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Personen auf Filmen

 
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TinaM
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 23.03.2005
Beiträge: 175

BeitragVerfasst am: 06.09.06, 02:39    Titel: Personen auf Filmen Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,

kürzlich habe ich im Fernsehen "Impressionen aus der Stadt XY" gesehen. Hierbei ist mir aufgefallen, dass zufällig vorbeigehende Personen nicht nur als "Beiwerk" auf dem Film waren, sondern auch mit der Kamera verfolgt wurden. (mitgeschwenkt) Ist die öffentliche Sendung ohne Zustimmung der Person hier erlaubt?

2.) In einem Cafe wurde (sicher mit Genehmigung) eine Kellnerin gefilmt. Im Hintergrund/daneben/dabei waren im Cafe sitzende Menschen zu sehen. Von denen liegt sicher keine Genehmigung vor. Ist sowas erlaubt?

Danke im voraus für die Information.
_________________
Gruss
Tina
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Martin R.
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 19.06.2005
Beiträge: 5589

BeitragVerfasst am: 06.09.06, 07:44    Titel: Antworten mit Zitat

zu nicht 2.: Wenn die Personen z.B. bei einem Panoramaschwenk (bei dem es nicht gerade nur eine graue Wand zu sehen gibt) zufällig im Bild geblieben sind, dürfte die Sache relativ klar sein. Das ist natürlich schwer einzuschätzen und bietet Spielraum bei der Auslegung.

zu 2.: Das dürfte davon abhängen worum es an dieser Stelle ging.

In jedem Fall ist es eine Frage des Einzelfalls und müßte im Zweifel von einem Richter entschieden werden.
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Redfox
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 31.10.2005
Beiträge: 8443
Wohnort: Am Meer

BeitragVerfasst am: 06.09.06, 07:51    Titel: Antworten mit Zitat

Martin R. hat folgendes geschrieben::

In jedem Fall ist es eine Frage des Einzelfalls und müßte im Zweifel von einem Richter entschieden werden.


Ja, der dann vielleicht nach diesen schwammingen Grundsätzen urteilt: Nach Dreier/Schulze, UrhR, S. 1566 § 23 KUG Rdnr. 14-15 muss die Landschaft das Bild prägen, die Person darf kein Blickfang sein. Die Personendarstellung muss der Darstellung der Umgebung so untergeordnet sein, dass sie auch entfallen könnte, ohne dass sich der Charakter des Bilds ändern würde.

Siehe Satz 3 meiner Fußnote
_________________
Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
無爲 / 无为
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ariane
Interessierter


Anmeldungsdatum: 15.12.2004
Beiträge: 9
Wohnort: Burscheid

BeitragVerfasst am: 07.09.06, 15:42    Titel: Recht am Bild Antworten mit Zitat

Hallo,

habe mich mal etwas durch die Beiträge geklickt und bin an diesem hängen geblieben.
Auch wenn er schon etwas zurückliegt, möchte ich meine Meinung und Erfahrung dazu darlegen.

Nach langjähriger Erfahrung bei Film, TV und Radio kann ich sagen wie wir zum Beispiel mit den Filmrechten von Personen umgehen.

Wird ein Spiel-, Kinofilm oder eine Serie gedreht, dann müssen alle Personen die im Bild zu sehen sind, egal auch wenn nur im Hintergrund, der Filmproduktion eine schriftliche Genehmigung zur Ausstrahlung oder Vervielfältigung geben. Da es sich hierbei um sogenannte Darsteller oder Komparsen handelt, kann man bei Veröffentlichung des Filmmaterials dagegen klagen und Geld fordern.

Wenn es sich jedoch um einen Dokumentarfilm oder eine Reportage handelt sieht es jedoch etwas anders aus. Wenn man vorher die Personen, die zufällig durchs Bild laufen vorher um eine Genehmigung bitten würde, wäre die Reportage oder Doku Film nicht mehr das was es sein sollte, sondern wieder unecht.
Hier muss man hinnehmen, dass man im Bild war.

L.G. Ariane
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TinaM
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 23.03.2005
Beiträge: 175

BeitragVerfasst am: 12.09.06, 18:26    Titel: Antworten mit Zitat

Sehr interessant. Vielen Dank für die Antworten.
_________________
Gruss
Tina
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