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Falschebratung bei Versicherung

 
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Gast8
Gast





BeitragVerfasst am: 09.12.04, 13:41    Titel: Falschebratung bei Versicherung Antworten mit Zitat

Ich habe hier ein Fall in dem Jemand von einem Vermögensberater Falschebraten worden ist und Ihm eine Rentenversicherung Angepriesen wurde.
Wie sich herrasutellte handelte es sich hierbei um eine Lebensversicherung. Nun hat der VN dies bemerkt und hat den Vertrag gekündigt nur die Versicherungs Agentur will angeblich diese Kündigung nicht Aktzeptieren die verweisen immer auf § 38 VVG. Der VN will aber wegen der Falsch Beratung nichts merh mit der Versicherung zu tun haben.

Wie kann der sich jetzt Verhalten gegenüber der Versicherung, was kann man da machen?
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Gast8
Gast





BeitragVerfasst am: 09.12.04, 13:43    Titel: Falschberatung bei versicherung Antworten mit Zitat

Sorry!

Schreibfehler soll heissen Falschberatung bei Versicherung
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Gast






BeitragVerfasst am: 09.12.04, 14:02    Titel: Antworten mit Zitat

Falschberatung durch Versicherungsvertreter passiert wegen der Provisionsgier dieser Zeitgenossen ständig.
Man kann nur jedem dringendst empfehlen, als ERSTE Versicherung im Leben immer eine Rechtsschutzversicherung abzuschliessen, die Wartezeit abzuwarten, und dann erst wieder mit Herrn Ranschleimer von der Humbug-Mülleimer zu sprechen.
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Gast






BeitragVerfasst am: 09.12.04, 14:03    Titel: Re: Falschebratung bei Versicherung Antworten mit Zitat

Wurden Sie über Ihr Widerrufsrecht aufgeklärt?
Wann haben Sie die Versicherungspolice erhalten?

Gast8 hat folgendes geschrieben::
Ich habe hier ein Fall in dem Jemand von einem Vermögensberater Falschebraten worden ist und Ihm eine Rentenversicherung Angepriesen wurde.
Wie sich herrasutellte handelte es sich hierbei um eine Lebensversicherung. Nun hat der VN dies bemerkt und hat den Vertrag gekündigt nur die Versicherungs Agentur will angeblich diese Kündigung nicht Aktzeptieren die verweisen immer auf § 38 VVG. Der VN will aber wegen der Falsch Beratung nichts merh mit der Versicherung zu tun haben.

Wie kann der sich jetzt Verhalten gegenüber der Versicherung, was kann man da machen?
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Gast






BeitragVerfasst am: 09.12.04, 14:03    Titel: Antworten mit Zitat

ähm, §38 sagt etwas über die (nicht gezahlte) erstprämie aus, die der versicherungsnehmer zu entrichten hat.

vielleicht sollten sie das problem konkreter schildern, am besten den genauen wortlaut, warum man die kündigung nicht akzeptiert.
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Gast8
Gast





BeitragVerfasst am: 09.12.04, 21:06    Titel: Antworten mit Zitat

Vorsicht mit Hamburg-Mannheimer mit der bin ich sehr zufrieden. Es geht sich aber nicht um die Hamburg Mannheimer sondern um eine Andere.

Bei dem Beratungsgespräch teilte der Berater mit das man in Finaziellen schwirigkeiten den beitrags satz auf 10,00 Euro Reduzieren kann. Zudem wurde immer von einer
Rentenversicherung gesprochen wie der VN aber herausfand war es eine Lebensversicherung.

der VN kamm nun in eine Finazielle Schwirigkeit und bat dem Vermögensberater der dem VN diese Versicherung andrehte dies zu Ändern, es kamm keine Reaktion dies geschah per E-Mail Telefon und FAX Kontakt so um den 25.10.2004, keiner der Möglichkeiten wurde drauf geantwortet. Erst als Abgebucht wurde und der VN bei der Bank in der Kreide Stand blieb dem nichtsanderes Übrig als die Lastschrift zurückzuholen zum 07.11.2004. Da noch eine Fahrkarte Abgebucht wurde und diese sonst von der Bank zurückgeholt wurde und damit gespert wäre und der VN nicht mehr zur Arbeit käme. Als das Geld wieder da war konnte sich der Vermögensberater Plözlich melden mit einer Faulen Ausrede: er habe im Krankehaus gelegn was der VN Ihm nicht glaubte den der hätte für Ersatz sorgen müssen und dem VN nicht auf heissen Kohlen sitzen lassen.

Nun gut der VN hat darauf hin die Versicherung direkt angeschrieben nach dem der Berater plözlich sagte der Erste Beitrag muss in voller höhe gezahlt werdem was aber dem VN nicht möglich war und wodrüber er nicht Aufgeklärt war. Die Versicherung stellt sich nun auch stur und verweist immer wieder auf § 38 VVG egal was der VN schrieb und auch dort noch einmal Beräftigte das der VN falsch beraten wurde scheint der Versicherung nicht zu kümmern. Die bleiben stur und verweisen auf § 38 VVG und wohlen endlich Geld sehen. Dem VN interessiert die Versicherugn nicht mehr und will auch von dehn keine Leistunge haben. Der VN hat immer wieder geschrieben das er die noch nicht Angefangen Versicherung Kündigt und die Lastschrift entzieht. die Sendet er Per Fax unterschriebn dahin bis heute immer wieder die Standard Antwort. Wir verweisen auf § 38 VVG. Der Versichere kann vom vertrag zurücktreten wenn er die Prämie nicht erhält.

