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Vermittlunsggutschein dringend

 
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anna1
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Anmeldungsdatum: 31.10.2004
Beiträge: 543
Wohnort: 09

BeitragVerfasst am: 10.12.04, 15:15    Titel: Vermittlunsggutschein dringend Antworten mit Zitat

Wer kann mir folgenden Satz erklären?

"Die Vermittlungsvergütung ist vielmehr kraft Gesetzes bis zur Auszahlung des Gutscheins durch das Arbeitsamt an den Vermittler gestundet."

Soweit ich wusste, wird mit dem priv. AV ein Vermittlungsvertrag geschlossen in dem die Höhe der Vermittlungsgebühr, jedoch nicht höher als im Gutschein festgelegt, festgesetzt wird. Auf den Bewerber dürften ja dann keine Kosten zukommen? Oder muss der Bewerber das Geld vorstrecken, bis das AA den Gutschein auschüttet?

Nehmen wir an, der Gutschein beläuft sich auf 1500 Euro, die Vermittlungsvergütung auch. Zu Arbeitsbeginn werden 1000 Euro ausgezahlt durch das AA. Was ist mit den restl. 500 €? Muss die der Bewerber vorstrecken und bekommt sie dann wieder, wenn der Rest ausgeschüttet wurde?

Würde mich über rasche Antwort freuen, denn leider hat das AA schon geschlossen und das beschäftigt mich sehr, da ein entsprechendes Arbeitsangebot vorliegt Überrascht)
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BeitragVerfasst am: 11.12.04, 02:26    Titel: Re: Vermittlunsggutschein dringend Antworten mit Zitat

anna1 hat folgendes geschrieben::
Wer kann mir folgenden Satz erklären?

"Die Vermittlungsvergütung ist vielmehr kraft Gesetzes bis zur Auszahlung des Gutscheins durch das Arbeitsamt an den Vermittler gestundet."



Hallo anna1, *nochschnellvormzuBettgehen" Pfeil http://www.bmgs.bund.de/download/gesetze_web/Sgb03/sgb03x421g.htm

Zitat: "Die Vergütung wird in Höhe von 1000 Euro bei Beginn des Beschäftigungsverhältnisses, der Restbetrag nach einer sechsmonatigen Dauer des Beschäftigungsverhältnisses gezahlt. Die Leistung wird unmittelbar an den Vermittler gezahlt."

MfG
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BeitragVerfasst am: 11.12.04, 14:27    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Hermes,

verstehe schon was du meinst (oder eben nicht ???).
Ist es denn nun so, dass der Bewerber vorstrecken muss? Oder ich frage anders ...
Das AA zahlt unmittelbar, also direkt, alle Kosten an den Arbeitsvermittler, der Bewerber nimmt dafür die "Dienstleistung" in Anspruch.?
Ich stehe auf dem Schlauch Mit den Augen rollen
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Gast






BeitragVerfasst am: 11.12.04, 15:00    Titel: Antworten mit Zitat

Anonymous hat folgendes geschrieben::
Hallo Hermes,

verstehe schon was du meinst (oder eben nicht ???).
Ist es denn nun so, dass der Bewerber vorstrecken muss? Oder ich frage anders ...
Das AA zahlt unmittelbar, also direkt, alle Kosten an den Arbeitsvermittler, der Bewerber nimmt dafür die "Dienstleistung" in Anspruch.?
Ich stehe auf dem Schlauch Mit den Augen rollen


anna1(?), ich bin doch nur Götterbote und kein Gesetzesdeuter. Winken

Ich würde es so deuten, dass der Vermittler vom Bewerber selbst nichts bekommt, sondern erst nach 6-monatigem Bestehen des Arbeitsverhältnisses von der AfA.

Insofern die mal an ihr Telefon gehen, kannste doch dort (AfA) mal direkt anfragen. Oder, wenns nicht weit ist, die mal mit deiner Anwesenheit "belustigen". Smilie
Ich steh denen immer direkt "auf der Matte", weil das schneller geht als anrufen. Traurig

MfG
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anna1
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Anmeldungsdatum: 31.10.2004
Beiträge: 543
Wohnort: 09

BeitragVerfasst am: 11.12.04, 15:18    Titel: Antworten mit Zitat

Jap, ich werde am Montag morgen auch hinschnicken, den Gutschein beantragen und sie ausquetschen, wie das nun genau funktioniert. Aber ich mach mir eben so vorher meine "Platte" . Ich kann eben nicht wie andere Leute die Hände in den Schoß legen und mir sagen : wird schon alles, die Welt ist gut!!! Lieber vorher nachdenken und Negatives vermeiden als am Ende im Dreck sitzen und das Problem teuer lösen zu müssen.
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BeitragVerfasst am: 11.12.04, 18:36    Titel: Antworten mit Zitat

anna1 hat folgendes geschrieben::
Lieber vorher nachdenken und Negatives vermeiden als am Ende im Dreck sitzen und das Problem teuer lösen zu müssen.


