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Abberufung eines Geschäftsführers

 
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Martina1
Interessierter


Anmeldungsdatum: 08.08.2006
Beiträge: 10

BeitragVerfasst am: 15.09.06, 08:10    Titel: Abberufung eines Geschäftsführers Antworten mit Zitat

Person A ist seit Dez. 05 alleiniger Geschäftsführer einer Gmbh. Nun erfährt Person A per Zufall bei seiner Bank dass Person A als Geschäftsführer abberufen und die Kontovollmacht per sofort erloschen ist. Kann man Person A einfach fristlos abberufen ohne dass Person A sich irgendetwas zu Schulden hat kommen lassen? Steht Person A evtl. auch eine Abfindung zu ?

M. Coenen
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SpecialAgentCooper
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Anmeldungsdatum: 07.09.2006
Beiträge: 3296

BeitragVerfasst am: 15.09.06, 08:26    Titel: Antworten mit Zitat

Die Abberufung durch die Gesellschafterversammlung ist möglich. Die Gesellschafterversammlung kann selbstverständlich bestimmen, wer sie im Rcehtsverkehr vertreten darf. Ob z.B. aus arbeitsrechtlichen Gründen Abfindungsansprüche bestehen kann so nicht beantwortet werden.
_________________
„Die Welt wird immer absurder. Nur ich bin weiter Katholik und Atheist. Gott sei Dank!“ (Luis B.)
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Chess45
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Anmeldungsdatum: 15.09.2004
Beiträge: 1813

BeitragVerfasst am: 15.09.06, 17:19    Titel: Re: Abberufung eines Geschäftsführers Antworten mit Zitat

Martina1 hat folgendes geschrieben::
Person A ist seit Dez. 05 alleiniger Geschäftsführer einer Gmbh. Nun erfährt Person A per Zufall bei seiner Bank dass Person A als Geschäftsführer abberufen und die Kontovollmacht per sofort erloschen ist. Kann man Person A einfach fristlos abberufen ohne dass Person A sich irgendetwas zu Schulden hat kommen lassen? Steht Person A evtl. auch eine Abfindung zu ?

M. Coenen


In der Ausführung stimmt etwas nicht. Eine Kontovollmacht können nur die Geschäftsführer erteilen oder entziehen.
_________________
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Jürgen
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