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Anmeldungsdatum: 31.01.2006 Beiträge: 67 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 12.09.06, 22:14 Titel: Rechtsschutz : Keine Kostenübernahme ?
Hallo,
Mieter A bekommt am 1.3.06 eine formal und ihnhaltlich richtige Eigenbedarfskündigung. Am 15.3.06 wurde ein Vermieterrechtsschutz abgeschlossen. Im August weigert sich der Mieter auszuziehen.
Nun lehnt der Rechtsschutz die Kostenübernahme ab, da sich die Ursache schon vor dem Vertragsabschluss ereignet hat.
Ist der Konflikt nicht erst mit dem Widerspruch des Mieters entstanden ?
Also müßte der Rechtsschutz die Kosten nicht doch übernehmen ?
auf den punkt gebracht. _________________ Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben.
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