Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Verfasst am: 15.09.06, 08:10 Titel: Abberufung eines Geschäftsführers
Person A ist seit Dez. 05 alleiniger Geschäftsführer einer Gmbh. Nun erfährt Person A per Zufall bei seiner Bank dass Person A als Geschäftsführer abberufen und die Kontovollmacht per sofort erloschen ist. Kann man Person A einfach fristlos abberufen ohne dass Person A sich irgendetwas zu Schulden hat kommen lassen? Steht Person A evtl. auch eine Abfindung zu ?
Die Abberufung durch die Gesellschafterversammlung ist möglich. Die Gesellschafterversammlung kann selbstverständlich bestimmen, wer sie im Rcehtsverkehr vertreten darf. Ob z.B. aus arbeitsrechtlichen Gründen Abfindungsansprüche bestehen kann so nicht beantwortet werden. _________________ „Die Welt wird immer absurder. Nur ich bin weiter Katholik und Atheist. Gott sei Dank!“ (Luis B.)
Verfasst am: 15.09.06, 17:19 Titel: Re: Abberufung eines Geschäftsführers
Martina1 hat folgendes geschrieben::
Person A ist seit Dez. 05 alleiniger Geschäftsführer einer Gmbh. Nun erfährt Person A per Zufall bei seiner Bank dass Person A als Geschäftsführer abberufen und die Kontovollmacht per sofort erloschen ist. Kann man Person A einfach fristlos abberufen ohne dass Person A sich irgendetwas zu Schulden hat kommen lassen? Steht Person A evtl. auch eine Abfindung zu ?
M. Coenen
In der Ausführung stimmt etwas nicht. Eine Kontovollmacht können nur die Geschäftsführer erteilen oder entziehen. _________________ Mit freundlichen Grüßen
Hans-Jürgen
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.