Ich bin auch so "veranlagt, dass ich mich lieber vorher schlau mache.


Berichte danach mal bitte, ob ich mit meiner Interpretation richtig lag. Smilie

MfG
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anna1
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Anmeldungsdatum: 31.10.2004
Beiträge: 543
Wohnort: 09

BeitragVerfasst am: 13.12.04, 12:03    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Hermes,

also habe heute den VGS beim AA beantragt. Der Bewerber an sich muss nichts an den Vermittler zahlen. Das setzt aber voraus, dass die Vergütung die im Vermittlungsauftrag/vertrag festgesetzt wird (zwischen Bewerber u. Vermittler) nicht höher liegt, als die im VGS festgesetzte Summe (also zb 1500 Euro). Dies ist auch laut AA unzulässig. Inwiefern unzulässig ist aber nicht erwähnt. Ein bisschen im Dunkeln stehe ich also immer noch. Der Vermittler kann dann, wenn es unter vorausgesetzten Bedingungen zum AV kommt, die ersten 1000 Euro sofort bei der AfA beantragen. Den Rest gibt es erst, wenn das AV länger als 6 Monate bestanden hat auf nochmaligen Antrag.

Im eigentlichen Sinne kann nichts schiefgehen, solange man eben keinen Vertrag unterschreibt indem irgendwelche dubiosen Nebenabreden/Vergütungen festgehalten sind. Beim AA sagte man mir konkret : "Wir sind nur für die Auszahlung zuständig, nicht jedoch darauf aufzupassen, dass man sie über`s Ohr haut mit verzwickten Verträgen."
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BeitragVerfasst am: 13.12.04, 20:06    Titel: Antworten mit Zitat

anna1 hat folgendes geschrieben::

Im eigentlichen Sinne kann nichts schiefgehen, solange man eben keinen Vertrag unterschreibt indem irgendwelche dubiosen Nebenabreden/Vergütungen festgehalten sind. Beim AA sagte man mir konkret : "Wir sind nur für die Auszahlung zuständig, nicht jedoch darauf aufzupassen, dass man sie über`s Ohr haut mit verzwickten Verträgen."


Hallo anna1,
Ich weiss nicht, wo ich das gelesen habe (aber ich meine es war sogar hier irgendwo), dass so ein Privatvermittler versucht hat, da Leistungen bei jemandem als nicht-zum-Vermittlungsgutschein-zugehörig zu berechnen. Erkundige dich lieber noch zigtausend mal bei der AfA, was da inklusive ist (falls du es nicht eh schon weisst) und was nicht, als dass es dich ausm kalten trifft. Nicht dass der dir z.B. weiss macht er schreibt dir fürn Nullinger deine komplette Bewerbung auf Büttenpapier und hinterher kannste löhnen.

Das Kleingedruckte lesen! (soviel Zeit muss immer sein)

MfG

Zum kotzen find ichs jedenfalls, wenn da, wo eh schon wenig Geld ist auch noch Abzocker zulangen (womit ich nichts über die Vermittlerbranche pauschal gesagt haben will, aber schwarze Schafe gibts eben überall).
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anna1
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Anmeldungsdatum: 31.10.2004
Beiträge: 543
Wohnort: 09

BeitragVerfasst am: 14.12.04, 17:54    Titel: Antworten mit Zitat

Jap, da ich immer sehr sehr skeptisch bin, unterschreibe ich sowieso keine Verträge die mir auch nur andeutungsweise unseriös vorkommen. Bis dato habe ich mir noch nie mit dieser Handhabe selbst die Beine gebrochen.

Ein noch besseres Beispiel für " nimm den armen - gib den reichen" ist zb die Beglaubigung von Zeugnissen. Dort werden mittlerweile 5 Euro verlangt. Frage: Wer anderes als ein finanziell schwacher Arbeitsloser lässt sich denn ein Zeugnis beglaubigen???? Macht bei 4 Beglaubigungen im Monat 20 Euro = rund 1 Wocheneinkauf an Nahrungsmitteln für 1 Person.
Als Arbeitsloser hat mans ja dicke.
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