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Verfasst am: 12.09.06, 23:04 Titel: Auszahlung des Restbetrages beu Fahrzeugstill-Legung...
Meine sehr verehrten Damen und Herren...
Ich benötige Ihre Hilfe....
Am 06.06.05. habe ich ein KFZ bei der Führerscheinstelle abgemeldet.
Meine Frau ging mit den ausgehändigten Unterlagen zur zuständigen Versicherung (Hamburg Mannheimer) und forderte den Restbetrag der Jahresversicherung ein.
Die Versicherungsangestellte forderte Ihrerseits den Kaufvertrag nach.
Da das Fahrzeug nach Osteuropa Exportiert wurde und ich nur den Zollbescheid in den Händen hatte konnte ich ihr diesen nicht liefern... Bis zum heutigen Tage wurde der Restbetrag nicht gutgeschrieben.
Wie kann ich rechtlich gegen meine Versicherung vorgehen ?
(meine Versicherung sendet Mahnbescheide nach ca. 1 Woche bei nicht Zahlungseingang- Hält es aber nicht für nötig einen seit über einem Jahr fälligen Beteag zu überweisen)
wenn das kfz bei der zulassungstelle (die führerscheinstelle meldet kein auto ab...) abgemeldet wurde, muß es doch eine abmeldebescheinigung geben?
diese reicht vollkommen, um den versicherungsvertrag abzurechnen...
und selbst wenn man nun die abmeldebescheinigung "verloren" haben sollte, meldet die zulassungstelle automatisch die abmeldung an die versicherung. das kann zwar hie und da mal etwas dauern, aber nach wenigen wochen ist das auf jedenfall passiert.
wo ist die abmeldebescheinigung? _________________ Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben.
Hallo... Ersteinmal vielen Dank für die Antwort !
Die Abmeldebescheinigung gab meine Frau bei der Versicherungsvertreterin ab und diese forderte dann noch den Kaufvertrag (vielleicht zur Aquirirung von Neukunden) um uns dann den fälligen Betrag auszuzahlen. Das dieser Vorgang nach der Abgabe der Abmeldebescheinigung ein paar Wochen dauern kann ist klar... aber dies ist schon über ein Jahr her !
Mich Interressiert halt ob das gängiges Geschäftsgebahren der Hamburg Mannheimer ist oder ob sich meine Versicherungstante hier nur erstmal den nächsten Kunden angeln wollte.
Desweiteren- Wie kann ich vorgehen um mein Geld einzufordern gibt es höhere Institutionen (ausser Gericht) bei der man Beschwerde einlegen kann?
Vielen Dank nochmal
lassen sie die vertreterin links liegen und schicken die abmeldebescheinigung direkt an die entsprechende niederlassung der versicherungsgesellschaft. sofern sie kein anderes auto bei der versicherung versichern wollen, schreiben sie das dazu, daß die zuviel gezahlten beiträge ihnen zurückerstattet werden sollen.
was die vertreterin mit dem kaufvertrag will kann ich mir auch nicht erklären. was mit dem auto passiert ist, ist der versicherung auch relativ egal, abgemeldet ist abgemeldet, damit risikofortfall, der vertrag wird aufgehoben und zuviel bezahlte beiträge zurückerstattet.
offensichtlich hat die versicherung die abmeldung auch schon erhalten, sonst wären ja auch noch weiter rechnungen verschickt worden...merkwürdig, warum dann noch nicht die beiträge zurückbezahlt wurden. aber, auch da hat evtl. die vertreterin ihr efinger im spiel, könnte ich mir vorstellen...
wurde das fahrzeug "vorübergehend" oder "endgültig" stillgelegt? _________________ Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben.
Anmeldungsdatum: 07.03.2006 Beiträge: 3729 Wohnort: Ober-Ramstadt | Das Tor zum Odenwald
Verfasst am: 13.09.06, 09:27 Titel:
habe bei der würt............ versicherung auch ein 3/4 jahr warten müssen obwohl der händler der das quad in zahlung nahm bereits nach wenigen tagen das quad abgemeldet hatte. _________________ LAIENMEINUNG! <---> Lese hier nur öfters!
Ab jetzt nurnoch Ringelpitz ohne anfassen!
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