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Ich habe Verständnisprobleme mit den Vorschriften zur GmbH & Co. oHG.
Ich habe herausgefunden, dass die OHG von mindestens zwei Gesellschaftern gegründet werden muss.
Bei einer GmbH reicht ja schon einer.
Bei einer Kombination aus beiden ist doch ein Gesellschafter eine GmbH.
Ich habe aber nun gelesen, dass es bei der Haftung mindestens drei Schulder gibt, auf die ein Gläubiger zurück greifen kann.
Das ist mir nicht ganz klar. Wieso drei Gesellschafter und und nicht nur zwei? Darf ein GmbH Gesellschafter nicht gleichzeitig OHG Gesellschafter sein?
Und nun zu den Vorteilen:
In einer OHG muss ja ein Schuldner bestimmt werden, der nach außen hin für alles haftet. (Im Innenverhältnis kann er dann Ansprüche gegen andere Gesellschafter geltend machen). Liegt der Vorteil dieser Rechtsform darin, dass man die GmbH als Schuldner nach außen hin festlegt, weil diese nur beschränkt mit dem Geschäftsvermögen haftet? Oder haftet sie nur mit den 25.000 Euro Stammkapital?
Allerdings habe ich auch gelesen, dass der Gläubiger sich einen Schuldner aussuchen kann, der haften soll. Stimmt das soweit?
Ich bin etwas verwirrt und wäre für Aufklärung sehr dankbar.
Ich habe herausgefunden, dass die OHG von mindestens zwei Gesellschaftern gegründet werden muss.
Die GmbH & Co. OHG besteht aus 2 (oder mehr) GmbH's, die beide voll haftende Gesellschafter sind. Dabei bezieht sich die volle Haftung auf das Haftungskapital der jeweiligen GmbH.
Dass es bei einer Haftung mindestens 3 Schuldner geben muss, habe ich noch nie gehört.
Im obigen Fall sind es meist 2 juristische Personen in Form der GmbH, die als Vollhafter der OHG auftreten. Die Haftungsbeschränkung ist die gleiche wie bei der GmbH & Co. KG. Theoretisch könnten beide GmbH von der gleichen natürlichen Person gegründet worden sein.
Eine OHG muß mindestens 2 Gesellschafter haben, da sie sonst ja keine Gesellschaft wäre Wer haftet jetzt Gläubigern der OHG für seine Forderungen?
1)
Die OHG haftet mit ihrem Gesellschaftsvermögen selbst
2)
Die Gesellschafter haften als Gesamtschuldner, und zwar unmittelbar. Unmittelbar bedeutet, daß der Gläubiger nicht zunächst versuchen muß, seine Forderung aus dem Gesellschaftsvermögen zu erhalten. Er kann direkt gegen die Gesellschafter vorgehen. Gesamtschuldnerische Haftung bedeutet, daß der Gläubiger sich aussuchen kann, an welchen der Gesellschafter er sich wendet. Jeder Gesellschafter haftet Dritten gegenüber also für die komplette Forderung, nicht bloß für einen Anteil. Im Innenverhältnis kann er dann aber von den übrigen Gesellschaftern eine Erstattung seiner Kosten entsprechend der Anteile an der Gesellschaft verlangen.
3)
Wenn eine juristische Person Gesellschafterin einer Personengesellschaft ist, haftet die juristische Person nur mit ihrem Vermögen. Das Vermögen der Gesellschafter der juristischen Person bleibt (im Regelfall) unangetastet.
Die GmbH & Co. OHG besteht aus 2 (oder mehr) GmbH's, die beide voll haftende Gesellschafter sind. Dabei bezieht sich die volle Haftung auf das Haftungskapital der jeweiligen GmbH.
Eine mutige Interpretation des Sachverhaltes, wie ich meine.
Zitat:
Die Haftungsbeschränkung ist die gleiche wie bei der GmbH & Co. KG.
Daraus kann es im Ergebnis vielleicht hinauslaufen.
Ich glaube, dass Blaue Katze die OHG mit der KG verwechselt. _________________ Gruß
Die GmbH & Co. OHG besteht aus 2 (oder mehr) GmbH's, die beide voll haftende Gesellschafter sind. Dabei bezieht sich die volle Haftung auf das Haftungskapital der jeweiligen GmbH.
Eine mutige Interpretation des Sachverhaltes, wie ich meine.
Eine real existierende (wenn auch in der Lehre kaum bekannte) Gesellschaftsform, wie von mir beschrieben. Siehe (Wortsperre: Firma), (Wortsperre: Firma), Woolworth und viele andere. Einfach mal etwas googeln. Die GmbH & Co. OHG besteht in der Regel aus 2 GmbH.
Eine real existierende (wenn auch in der Lehre kaum bekannte) Gesellschaftsform,
Aha, eine OHG ist also eine in der Lehre kaum bekannte Gesellschaftsform.
Oder meinen Sie, eine OHG, an der zwei Kapitalgesellschaften beteiligt sind, sei eine andere Gesellschaftsform, als eine OHG mit natürlichen Personen als Gesellschafter?
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