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In einem Haus, bestehend aus zwei Eigentumswohnungen, bewohnt durch den Eigentümer A (1. OG) und den Eigentümer B (EG), enstand ein Wasserschaden, durch einen Riß einer Dichtung am Toilettenspülkasten des Eigentümers A.
Durch den Riß der Dichtung, wurde das Bad des Eigentümers A unter Wasser gesetzt. Die Ursache des Wasseraustrittes wurde behoben und das Wasser aus dem Bad entfernt.
Trotz der Gegenmaßnahmen des Eigentümers A, gelang Wasser in das EG und somit in die Eigentumswohnung des Eigentümers B.
Das Wasser beschädigte Hausrat,Holzdecke, Laminatboden und verursachte Schimmelbildung an der Wand des Eigentümers A.
Die PHV des Eigentümers A kündigte bereits an, dass sie Schäden am Hausrat des Eigentümers B übernehmen wird.
Die PHV des Eigentümers A übernimmt jedoch keinen Schadensersatz für den Laminatboden und der Holzdecke, und den Schäden die durch das Wasser an der Wand enstanden sind und verwieß auf eine entsprechende Gebäudeversicherung.
Eine Gebäudeversicherung gegen Leitungswasser besteht in der WG der Eigentümer A + B nicht.
Warum gesteht eine PHV ein verschulden des Eigentümers A ein, und würde den Hausrat des Eigentümers B bezahlen, jedoch Schäden an Gebäude (Wand, Decke, Boden) nicht?
Kann Eigentümer B Schadenseratzansprüche für Wand, Holzdecke und Laminatanfussboden bei Eigentümer A einfordern?
wie lautet denn die begründung, warum die einen schäden übernommen werden, die anderen dagegen nicht? _________________ Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben.
In einem Haus, bestehend aus zwei Eigentumswohnungen, bewohnt durch den Eigentümer A (1. OG) und den Eigentümer B (EG), enstand ein Wasserschaden, durch einen Riß einer Dichtung am Toilettenspülkasten des Eigentümers A.
Durch den Riß der Dichtung, wurde das Bad des Eigentümers A unter Wasser gesetzt. Die Ursache des Wasseraustrittes wurde behoben und das Wasser aus dem Bad entfernt.
Trotz der Gegenmaßnahmen des Eigentümers A, gelang Wasser in das EG und somit in die Eigentumswohnung des Eigentümers B.
Das Wasser beschädigte Hausrat,Holzdecke, Laminatboden und verursachte Schimmelbildung an der Wand des Eigentümers A.
Die PHV des Eigentümers A kündigte bereits an, dass sie Schäden am Hausrat des Eigentümers B übernehmen wird.
Die PHV des Eigentümers A übernimmt jedoch keinen Schadensersatz für den Laminatboden und der Holzdecke, und den Schäden die durch das Wasser an der Wand enstanden sind und verwieß auf eine entsprechende Gebäudeversicherung.
Eine Gebäudeversicherung gegen Leitungswasser besteht in der WG der Eigentümer A + B nicht.
Warum gesteht eine PHV ein verschulden des Eigentümers A ein, und würde den Hausrat des Eigentümers B bezahlen, jedoch Schäden an Gebäude (Wand, Decke, Boden) nicht?
Kann Eigentümer B Schadenseratzansprüche für Wand, Holzdecke und Laminatanfussboden bei Eigentümer A einfordern?
Wahrscheinlich weil die Versicherung garnicht weiß, dass keine Wohngebäudeversicherung besteht und die HV-Versicherung hier nur eine subsidäre Stellung hat.
Kenne ansonsten solch eine (berechtigte) Haltung der Haftpflichtversicherung nur vom Gebäudeglas (Ausschluss weil separat versicherbar...)
Ansonsten würde ich Person A raten einfach mal die IHM VORLIEGENDEN Versicherungsbedingungen durchzulesen im Bezug auf "Versicherungumfang" und "Ausschlüsse", statt hier Fragen zu stellen die so niemand ohne diesen Vertrag zu kennen genau beantworten kann... _________________ Ständig verschwinden Senioren spurlos im Internet, weil Sie "ALT" und "ENTFERNEN" gleichzeitig drücken!
"Jeder Idiot kann etwas wissen. Entscheidend ist das Verständnis." Albert Einstein
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