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Fiktiver Fall : (rein interesssenshalber...)Angenommen A mietet eine Gaststätte mit Saal, (Wirt besitzt Ausschankgenehmigung) und veranstaltet darin eine All you can drink party....
Eintritt 6 € und von 10 bis 11 uhr alle getränke umsonst an der bar.....(angebot gilt nicht für jugendliche unter 18 jahren)
-> am eingang gibt es verschiedenfarbige Armbänder zur Altersfeststellung....
1. Frage : Kann es für A irgendwelche rechtliche folgen haben, weil er eine "Freisaufparty" veranstaltet.....jedoch auf die einhaltung des JuSchG achtet....und auch gema angemeldet hat.. was ist noch für A zu beachten?(genehmigungen/richtlinien....)
2. Welche Personen dürfen Schnaps hinter der Bar ausschenken?
Benötigen diese eine ÄRTZLICHE Gesundheitsbelehrung oder reicht auch eine von A, der auch Vereinsvorstand ist...bzw sonst irgendwas???
Also auf deine 2 Frage kann ich dir eine Antwort geben, die Erfahrung hab ich nämlich gerade selbst machen müssen
Wer hinter der Bar steht braucht einen Gesundheitspass. Sonst kann's richtig Ärger geben. Der G-Pass kostet ja nur um die 20 Euro und mehr als gesundheitliche Angaben braucht man da ja auch nicht mehr zu geben. Das dürfte also nicht das Problem sein.
Bei deiner 1. Frage kann ich dir leider nicht helfen. Aber da findet sich bestimmt auch jemand der sich damit auskennt.
zu antwort a ist zu sagen, dass der einzige der ein problem damit haben könnte du selbst bist. du kannst ordentlich verlust machen. aber wen sollte das interessieren.
es gibt viele aktionen in discos wo mädels bis 12ur sekt umsonst bekommen o.ä.
also du hast wegen dem freisaufen keine probleme zu befürchten.
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