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Verfasst am: 13.09.06, 23:49 Titel: Einzugsermächtigung Online ohne Unterschrift
Hallo beisammen!
Ich würde mich freuen, wenn mir jemand eine Info zu folgendem Sachverhalts geben könnte:
Ist es Unternehmen, Vereinen, etc. gestattet, Beiträge per Lastschrift einzuziehen, ohne die Unterschrift des Schuldners zu haben, z. B. wenn die Erklärung nur online im Internet erfolgte?
Wäre eine solche Online-Vereinbarung im Streitfall gültig, z. B. wenn der Schuldner unberechtigerweise die Lastschrift innerhalb der 6-Wochenfrist zurückgibt? Oder auch später einfach behauptet, er hätte nie etwas erklärt und dann Mitgliedsbeiträge zurückfordert?
Eine Lastschrift-Einzugsermächtigung ist, wie oben beschrieben, innerhalb der Frist widerrufbar. Der Kontoinhaber trägt somit kein Risiko. Entsprechend "locker" wird dies von den Banken gehandhabt, die die einzelnen Ermächtigungen nicht mehr überprüfen.
Der Schuldner kann die Lastschrift in jedem Fall widerrufen, ohne Nachteile befürchten zu müssen.
hier (wie bei den meisten Rechtsgeschäften) ist vom Gesetzgeber keine Schriftform vorgesehen. Man kann die Einwilligung zum Lastschrifteinzug also auch mündlich, telefonisch, per Internet oder auch konkludent erteilen.
Die Beweislast hat derjenige, der die Lastschrift einzieht. Daher ist es natürlich sinnvoll, dies zumindest in Textform vorzunehmen.
Da das zu Grunde liegende Geschäft, z.B. Warenlieferung, meist auch widerrufen werden kann, hat die Form der Einzugsermächtigung ehe keine Bedeutung. _________________ Mit freundlichen Grüßen
Hans-Jürgen
Verfasst am: 19.09.06, 08:29 Titel: Re: Einzugsermächtigung Online ohne Unterschrift
cherick hat folgendes geschrieben::
Oder auch später einfach behauptet, er hätte nie etwas erklärt und dann Mitgliedsbeiträge zurückfordert?
Christoph
Es geht um Mitgliedsbeiträäge im Verein? I.d.R. steht in der Satzung des Vereins, das die fälligen Beiträge per Lastschrift eingezogen werden, durch Eintritt in den Verein erkennt das neue Mitglied die Satzung an ... und somit auch den LS- Einzug.
Somit wär also die Frage... ist der Schuldner Mitglied geworden?
Tschau
Majo _________________ Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren (B. Brecht)
... und wenn man Lastschriftverfahren vereinbart hat, die Lastschrift rechtmäßig abgebucht wurde, man aber widerspricht und den Betrag zurückbuchen läßt, entstehen Gebühren von 5-10 Euronen, die dem Beitragskonto zusätzlich belastet werden.
Also: lieber mal genauer hinschauen, wenn eine Lastschrift erfolgt ist - vielleicht war sie ja doch rechtmäßig...
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