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Verfasst am: 12.07.06, 15:11 Titel: Foto aus dem Internet
Hallo zusammen,
für einen Flyer für einen kleinen Sportverein wurde ein Foto eines prominenten Sportlers in Ausführung dieser Sportart von einem Internetartikel herauskopiert und in einen Werbeflyer für den Verein eingearbeitet. Ist das erlaubt? Wenn nein, wer könnte etwas dagegen haben? Wo bekommt man ggf. die Genehmigung zur Weiterbenutzung?
Wäre toll, wenn jemand mir darüber was Schreiben könnte.
Verfasst am: 12.09.06, 11:02 Titel: Gibt es freien Verfügungsrahmen für Bildungszwecke?
Hallo Gemeinschaft,
ich habe eine Frage zu einer ähnlichen Situation. A ist Professor und hat vorlesungsbegleitende Powerpoint-Präsentationen erstellt. Für das Titelbild will A nun thematisch passend ein Bild aus dem Internet nehmen.
Darf A das Bild im Rahmen einer Vorlesung (mit Einblendung der Quelle) zu Bildungszwecken verwenden?
Die Vorlesungs-PPT-Datei soll den Studenten auch zur Klausurvorbereitung bereit gestellt werden, einmal übers Internet und einmal über die Bibliothek? Unter welchen Vorraussetzungen, darf dort die Grafik enthalten sein /angezeigt werden?
Vielen Dank für diesbezügliche Hilfe
sinistar
Zuletzt bearbeitet von sinistar am 13.09.06, 09:45, insgesamt 1-mal bearbeitet
Verfasst am: 12.09.06, 23:29 Titel: Re: Gibt es freien Verfügungsrahmen für Bildungszwecke?
sinistar hat folgendes geschrieben::
Hallo werte Rechtsberater,
ich habe eine ähnliche Frage. Für einen Professor arbeite ich an Vorlesungsbegleitenden Powerpoint-Präsentationen. Für das Titelbild wollten wir nun thematisch passend ein Bild aus dem Internet nehmen.
Darf das Bild im Rahmen der Vorlesung (mit Einblendung der Quelle) zu Bildungszwecken verwendet werden?
Die Vorlesungs-PPT-Datei soll den Studenten auch zur Klausurvorbereitung bereit gestellt werden, einmal übers Internet und einmal über die Bibliothek? Unter welchen Vorraussetzungen, darf dort die Grafik enthalten sein /angezeigt werden?
Vielen Dank für diesbezügliche Hilfe
sinistar
Hallo,
also nur für eine Präsentation unter Kollegen und Schülern darf man die Bilder benutzen.
Ich denke aber wenn man sie übers Internet und in der Bibliothek verteilt, das es da Probleme geben kann...
Ich denke schon dass die Bilder dem Bildungszweck dienen, schließlich veranschaulichen sie ja den Inhalt der Vorlesung. Und die Spezies Mensch nimmt ja überwiegend visuell Informationen auf.
Den o.g. Gesetzen entnehme ich, dass A die Bilder also durchaus nutzen darf, aber im Internet für einen passwortgeschützten Bereich sorgen müsste. Weiterhin müsste A dafür sorgen, dass die Kopien in der an sich ja quasi öffentlich zugänglichen Bibliothek unter Verschluss gehalten werden und nur an berechtigte Studenten ausgegeben werden dürfen.
Alle Bilder aus dem Internet werden außerdem immer bearbeitet und beschnitten und teilweise sogar als Collage auf dem Titelbild eingesetzt. Es handelt sich doch demnach um Auschnitte eines Werkes, richtig?
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