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recht.de :: Thema anzeigen - Kündigung und trotzdem noch weiter zur Verfügung stehen?
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Kündigung und trotzdem noch weiter zur Verfügung stehen?

 
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Martina1
Interessierter


Anmeldungsdatum: 08.08.2006
Beiträge: 10

BeitragVerfasst am: 15.09.06, 12:31    Titel: Kündigung und trotzdem noch weiter zur Verfügung stehen? Antworten mit Zitat

Person A - Geschäftsführer einer GmbH - ist ohne sein Wissen abberufen worden. Einen neuen Geschäftsführer gibt es bereits. Person A hatte auch die gesamte Buchhaltung und alles andere in dieser GmbH erledigt. Lt. Schreiben des Vorstandes ist die Abberufung mit sofortiger Wirkung. Jedoch die Zusammenarbeit wird zum 30.09.2006 gekündigt. Kann Person A verweigern noch irgendwelche buchhalterischen Arbeiten zu erledigen? Angeblich soll Person A keine gute Buchhaltungskraft sein - was jedoch an den Haaren herbeigezogen ist. Es gab zu keiner Zeit Differenzen in der Buchhaltung - keine langfristigen Außenstände keine Mahnungen.
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stgtklaus
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 29.10.2004
Beiträge: 2745

BeitragVerfasst am: 15.09.06, 13:50    Titel: Antworten mit Zitat

Tja der Arbeitsvertrag läuft weiter, wenn seine Aufgaben die Buchhaltung war, dann kann er die auch weiter machen. Wenn nicht dann nicht, wenn er keine Ahnung.
Ob es sich lohn wegen der paar Tage Theater zu machen !?!

Man kann bei Arbeitsverweigerung auch fristlos kündigen

Klaus
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Alle Antworten beziehen sich auf einen fiktiven Fall.
Auch wenn das anders klingen sollte. Das ist keine Rechtberatung - davon hätte ich keine Ahnung.
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Chess45
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Anmeldungsdatum: 15.09.2004
Beiträge: 1813

BeitragVerfasst am: 15.09.06, 17:25    Titel: Re: Kündigung und trotzdem noch weiter zur Verfügung stehen? Antworten mit Zitat

Martina1 hat folgendes geschrieben::
Person A - Geschäftsführer einer GmbH - ist ohne sein Wissen abberufen worden. Einen neuen Geschäftsführer gibt es bereits. Person A hatte auch die gesamte Buchhaltung und alles andere in dieser GmbH erledigt. Lt. Schreiben des Vorstandes ist die Abberufung mit sofortiger Wirkung. Jedoch die Zusammenarbeit wird zum 30.09.2006 gekündigt. Kann Person A verweigern noch irgendwelche buchhalterischen Arbeiten zu erledigen? Angeblich soll Person A keine gute Buchhaltungskraft sein - was jedoch an den Haaren herbeigezogen ist. Es gab zu keiner Zeit Differenzen in der Buchhaltung - keine langfristigen Außenstände keine Mahnungen.


Kann eine GmbH einen Vorstand haben?
_________________
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Jürgen
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