Wie kann der VN hier vorgehen?

Wie bereits erwähtn der VN wird immer mit der Standard Ausrede konfrontiert warum die, die Kündigun nicht Aktzeptieren, bekommt er nicht erfahren.
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talla
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2452
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 10.12.04, 10:49    Titel: Antworten mit Zitat

das eine hat mit dem anderen doch nix zu tun...

das hier ist der gesetzestext zum §38:

§ 38 VVG

1
Wird die erste oder einmalige Prämie nicht rechtzeitig gezahlt, so ist der Versicherer, solange die Zahlung nicht bewirkt ist, berechtigt , vom Vertrag zurückzutreten. Es gilt als Rücktritt, wenn der Anspruch auf die Prämie nicht innerhalb von drei Monaten vom Fälligkeitstage an gerichtlich geltend gemacht wird.

2
Ist die Prämie zur Zeit des Eintritts des Versicherungsfalls noch nicht gezahlt, so ist der Versicherer von der Verpflichtung zur Leistung frei.


und das ganze hat doch nichts mit ihrer geschichte zu tun?!?

oder hat man ihnen gekündigt?
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Gast8
Gast





BeitragVerfasst am: 10.12.04, 13:48    Titel: Antworten mit Zitat

was meinen Sie mit "hat man Ihnen gekündigt"

Die versicherung nicht.

aber in dem Fall hat der VN seinen Ausbildungsplatz inerhalb einer Probezeit Verloren und hat derzeit kein Einkommen!
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Gast






BeitragVerfasst am: 10.12.04, 14:59    Titel: Antworten mit Zitat

Gast8 hat folgendes geschrieben::
Vorsicht mit Hamburg-Mannheimer mit der bin ich sehr zufrieden.


Über die Hamburg-Mannheimer hat hier ja auch niemand etwas geschrieben!
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talla
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2452
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 10.12.04, 17:54    Titel: Antworten mit Zitat

trotzdem versteh ich jetz den zusammenhang zwischen der kündigung des vn und der antwort mit dem §38 nicht. zumindest nicht wie es hier geschildert wird...

die hamburg-mannheimer an sich ist genauso gut oder schlecht wie alle anderen versicherungen. bei der HuM ist oft nur der aussendienst...wie soll man sagen?...ungünstig ausgebildet?!
_________________
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Gast






BeitragVerfasst am: 10.12.04, 18:21    Titel: Antworten mit Zitat

talla hat folgendes geschrieben::
bei der HuM ist oft nur der aussendienst...wie soll man sagen?...ungünstig ausgebildet?!


Wie bei jeder anderen Versicherung auch: Provisionsgeil und deshalb unehrlich.
Ich habe schon sehr viel Lehrgeld bezahlen müssen, deshalb kommt mir kein Versicherungsvertreter mehr ins Haus.
Wenn ich eine Versicherung brauche wähle ich die Gesellschaft anhand von Preis- und Leistungsvergleichen selbst aus und lasse mir Angebotsmaterial per Post zuschicken.
Wenn ich abschliessen möchte, mache ich das per Post, per Internet oder ICH GEHE in eine Beratungsstelle/Büro von denen, soweit vorhanden.
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goldaktie
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 08.10.2004
Beiträge: 172
Wohnort: Wiesbaden

BeitragVerfasst am: 10.12.04, 19:02    Titel: Antworten mit Zitat

Zur Hamburg-Mannheimer: Der Laden als solcher ist im Prinzip o.k. Die leisten sich aber mit der HMI eine regelrechte Drückerkolonne (mal wollte mich da mal anwerben Verlegen , daher weiß ich wovon ich rede), die für den schlechten Ruf Sorge trägt.

Zur Renten-/Lebensversicherung: Viele Rentenversicherungen laufen auf Basis einer Lebensversicherung. Nur, daß dann später keine garantierte Einmalzahlung (oder ggf. mehr) kommt, sondern eine garantierte monatliche Rente bis ans Lebensende.

Mit dem Vertreter zu kommunizieren bringt bei Kündigungen / Widerrufen nichts. Das mußt Du direkt mit der Versicherung machen.

Hast Du den Versicherungsschein erhalten und bist Du ordnungsgemäß über Dein Widerrufsrecht aufgeklärt worden? Wenn nein, hast Du gute Karten ohne eine Zahlung da raus zu kommen. Mein Rat wäre, daß Du Dich an eine Verbraucherschutzorganisation wendest, die Dich nach Durchsicht der konkreten Unterlagen auch gut beraten kann.
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Gast8
Gast





BeitragVerfasst am: 10.12.04, 22:43    Titel: Antworten mit Zitat

Nochmals zum Verständnis es geht sich hier nicht um die Hamburg-Mannheimer sondern um eine andere Versicherung. Offenbar wird hier einiges falsch geschild von anderen, und wiederum von anderen falsch verstanden. Ich Distanzier mich von Jeder Negativen Behauptung die hier fällt und Irgend was über die Hamburg-Mannheimer geschrieben wird. Ich bin nachwievor mit der Hammburg Manheimer und deren Aussendienst Mitarbeiter voll und ganz Zufrieden.

Der VN hat bereits mit der Versicherung Kontakt aufgenommen und die Kündigun auch dort hingeschickt aber die Anworten ist immer nach der selben Ausrede § 38 VVG. Des wegen die Frage zu begin des Themas.
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