbständig ausübt. Gewerblich oder beruflich ist jede nachhaltige Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen, auch wenn die Absicht, Gewinn zu erzielen, fehlt."

Naja, Einnahmen habe ich ja auch nicht Winken .

Das ist sicher das, was du meintest: "In der Rechtsprechung hat sich folgende Definition durchgesetzt: Ein Gewerbe ist jede erlaubte selbständige zum Zwecke der Gewinnerzielung vorgenommene nach außen erkennbare Tätigkeit, die planmäßig und für eine gewisse Dauer ausgeübt wird und nicht „freier Beruf“ ist (vgl. § 18 EStG und § 1 PartGG)"

Dann danke ich recht herzlich und kann mit ruhigem Gewissen ohne Gewerbeschein Sachspenden herstellen.

Liebe Grüße
Betsy
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